XLVIII
K. k. Statthalterei-Archiv in Prag.
Wir geben euch mit gnaden zu vernemben, das
wir unsern federschmücker Franzen Parman umb allerlei
dargegebene federn auf jüngst beschehne beede hochzeit-
fertigungen in Hispanien und Franckhreich auch zu der
Hungerischen krönung inhalt sechs underschiedlichen
particularn beschreibungen, die bei unserm hofzal-
maisterambt behalten, zweitausent achthundert achtund-
zwainzig gülden Reinisch sieben kreuzer und noch an
seiner ausstendigen besoldung achzig gülden schuldig
belieben; bringen baide posten zusamen zweitausent
neunhundert und acht gülden sieben khreuzer, daran
ime aus unserm hofzalmaister- und fuettermaisterambt
achthundert gülden entrichtet worden und noch darüber
zweitausent ainhundert und acht gülden sieben kreuzer
ausstendig sein, die wir ime aus unserm Behmischen
rentmaisterambt bezalen zu lassen genedigist bewilligt
haben. Und dieweil er uns in underthenigkeit fürge-
bracht, das ime an solicher bezalung hoch und viel ge-
legen, derwegen er selbst hinein nach Prag zu ver-
raisen willens auch soliches gelt in paulinern in vollem
wert gern annemben welle, so bevelhen wir euch hiemit
genediglich, ir wellet gedachtem Parman angeregte
schuld die bemelten zweitausent ainhundert und acht
gülden sieben kreuzer gegen empfahung unsers hof-
zahlmaisters derwegen auf den rentmaister gefertigte
quittung aus den berürten unsern rentmaisterambts-
gefellen gewieslichen alspald entrichten und ine darmit
nit aufhalten oder vergeblichen uncosten aufwenden
lassen und hernacher soliche des hofzalmaisters quittung
anstadt pares geldes wider heraus überschickhen und
abwechseln. — Geben in unser Stadt Wienn den achten
tag mai anno etc. im dreiundsiebenzigisten.
Copialbuch Nr. go—A, Fol. 74'—y5.
8144 i5?<j Mai 27, Prag.
Die böhmische Kammer übersendet dem Kaiser
Maximilian II. pvei Verzeichnisse des Bauschreibers
Michael Keckh und des Baumeisteramtsverwalters
Ulrich de Vastalis, was für Neubauten und Her-
stellungen auf den kaiserlichen Herrschaften Brandeis,
Pferow, Lissa, Podebrad, Chlumet^ und Pardubitz und
bei dem königlichen Prager Schlosse \u veranlassen
wären.
Concept, S 21/4 all. — Die beiden Verzeichnisse, denen in
margine das Gutachten der Kammer beigefügt ist, liegen bei. In
dem die Prager Burg betreffenden Verzeichniss werden angeführt :
Röerkasten, so im grossen placz vorm saal, darauf das ge-
gossen bild der ritter sanet Georg stehen soll. Da muess ein pfeiler
von sauber gehauenen stainwerch aufgefüert werden. Wirt gestehen
ausser des röermaisters arbait ungeverlich 100 taler.
Hiezu bemerkte die Kammer: Ist alberait verordnet und ver-
fertigt und khan des paumaist jrambtsverwalters bericht nach in
wenig tagen gesetzt werden. . . .
Kunstprunnen.
Umb den kunstprunen an den vier eckhen seind vier merml-
stainenc wasserkhasten und dan der fünfte bei der pomeranschen-
stuben alberait verfertigt. Gestehn alle 5, dan wier sich noch nicht
verglichen, ungeverlichen 100 taler.
Bemerkung der Kammer hiezu: Ist alberait verfertigt.
8145 l573 Ju"' 9, Wien.
Kaiser Maximilian II. bewilligt auf Grund des
Berichtes der böhmischen Kammer vom 24. April der
burgerschaft in Sand Joachimbstall zue irem ange-
fangnen porkhirchenpau vierzig gülden Reinisch in
münz als ain hilfgelt aus dem Joachimsthaler Ein-
nehmeramt. — Geben in unser Stadt Wienn den neunten
tag junii anno etc. im dreiundsiebenzigisten.
Copialbuch Nr. go—A, Fol. g3.
8146 1573 Juni 2$, Wien.
Kaiser Maximilian II. schreibt unter Anderem an
die böhmische Kammer:
. . . Das dan auch euerm vermelden nach das
Budweissische münzwerch, weiln das pergwerch jeeziger
zeit noch im abfelligen steckhen ist, wiederumben gegen
Prag gelegt und bis etwo zu widerbesserung des perg-
werchs und unser genedigist wolgefallen eingestelt
werden mecht, dessen halber khan hernacher weiter die
notturft bedacht und angeordnet werden. . . .
Beschlieslichen so haben wir aus euerm schreiben
vom 17. dits die abgebrägt stockh und eisen auf das
neue schrot und khorn der ganzen, halben und viertels-
taler sowol der weiss groschen und weiss pfennig er-
sehen und geben euch gewalt, das ir ausser der Bud-
weissischen abries, die nit was gestaltig sein, von den
Joachimbstallischen oderKuttenbergischen nemenmöget,
welche euch am besten sein bedunkhen, allein dabei
die Verordnung thuet, das die circumferenzen jeder
sorten gleich geschnieten und gefertigt werden. —
Geben in unser Stadt Wienn den achtundzwainzigisten
junii anno etc. im 1 573ten.
