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Journal für die Baukunst: in zwanglosen Heften — 2.1830

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4. Heft
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Maresch, ...: Einige Worte über die weitere Urbarmachung des Wartebruchs von Sonnenburg bis Cüstrin, wie sie, mit Berücksichtigung der im Jahre (1829) anzufangenden Chausséebauwerke, projectirt worden ist
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https://doi.org/10.11588/diglit.19253#0476

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464 33. Maresoh, Einiges über d. projeciirie weitere Urbarmachung d. Warthebruchs.

33.

Einige Worte über die weitere Urbarmachung des
Warthebruchs von Sonnenburg bis Cüstrin, wie
sie, mit Berücksichtigung der im Jahre (1829)
anzufangenden Chausseebauwerke, projectirt

wrorden ist,

(Von dem Herrn Bau-Conducleur Maresch zu Berlin.)

öchon unter der Regierung Friedrich Wilhelm des I. ist die Entwässe-
rung und Urbarmachung der Warthebrücher als ein wichtiger Gegenstand, und
seitdem als der vollständigen Ausführung werth betrachtet worden. Schon
in den Jahren 1724 und 1726 wurden dortCoIonien gegründet; die weitere
Urbarmachung blieb indefs Friedrich dem Grofsen überlassen. Es wurde
unter seiner Regierung, im Jahre 1763, dem Obristen von Petri die Lei-
tung der Ausmessung sämmtliehcr Warthebrücher übertragen, und auf den
Grund derselben die Verwaltung und Ableitung der Warthe entworfen.

Obwohl die Projecte desselben, welche uns der Hr. Ober-Landes-
Bau-Director Eytelwein im ersten Hefte des ersten Bandes dieses Jour-
nals mitgetheilt hat, unstreitig auf reiflich überlegte Prinzipien gegründet
waren, so wurden sie doch nicht unbedingt angenommen, sondern es
wurde der Geh. Ober-Finanz-Rath von Brenkenhof mit der Ausfüh-
rung dieses höchst beachtungswerthen Werkes beauftragt. Dieser, kein
Hydrotect, entwarf für die Verwallung keinesweges einen Plan im Gan-
zen, sondern führte sie stückweise so aus, dafs die Arbeiten des einen Jah-
res sich auf die Erfahrungen des verflossenen Jahres gründeten. Man selie
hierüber „Nachricht von der Verwallung und Urbarmachung der Warthe-
brücher , Berlin 1787.”

Die Verwallung war auf der rechten Seite bis zum Warnicker
Werder (Taf. XVII.)#), auf der linken Seite aber nur bis gegen Prie- *)

*) Man sehe auch die Carte Band 1. Heft 1. Taf. I.
 
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