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mit gefchichtlichen, artistischen und literarifcheu Beiträge«,
herausgegeben vom Vorstande.
Rr. 64._Köln, Sonntag, Iv. September_1843.
Das „Kölner Domblatt" erscheint jeden Sonntag als Gratis-Zugabe zur „Kölnischen Ieitung", wird außerdem aber auch besonder
ausg.zebcn und (jedoch erst Montags) versandt. Der PranumerakionS-Prcis für die Einzel-Ausgabe, deren Rcinertraz der Dombau-Bere ins-Caffe zufließt
bekrägt hier bei der Erpedition der „Kölnischen Aeikung" wie auswärts bei allen k. preuß. Postanstalten 1t> Sgr für den Jahrgang.
Alle Zuschriftcn an den Eenkral-Berein werdcn offen oder unterKreuzband, mit derRubrik: „Allgeme ine Angelegenheiten deS Doinba«-
Vereias zuKöln." so wie Geldsendungen mit der Bezeichnunz: „Geldbeitrage für den Dombau zu Köln", erbeten.
Amtliche Mittheilungen.
E i n l a d u n g.
Aufolge §. 22 der Statuten und tz. 9 der Geschäftsordnung beehre
ich mich, die Herren Vorstands-Micglieder des Central-Dombau-Ver-
eins zu der aus Freitag den 15. September Nachmittags 3 Uhr,
im hiestgen großen Rathhaussaale anberaumten ordenllichen Vorstands-
Versammlung ganz ergebenst einzuladen.
Köln, 6. Sept. 1843. Der Präsidenk des Vorstandes,
Rolshausen.
Der Verwaltungs-Ausschuß frcut sich, das folgende ihm vom Vor-
stande des aachener Dombau-Bereins zugegangene Schreiben veröffent-
lichen zu können :
„An den hochverehrlichen Verwaltungs-Ausschuß des Dombau-
Vereins-Vorstandes zu Köln.
„Wir beehren uns, hierdurch das Resultat der am 25. v. M. ge-
haltenen General-Versammlung der Mitglieder des hiesigen Vereins
für den Dombau zu Köln ecgebenst mitzutheilen.
„Nachdem in der Vorstands-Sitzung am 15. August d. I., nach
tz. 7 des Statuts, in Folge Bestimmung des Looses die Herren Land-
rath von Coels, >>. Müller, i>. Roderburg )»», Oberbürgermeister
Emundts, Landrath Haßlacher, ». Mouheim, Director Kribben und
Caplan Neukirchen aus dem Vvrstande ausgeschieden waren und Herr
Bohlen erklärt hatte, freiwillig austreten zu wollen, wurden in der ge-
nannten General-Versammlung wieder gewählt: Herr ». Monheim,
Herr ». Kribben, Herr ». I. Müller, Herr Oderbürgermcister
Emundts, Herr Landrath von Coels und Herr Caplan Neukir-
chen. An die Stelle der drei übrigen Mitglieder traten durch die
Wahl ein: Hr. Regiemngs-Präsident von Cuny, Hr. Bürgermeister
Nellessen-Kelleter rmd Hr. Friedensrichter de Syo. Die ftühern
noch übrigen Mitglieder des Vorstandes sind: Hr. Propst Claessen,
Ehrcnpräses; Hr. Stadtrath Dahmen, Hr. Stadtrath van Hou-
tem, Hr. Justizrath H. Jungbluth, Hr. Justizrath Könen, Hr.
Advocat-Anwalt Küchen, Hr. Ober-Procurator Packenius, Hr. Re-
gierungsrath Ritz, Hr. Pfarrer Trost.
Jn dec Sitzung des Vorstandes vom 31. v. M„ wo sich die Mit-
glieder desfelben zu je zweien in die verschiedenen 8 Pfarrbezirke Be-
hufs Sammlung neuer Beiträge für den kölner Dombau theilten,
übecnahmen aufallgemeinen Wunsch diejenigen Mitglieder, welche in dem
Vereinsjahr 1842/43 besondere Aemter bekleidet hatlen, dieselben wiedec.
Demnach ist: Hr. Justizrath Jungbluth Präses, Hr. Ober-Procurator
Packenius Vicepräsident, Hr. ». Monheim Rendant und Director
». Kribben Secretär.
„Wir geben uns der angenehmen Hoffnung hin, daß es unserej^,
s-Bemühungen auch in diefem Jahre gelingen werde, zum dortigen
Dombau-Fvnds von hier aus ein ansehnliches Scherflein zu liefern.