CopialbuchNr.go—A,Fol.97—9S. — Vgl. Reg. Hi3o und 8140.
8147 i5j4 Januar 8, Wien.
Kaiser Maximilian II. schreibt an den Vicedom
zu Linz Cosmas Gienger:
Wir haben aus deinem unterthenigem schreiben
vom ersten dits monat decembris mit gnaden vernomen,
wasmassen dir durch die Oberösterreichische regierung
und camer bis in 38 stugkh, in trühlen eingemacht, zu
weilend unsers geliebten herrn vaters auch frauen
mueter grabstain gehörig, überschigkht worden. Darauf
ist unser genediger bevelch an dich, du wellest berürte
stukh also in Verwahrung behalten, bis sich etwo ain
guete winterpaan zuetregt oder sonst gueter weeg
wirdet, alsdann dieselben gheen Praag zu handen
unserer Behaimbischen camer verordnen. — Geben
Wienn den 8. tag januari anno etc. 1 574isten.
Gleichzeitige Abschrift, als Beilage dem kaiserlichen, vom
selben Tage datirten Schreiben an die bähmische Kammer ange-
schlossen, in welchem der Kammer von dem obigen Sachverhalt
Kenntniss gegeben und ihr zugleich befohlen wird, die SS Stück
nach ihrem Eintreffen in guter Verwahrung ?a halten, bis entweder
der Kaiser nach Prag komme oder weiter in der Sache verfüge. —
Orig., K j/S alt.
8148 i5j4 Januar 14, Wien.
Kaiser Maximilian II. schreibt an die böhmische
Kammer:
Wir haben euern abermals gethanen bericht, das
druckherlohn von den münzmandaten betreffent, in
gnaden empfangen und verstanden. Nachdem wir aber
von euch zu wissen begert, ob das druckherlohn von
den münzmandaten, so auf unserer Behmischen hof-
canzlei ausgehen oder ausgangen sein, aus unsern rent-
maisterambtsgefellen bei euch oder aber aus der Beh-
mischen hofcanzleitax jederzeit bezalt und nicht wie es
mit den mandaten, so auf unserer Cammer ausgehen,
gehalten worden sei, so wollet uns solchen bericht bei
negster post zueschreiben, damit wir hierinnen nochmals
anzuordnen haben mügen.
K. k. Statthalterei-Archiv in Prag.
Wir geben euch mit gnaden zu vernemben, das
wir unsern federschmücker Franzen Parman umb allerlei
dargegebene federn auf jüngst beschehne beede hochzeit-
fertigungen in Hispanien und Franckhreich auch zu der
Hungerischen krönung inhalt sechs underschiedlichen
particularn beschreibungen, die bei unserm hofzal-
maisterambt behalten, zweitausent achthundert achtund-
zwainzig gülden Reinisch sieben kreuzer und noch an
seiner ausstendigen besoldung achzig gülden schuldig
belieben; bringen baide posten zusamen zweitausent
neunhundert und acht gülden sieben khreuzer, daran
ime aus unserm hofzalmaister- und fuettermaisterambt
achthundert gülden entrichtet worden und noch darüber
zweitausent ainhundert und acht gülden sieben kreuzer
ausstendig sein, die wir ime aus unserm Behmischen
rentmaisterambt bezalen zu lassen genedigist bewilligt
haben. Und dieweil er uns in underthenigkeit fürge-
bracht, das ime an solicher bezalung hoch und viel ge-
legen, derwegen er selbst hinein nach Prag zu ver-
raisen willens auch soliches gelt in paulinern in vollem
wert gern annemben welle, so bevelhen wir euch hiemit
genediglich, ir wellet gedachtem Parman angeregte
schuld die bemelten zweitausent ainhundert und acht
gülden sieben kreuzer gegen empfahung unsers hof-
zahlmaisters derwegen auf den rentmaister gefertigte
quittung aus den berürten unsern rentmaisterambts-
gefellen gewieslichen alspald entrichten und ine darmit
nit aufhalten oder vergeblichen uncosten aufwenden
lassen und hernacher soliche des hofzalmaisters quittung
anstadt pares geldes wider heraus überschickhen und
abwechseln. — Geben in unser Stadt Wienn den achten
tag mai anno etc. im dreiundsiebenzigisten.
Copialbuch Nr. go—A, Fol. 74'—y5.
8144 i5?<j Mai 27, Prag.
Die böhmische Kammer übersendet dem Kaiser
Maximilian II. pvei Verzeichnisse des Bauschreibers
Michael Keckh und des Baumeisteramtsverwalters
Ulrich de Vastalis, was für Neubauten und Her-
stellungen auf den kaiserlichen Herrschaften Brandeis,
Pferow, Lissa, Podebrad, Chlumet^ und Pardubitz und
bei dem königlichen Prager Schlosse \u veranlassen
wären.
