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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 11.1890

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Abhandlungen
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Schönherr, David von: Geschichte des Grabmals Kaisers Maximilian I. und der Hofkirche zu Innsbruck
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https://doi.org/10.11588/diglit.5770#0262
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Dr. David Ritter von Schönherr.

gestellt werden. Wenn er ferner Zimmerleute, Maurer, Schlosser oder andere Handwerker benöthigen sollte,
seien dieselben zu verhalten, ihm ohne Aufschub das Benöthigte zu machen. Was den Preis für seine Arbeit
betreffe, so müsse er bei dieser »höchsten theurung« für ein Bild 25o Gulden verlangen, was er treulich zu
verdienen glaube und für eine leidliche Forderung ansehe. Allerdings müssten ihm, da er inzwischen keinen
andern Dienst annehmen könnte, auch ein jährliches Wart- und Dienstgeld von 100 Gulden und zum
Anfang der Arbeit und zum Unterhalt seiner Gesellen 400 Gulden gegeben werden. Er hoffe, dass dies
nicht »zu viel sonder erlich« sei, da man einem Andern mehr gebe, er aber es ebenso gut verdiene. Die
Innsbrucker Regierung möge also ehemöglichst das erforderliche Metall, und zwar gleich für den Guss von
drei Bildern, bereit stellen lassen, um sie gleichzeitig bossiren zu können; denn wenn ein Bild nach dem
andern bossirt werden müsste, würde eine zu lange Zeit auf die Arbeit gehen und er könnte dabei doch
nicht bestehen. Wenn dies aber nicht sein könnte, solle man es ihm gleich sagen; denn dann würde er die
Arbeit gar nicht übernehmen. Lendenstreich verlangte weiter, dass ihm die ganze Behausung in Mühlau
und die zwei Gärten, welche jedoch zuvor neu einzuzäunen wären, als »kleine zubusse« zur Benützung
überlassen würden. Sonst verlange er nichts mehr, als dass für den Fall eines misslungenen Gusses das
Modell auf Kosten der tirolischen Kammer neu hergestellt und alle Veränderungen an den Schriften, Schil-
den und »passamenten« (Postamenten) besonders bezahlt würden.

Die Schriftstücke der beiden Meister Colin und Lendenstreich unterbreitete die Regierung zu Inns-
bruck dem Erzherzog Ferdinand zur weiteren Beschlussfassung. Die Forderung Colin's fand die Regierung
mit Rücksicht auf sein Dienstgeld von jährlichen 100 Kronen und in Anbetracht dessen, dass er derzeit
mehr vom Kaiser als vom Erzherzoge gebraucht würde, zu hoch und glaubte, dass die Bezahlung von
100 Gulden für das Schneiden eines Bildes hoch genug sein dürfte. »Was aber den Lendenstreich be-
trifft, der thuet nit allain ain grosse übermessige geltanforderung sondern auch daneben ain solches weit-
leifiges begern, also dass wir uns seiner als ainer unruehigen, müden (d. h. zudringlichen) person mit dem
teglichen überlaufen bei andern eurer fürstlich durchlaucht Sachen und gescheften nit beladen auch das-
jenig, so er begert, nit laisten können.« Ihr Gutachten gehe daher dahin, Lendenstreich solle die von ihm
gegossenen Bilder »gar an die statt verfertigen« und ihm nachher wegzuziehen bewilligt werden. Mit Hilfe
Colin's wolle sie sich um einen andern tauglichen Giesser umsehen, mit welchem leichter als mit Lenden-
streich zu verhandeln sein möchte. Colin glaube auch, dass solche Giesser wohl zu bekommen sein würden.

Erzherzog Ferdinand stimmte den Ansichten der Innsbrucker Regierung bei und beauftragte dieselbe
unterm 18. April i5ji, mit Alexander Colin auf 100 Gulden für das Schneiden eines Bildes weiter zu ver-
handeln, sich mit Hans Lendenstreich aber in keine weitere Verhandlung einzulassen sondern ihn nur zu
bestimmen, die von ihm gegossenen Bilder schnellmöglichst »gar an die statt zu verfertigen«. Ueber eine
fernere Verhandlung mit Colin sowie in Betreff der anderen Erzbilder enthalten die Acten keine weiteren
Nachrichten.

Lendenstreich erhielt die bedungene Bezahlung von 200 Gulden, die letzte Rate von 10 Gulden am
6. März 1571. Die Uebergabe des Bilderhauses und der Werkstätte in Mühlau von Seite des Giessers an
den hiezu beorderten Hofbauschreiber erfolgte erst am 22. August 1 572. Es scheint sich somit Lenden-
streich bis zu dieser Zeit daselbst aufgehalten zu haben. Was er in der Zwischenzeit dort gemacht hat, ist
unbekannt.

Bei der Uebergabe des Hauses und der Werkstätte wurde ein genaues Inventar der vorgefundenen
Werkzeuge und Materialien, der Einrichtungsgegenstände der Wohnung etc. aufgenommen.

Die von Hans Lendenstreich gegossenen vier Virtutes erscheinen in dem Inventar in folgender Weise
verzeichnet:

»Erstlichen die Messigkeit, wigt zwen centen sechzehn pfund.
Die Sterk, wigt zwen centen vierundzwainzig pfund.
Die Fürsichtigkeit, wigt ein centen dreiundsechzig pfund.
Die Gerechtigkeit, wigt zwen centen fünf pfund.

Und ain gössen seil (Säule), gehört zu den pild der Sterke, wigt dreiundzwainzig pfund.
Also wegen alle vier pilder sambt der seil zusamen 8 centen 3i pfund.«
 
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