Bedingungen.
Die Sammlung ist in Wiesbaden-Sonnenberg, Museum Alt-Deutschland, täglich zur
Besichtigung ausgestellt.
Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die grösstmöglichste
Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand beschädigt werde.
Jeder hat den durch ihn entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen gleich bare Zahlung.
Ausser dem Steigpreise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10% zu entrichten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden.
Nachdem durch die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand
der einzelnen Sachen zu unterrichten, kann nach dem geschehenen Zuschläge keinerlei Reklamation
berücksichtigt werden.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augen-
blicklich der Gegenstand von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die unparteiischeste Weise
zu begegnen.
Während der Letztbietende für ein eventuelles Mindergebot einzustehen hat, hat er auf einen
eventuellen Mehr-Erlös keinen Anspruch.
Ohne Katalog oder Einladung ist der Zutritt zur Auktion nicht gestattet.
Kataloge sind soweit der Vorrat reicht im Lokale zu haben.
Nach dem Zuschläge hat Zahlung zu erfolgen und stehen von diesem Momente ab die
Steigobjekte auf Gefahr der Steigerer.
Vor der Zahlung des Steigpreises darf eine Wegnahme von Gegenständen nicht erfolgen.
Wappen, Kamine, Fenster, Türen u. s. w., das heisst: Alle Gegenstände, welche niet- und
nagelfest sind, dürfen erst nach Schluss der Auktion weggenommen werden.
Wiesbaden - Sonnenberg
Der Königliche Notar
van der
Museum „Alt-Deutschland"
Im November 1905.
Justizrat.
Die Sammlung ist in Wiesbaden-Sonnenberg, Museum Alt-Deutschland, täglich zur
Besichtigung ausgestellt.
Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die grösstmöglichste
Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand beschädigt werde.
Jeder hat den durch ihn entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen gleich bare Zahlung.
Ausser dem Steigpreise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10% zu entrichten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden.
Nachdem durch die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand
der einzelnen Sachen zu unterrichten, kann nach dem geschehenen Zuschläge keinerlei Reklamation
berücksichtigt werden.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augen-
blicklich der Gegenstand von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die unparteiischeste Weise
zu begegnen.
Während der Letztbietende für ein eventuelles Mindergebot einzustehen hat, hat er auf einen
eventuellen Mehr-Erlös keinen Anspruch.
Ohne Katalog oder Einladung ist der Zutritt zur Auktion nicht gestattet.
Kataloge sind soweit der Vorrat reicht im Lokale zu haben.
Nach dem Zuschläge hat Zahlung zu erfolgen und stehen von diesem Momente ab die
Steigobjekte auf Gefahr der Steigerer.
Vor der Zahlung des Steigpreises darf eine Wegnahme von Gegenständen nicht erfolgen.
Wappen, Kamine, Fenster, Türen u. s. w., das heisst: Alle Gegenstände, welche niet- und
nagelfest sind, dürfen erst nach Schluss der Auktion weggenommen werden.
Wiesbaden - Sonnenberg
Der Königliche Notar
van der
Museum „Alt-Deutschland"
Im November 1905.
Justizrat.