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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Editor]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 11.1890

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Abhandlungen
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Schönherr, David von: Geschichte des Grabmals Kaisers Maximilian I. und der Hofkirche zu Innsbruck
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https://doi.org/10.11588/diglit.5770#0264
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224

Dr. David Ritter von Schönherr.

grossen materiellen Schaden sondern auch bei der Gefährlichkeit der Arbeit den Leuten allerlei Ungemach
bringen könne. Ihr Rath und Gutachten gehe daher dahin, der Erzherzog möge dies Alles bedenken und
über den Giesser nähere und sicherere Nachrichten einziehen. Jedenfalls wolle sie den Erzherzog gewarnt
haben; wenn derselbe aber trotz Allem das Bild durch de Duca giessen lassen wolle, so möge dies im
Bilderhause in Mühlau geschehen und nicht gestattet werden, dass, wie der Giesser sich habe verlauten
lassen, der Ofen nahe bei der Burg oder im Hofgarten aufgerichtet werde, da dies nicht blos grosse Kosten
verursachen sondern auch feuergefährlich sein würde. Was das zum Gusse des Bildes nöthige Metall be-
treffe, so glaube sie, dass dazu »das pild, so zu Mülau im pilderhaus vorhanden, welches schon allezeit
gemischt und hierzu tauglich«, der Rest aber aus »alten metalstücken und fürnemblich einem gegossnen
frauenpild, so zu dieser begrebnus nit taugen will«, genommen werden könnte. Schliesslich bittet die
Kammer den Erzherzog nochmals, die Sache zu überlegen und dem fremden Giesser »auf seine blossen
wort ohne eine gewisse prob, dass er hievor dergleichen grosse güss gethan auch damit bestanden sei«,
die Arbeit nicht anzuvertrauen, zumal man auch noch gar nicht wisse, welche Entlohnung er verlange
und er vielleicht übertriebene Forderungen stellen werde.

Auf diese eindringliche Vorstellung der Kammer antwortete Erzherzog Ferdinand, es sei nicht seine
Meinung, dem wälschen Giesser die Arbeit nach dem Gewichte zu bezahlen sondern ihn nach der darauf
verwendeten Zeit zu entlohnen und ihm Speise und Trank vom Hofe aus zu geben. Der Giesser sei nach
eingezogener Erkundigung »des giessens im kleinen und grossen feuer wol erfaren und geübt«. Er befehle
daher, demselben das Metall und, was er sonst bedürfe, ehestens zu geben. Er sei auch einverstanden, dass
das »alte pild« zu Mühlau »sambt dem andern gegossnen frauenpild« zum Gusse verwendet würden.
Wenn dieses Frauenbild zur Ergänzung der Anzahl der Bilder nothwendig sein sollte, könnte dafür ein
anderes neben dem kaiserlichen Bilde verfertigt werden. Der Erzherzog erklärte sich auch damit einver-
standen, dass statt der »kindlen«, Wappen, Adler und des Pultbretts durch Colin »ain visier aines reichs-
adlers mit dem apfel und scepter« angefertigt werde. Ueber den Ort, wo das Kaiserbild gegossen werden
solle, behält sich der Erzherzog die Entscheidung vor.

Es fragt sich nun, welche Bilder der Erzherzog unter dem »alten pild« und dem »gegossnen
frauenpild« verstanden hat. Das alte Bild erscheint hier im Gegensatze zu dem neu zu giessenden Bilde
und muss daher ein Bildniss Kaisers Maximilian gewesen sein. Ein solches wurde aber, wie wir gesehen
haben, erst nach 1527 und nicht, wie irrthümlich angenommen wurde, schon von Sesselschreiber ge-
gossen. Es war dieses Bildniss Kaisers Maximilian I. auch nicht für das Grabmal bestimmt und in kleinerem
Massstabe angefertigt. Das Bild war »gegossen aber gar schlecht und nit sauber gemacht«. Unter dem
Frauenbild ist wohl jenes der Elisabeth von Tirol zu verstehen.1

Auf die Meinungsäusserung des Erzherzogs hin Hess nun die tirolische Kammer den Hofbau-
schreiber und Alexander Colin mit Ludwig de Duca in nähere Verhandlungen treten, um schliesslich
einen Contract mit demselben abschliessen zu können. Die Verhandlungen, deren baldige Beendigung der
bei Hof wohlversorgte italienische Bildgiesser offenbar nicht nothwendig fand, wurden erst gegen Ende
November zu einem vorläufigen Abschluss gebracht, indem de Duca dreierlei Vorschläge machte, aus
denen der Erzherzog wählen sollte.

Der erste Vorschlag des Giessers lautete dahin, dass man ihm, solange als er gebraucht würde, eine
jährliche Besoldung von 100 Kronen anweise und ihm die vollbrachte Arbeit nach der Schätzung von
Sachverständigen bezahlt werde. Nach dem zweiten Vorschlage sollte er für den Guss des Bildes
5oo Kronen erhalten, im Falle aber, dass das Bild missrathen würde, es auf seine Kosten von Neuem
giessen. Der dritte Vorschlag lautete dahin, ihm und seinem Diener wie bisher die Tafel bei Hof und
nach Vollendung des Bildes 3oo Kronen zu geben.

Die tirolische Kammer hatte natürlich gegen alle drei Vorschläge gewichtige Bedenken, die sie in ihrem
Berichte vom 26. November i582 dem Erzherzog in weitläufiger Weise auseinandersetzte. Schliesslich

> Jahrbuch der kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses, Bd. XI, Regest. ,6398. Vergleiche auch
den im Abschnitt II Nr. 5 näher erwähnten Bericht des Wilhelm Schürf vom 9. März ] 547 an König Ferdinand I.
 
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