Nach Gesetz 53 der Militärregierung (Devisenbe-
wirtschaftung) ist jede Geschäftshandlung, welche
die Entfernung von Kunstwerken oder Gegenstän-
den von kulturellem Wert oder kultureller Bedeu-
tung aus Deutschland mit sich bringt, verboten.
Zufolge dieser Bestimmung dürfen Bücher vor 1700
und Objekte über 10.000.- RM. nicht ausgeführt
werden, es sei denn, daß dies mit ordnungsgemäßer
Genehmigung oder auf Grund von Anweisungen
der Militärregierung geschieht.
wirtschaftung) ist jede Geschäftshandlung, welche
die Entfernung von Kunstwerken oder Gegenstän-
den von kulturellem Wert oder kultureller Bedeu-
tung aus Deutschland mit sich bringt, verboten.
Zufolge dieser Bestimmung dürfen Bücher vor 1700
und Objekte über 10.000.- RM. nicht ausgeführt
werden, es sei denn, daß dies mit ordnungsgemäßer
Genehmigung oder auf Grund von Anweisungen
der Militärregierung geschieht.