' Unsere beiden Männer-Gesangvereine haben zum Theil schon die er-
forderlichen Einleitungen getroffen, um das zur Förderung des kölner
' DombaueS versprochene Concect zu vcranstalten. Das Nahere hierüber
hoffen wir bald dort vorlegen zu köunen.
„Mit unseren besten Wünschen für das fernere Gedeihen des groß-
artigcn Unternehmens, das unter dem Segen des Himmels bis dah»
so herrlich foctgeschritten ist, haben wir die Ehre, zu zeichnen
„Eines hochvcrehrlichen Verwaltungs-Ausschuffes ergebenster Vor-
„stand des aachener Vereins für den Dombau zu Köln,
„H. Jungbluth. Kribben.
„Aachen, 5. September 1813."
Statut des Vombau-Hülksvereins Schleiden.
tz. 1. Unter dem Namen „Schleidener Hülssverein für den Domba»
zu Köln" hat sich in Schleiden «in Verein gebildet, der den ganze»
Landkreis Schleiden umfaßr, und deffen Iweck es ist, die Erhaltung und
den Fortbau der Domkirche zu Köln, des erhabensten Vorbildes deut-
schen Kunstsinnes, deutscher Eintracht und Thatkraft, durch Geldbei-
träge zu nnterstützen.
h. 2. Dieser Verein schlicßt sich dem in KLln bestehenden und durch
Allerhöchste Cabineksordre vom 8. December 1841 authoriflrten Dom-
bau-Vereine, in Gemäßheit des h. 26 der Statuten des letztern, a!S
Hülfsverein an.
h. 3. Mitglieder dieses Vereins sind diejenigen, welche sich zur Zah-
lung eines Bsittags von wenigstens zehn Silbergroschcn dis zum Wi-
derruf verpflichten, und bleiben es, so lange fie diesen Beittag leisten.
Es werden jedoch auch geringere Beiträge dankbarlich angenommerz»
dieselben begründen aber keine Mitgliedschaft des Vereins.
h. 4. Diejenigen Mitglieder des Hülfsvereins, welche einen Beittag
von einem Thaler jährlich oder ein für alle Mal cine» Beittag voa
zwanzig Thalern in die Casse des Vereins zahlen, erwerben hierdurch
neben der Mitgliedschaft im Hülfsverein zugleich die Mitgliedschaft i«
kölner Central-Vereine, respective für ein Jahr, respective für immeitz
und gelangen dadurch zum Gcnusse aller Berechtigungen der unmittel-
baren Mitgliedcr des kölner Ccntral-Vercins; namentlich haben siedaS"! .
Recht, an den Haupwersammlungen und Vereinsfesten in Köln Theil ^
zu nehmcn und in den dortigen Wahlversammlungen personlich oder
durch Vollmacht mitzuwählcn und die Gedenkzeichen zu erhalten. Eia
namentliches Verzeichniß der Mitglieder des Hülfsvereins, welche einea
Thaler sdec mehr als Jahresbcitrag gezahlt haben, wird dem köluer
Cenkral-Vereins zu diesem Zwccke alljährlich zregefertigt werden.
h. 5. Die Mittel des Vercins sind bestimmt, nach Abzug der un-
vermeidlichen Vcrwaltungskostcn und sonstigen zweckdienlichen Ausga-
ben, zu dem nach h. 9 der Statutcn des kölner Dombau-Vereins g«-
bildeten Dombau-Vereinsfonds abgeliefert zu werden. -
"" h. v.' Die Herren Pfarrer, welche dem Vereine als Mitglieder bei-
getteten sind, übersenden am 1. October jeden Zahres dem Vorstaude
die Namen der in ihren respectiven Pfarrbezirken wohnenden Vereius-
mitglieder zur Anlegung und Fortführung dec Stammliste. Die Bei-
träge der Mitqlieder des Vereins werden in diesem Jahre am nächfl-
folgenden 1. November, für die Folge aber jedes Jahr vor dem
L>ctober an den Vereins-Cassirer abgeliefert.
Das erstc Jahr des Hülfsvcrerns beginnt mit dem heutigeu Tage
und dauert bis dahiu 1843.
h. 7. Jähclich am 15. October versammeln sich alle Mitglieder deS
Hülfsvcreins in Schleiden zur Wahl des Vereins-Borstandes, um über
die Angelegenheiten des Vereins Bericht zu hören und von der Rech-
nungslage des verflossenen Jahres Einsicht zu nehmen.
h. 8. Auswartige Mitglieder können bei den Wahl-Versammlung«
B
mit gefchichtlichen, artistischen und literarifcheu Beiträge«,
herausgegeben vom Vorstande.
