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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der Kunstsammlung und vornehmen, kompletten Wohnungs-Einrichtung in Wien I., Kärntnerring 4: Antiquitäten, Glas, Porzellan, Bronzen ..., Gemälde alter und neuerer Meister, Aquarelle, Kupferstiche, Bibliothek ; Versteigerung 8. bis 13. November 1935 — Wien, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.13031#0002
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortigeBarzahlungin österreichischer
SchilllingWährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungs-
preise. Das geringste zulässige Gebot ist e i n Schilling, über den Betrag von 50 Schil-
ling wird um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling, über
500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklama-
tionen welcher Art immer nach erfolgtem Zuschlag können
unter keinen Umständen berücksichtigt werden, da sämt-
liche Objekte vier Tage zur genauen Besichtigung ausge-
stellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der Gegen-
stände zu überzeugen und etwaige Beschädigungen, auch wenn im Katalog nicht
besonders erwähnt, zu beachten.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum geht erst
nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des Aufgeldes,
die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei
vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelangebot behält sich der Auktionator
das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen.
Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der Versteigerung
an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der erstandenen Stücke hat
ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu erfolgen, und über-
nimmt der Auktionator keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte,
welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wurden,
auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu
veräußern. Der frühere Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie
die durch den Wiederverkauf entstehenden Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte

bei ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR

Mitglied des Verbandes der Wiener
Auktionshäuser.

WIEN, L,
KXR\T\ERSTRASSE 4 (Lift)

Telephon R-26-3-78.
 
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