Dagobert Frey Der Dom von Sebenico und sein Baumeister Giorgio Orsini
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1454 das Seitenportal (Porta leorti) zur Vollendung, wie die drei Wappen über dem Tore an-
zeigen: (Fig. 3) links das Wappen des Bischofs Giorgio Sisgorich (1437 — 1453), in der Mitte
das des Bischofs Urbano Vignaco (1454—1468) und rechts das des Conte Leonardo
Venier (1453—1454). Die Porta maggiore dagegen erhielt erst viel später ihren endgültigen
Fig. 27 Dom in Sebenico; Blick in die nördliche Seitenapsis
Abschluß, was ein kleines Wappen des Conte Antonio Calbo (i486—1489) am linken
oberen Tabernakel beweist (Fig. 4).
Meister Giorgio war von den Anconitaner Aufträgen vollkommen in Anspruch
genommen. Neben dem Bau der Sakristei ließ er bereits für die Loggia und die Porta
S. Francesco auf Brazza die Steine brechen. Am 30. Juni 1455 überträgt Giorgio die
Prokura in Sebenico dem Ser Ellias Signorich (Rg. Nr. 105) und seinem Schwager.
Am gleichen Tage (Rg. Nr. 108) verspricht er den Prokuratoren des Dombaues, nach
Ablauf eines Jahres die vertragsmäßige Arbeit wieder aufzunehmen, si potuerit salvo
Kunstgeschichtliches Jahrbuch der k. k. Zentral-Kommission 1913 r
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1454 das Seitenportal (Porta leorti) zur Vollendung, wie die drei Wappen über dem Tore an-
zeigen: (Fig. 3) links das Wappen des Bischofs Giorgio Sisgorich (1437 — 1453), in der Mitte
das des Bischofs Urbano Vignaco (1454—1468) und rechts das des Conte Leonardo
Venier (1453—1454). Die Porta maggiore dagegen erhielt erst viel später ihren endgültigen
Fig. 27 Dom in Sebenico; Blick in die nördliche Seitenapsis
Abschluß, was ein kleines Wappen des Conte Antonio Calbo (i486—1489) am linken
oberen Tabernakel beweist (Fig. 4).
Meister Giorgio war von den Anconitaner Aufträgen vollkommen in Anspruch
genommen. Neben dem Bau der Sakristei ließ er bereits für die Loggia und die Porta
S. Francesco auf Brazza die Steine brechen. Am 30. Juni 1455 überträgt Giorgio die
Prokura in Sebenico dem Ser Ellias Signorich (Rg. Nr. 105) und seinem Schwager.
Am gleichen Tage (Rg. Nr. 108) verspricht er den Prokuratoren des Dombaues, nach
Ablauf eines Jahres die vertragsmäßige Arbeit wieder aufzunehmen, si potuerit salvo
Kunstgeschichtliches Jahrbuch der k. k. Zentral-Kommission 1913 r