Concept, S 21/4 all. — Die beiden Verzeichnisse, denen in
margine das Gutachten der Kammer beigefügt ist, liegen bei. In
dem die Prager Burg betreffenden Verzeichniss werden angeführt :
Röerkasten, so im grossen placz vorm saal, darauf das ge-
gossen bild der ritter sanet Georg stehen soll. Da muess ein pfeiler
von sauber gehauenen stainwerch aufgefüert werden. Wirt gestehen
ausser des röermaisters arbait ungeverlich 100 taler.
Hiezu bemerkte die Kammer: Ist alberait verordnet und ver-
fertigt und khan des paumaist jrambtsverwalters bericht nach in
wenig tagen gesetzt werden. . . .
Kunstprunnen.
Umb den kunstprunen an den vier eckhen seind vier merml-
stainenc wasserkhasten und dan der fünfte bei der pomeranschen-
stuben alberait verfertigt. Gestehn alle 5, dan wier sich noch nicht
verglichen, ungeverlichen 100 taler.
Bemerkung der Kammer hiezu: Ist alberait verfertigt.
8145 l573 Ju"' 9, Wien.
Kaiser Maximilian II. bewilligt auf Grund des
Berichtes der böhmischen Kammer vom 24. April der
burgerschaft in Sand Joachimbstall zue irem ange-
fangnen porkhirchenpau vierzig gülden Reinisch in
münz als ain hilfgelt aus dem Joachimsthaler Ein-
nehmeramt. — Geben in unser Stadt Wienn den neunten
tag junii anno etc. im dreiundsiebenzigisten.
Copialbuch Nr. go—A, Fol. g3.
8146 1573 Juni 2$, Wien.
Kaiser Maximilian II. schreibt unter Anderem an
die böhmische Kammer:
. . . Das dan auch euerm vermelden nach das
Budweissische münzwerch, weiln das pergwerch jeeziger
zeit noch im abfelligen steckhen ist, wiederumben gegen
Prag gelegt und bis etwo zu widerbesserung des perg-
werchs und unser genedigist wolgefallen eingestelt
werden mecht, dessen halber khan hernacher weiter die
notturft bedacht und angeordnet werden. . . .
Beschlieslichen so haben wir aus euerm schreiben
vom 17. dits die abgebrägt stockh und eisen auf das
neue schrot und khorn der ganzen, halben und viertels-
taler sowol der weiss groschen und weiss pfennig er-
sehen und geben euch gewalt, das ir ausser der Bud-
weissischen abries, die nit was gestaltig sein, von den
Joachimbstallischen oderKuttenbergischen nemenmöget,
welche euch am besten sein bedunkhen, allein dabei
die Verordnung thuet, das die circumferenzen jeder
sorten gleich geschnieten und gefertigt werden. —
Geben in unser Stadt Wienn den achtundzwainzigisten
junii anno etc. im 1 573ten.
CopialbuchNr.go—A,Fol.97—9S. — Vgl. Reg. Hi3o und 8140.
8147 i5j4 Januar 8, Wien.
Kaiser Maximilian II. schreibt an den Vicedom
zu Linz Cosmas Gienger:
Wir haben aus deinem unterthenigem schreiben
vom ersten dits monat decembris mit gnaden vernomen,
wasmassen dir durch die Oberösterreichische regierung
und camer bis in 38 stugkh, in trühlen eingemacht, zu
weilend unsers geliebten herrn vaters auch frauen
mueter grabstain gehörig, überschigkht worden. Darauf
ist unser genediger bevelch an dich, du wellest berürte
stukh also in Verwahrung behalten, bis sich etwo ain
guete winterpaan zuetregt oder sonst gueter weeg
wirdet, alsdann dieselben gheen Praag zu handen
unserer Behaimbischen camer verordnen. — Geben
Wienn den 8. tag januari anno etc. 1 574isten.
Gleichzeitige Abschrift, als Beilage dem kaiserlichen, vom
selben Tage datirten Schreiben an die bähmische Kammer ange-
schlossen, in welchem der Kammer von dem obigen Sachverhalt
Kenntniss gegeben und ihr zugleich befohlen wird, die SS Stück
nach ihrem Eintreffen in guter Verwahrung ?a halten, bis entweder
der Kaiser nach Prag komme oder weiter in der Sache verfüge. —
Orig., K j/S alt.
8148 i5j4 Januar 14, Wien.
Kaiser Maximilian II. schreibt an die böhmische
Kammer:
Wir haben euern abermals gethanen bericht, das
druckherlohn von den münzmandaten betreffent, in
gnaden empfangen und verstanden. Nachdem wir aber
von euch zu wissen begert, ob das druckherlohn von
den münzmandaten, so auf unserer Behmischen hof-
canzlei ausgehen oder ausgangen sein, aus unsern rent-
maisterambtsgefellen bei euch oder aber aus der Beh-
mischen hofcanzleitax jederzeit bezalt und nicht wie es
mit den mandaten, so auf unserer Cammer ausgehen,
gehalten worden sei, so wollet uns solchen bericht bei
negster post zueschreiben, damit wir hierinnen nochmals
anzuordnen haben mügen.