Rr. 64._Köln, Sonntag, Iv. September_1843.
Das „Kölner Domblatt" erscheint jeden Sonntag als Gratis-Zugabe zur „Kölnischen Ieitung", wird außerdem aber auch besonder
ausg.zebcn und (jedoch erst Montags) versandt. Der PranumerakionS-Prcis für die Einzel-Ausgabe, deren Rcinertraz der Dombau-Bere ins-Caffe zufließt
bekrägt hier bei der Erpedition der „Kölnischen Aeikung" wie auswärts bei allen k. preuß. Postanstalten 1t> Sgr für den Jahrgang.
Alle Zuschriftcn an den Eenkral-Berein werdcn offen oder unterKreuzband, mit derRubrik: „Allgeme ine Angelegenheiten deS Doinba«-
Vereias zuKöln." so wie Geldsendungen mit der Bezeichnunz: „Geldbeitrage für den Dombau zu Köln", erbeten.
Amtliche Mittheilungen.
E i n l a d u n g.
Aufolge §. 22 der Statuten und tz. 9 der Geschäftsordnung beehre
ich mich, die Herren Vorstands-Micglieder des Central-Dombau-Ver-
eins zu der aus Freitag den 15. September Nachmittags 3 Uhr,
im hiestgen großen Rathhaussaale anberaumten ordenllichen Vorstands-
Versammlung ganz ergebenst einzuladen.
Köln, 6. Sept. 1843. Der Präsidenk des Vorstandes,
Rolshausen.
Der Verwaltungs-Ausschuß frcut sich, das folgende ihm vom Vor-
stande des aachener Dombau-Bereins zugegangene Schreiben veröffent-
lichen zu können :
„An den hochverehrlichen Verwaltungs-Ausschuß des Dombau-
Vereins-Vorstandes zu Köln.
„Wir beehren uns, hierdurch das Resultat der am 25. v. M. ge-
haltenen General-Versammlung der Mitglieder des hiesigen Vereins
für den Dombau zu Köln ecgebenst mitzutheilen.
„Nachdem in der Vorstands-Sitzung am 15. August d. I., nach
tz. 7 des Statuts, in Folge Bestimmung des Looses die Herren Land-
rath von Coels, >>. Müller, i>. Roderburg )»», Oberbürgermeister
Emundts, Landrath Haßlacher, ». Mouheim, Director Kribben und
Caplan Neukirchen aus dem Vvrstande ausgeschieden waren und Herr
Bohlen erklärt hatte, freiwillig austreten zu wollen, wurden in der ge-
nannten General-Versammlung wieder gewählt: Herr ». Monheim,
Herr ». Kribben, Herr ». I. Müller, Herr Oderbürgermcister
Emundts, Herr Landrath von Coels und Herr Caplan Neukir-
chen. An die Stelle der drei übrigen Mitglieder traten durch die
Wahl ein: Hr. Regiemngs-Präsident von Cuny, Hr. Bürgermeister
Nellessen-Kelleter rmd Hr. Friedensrichter de Syo. Die ftühern
noch übrigen Mitglieder des Vorstandes sind: Hr. Propst Claessen,
Ehrcnpräses; Hr. Stadtrath Dahmen, Hr. Stadtrath van Hou-
tem, Hr. Justizrath H. Jungbluth, Hr. Justizrath Könen, Hr.
Advocat-Anwalt Küchen, Hr. Ober-Procurator Packenius, Hr. Re-
gierungsrath Ritz, Hr. Pfarrer Trost.
Jn dec Sitzung des Vorstandes vom 31. v. M„ wo sich die Mit-
glieder desfelben zu je zweien in die verschiedenen 8 Pfarrbezirke Be-
hufs Sammlung neuer Beiträge für den kölner Dombau theilten,
übecnahmen aufallgemeinen Wunsch diejenigen Mitglieder, welche in dem
Vereinsjahr 1842/43 besondere Aemter bekleidet hatlen, dieselben wiedec.
Demnach ist: Hr. Justizrath Jungbluth Präses, Hr. Ober-Procurator
Packenius Vicepräsident, Hr. ». Monheim Rendant und Director
». Kribben Secretär.
„Wir geben uns der angenehmen Hoffnung hin, daß es unserej^,
s-Bemühungen auch in diefem Jahre gelingen werde, zum dortigen
Dombau-Fvnds von hier aus ein ansehnliches Scherflein zu liefern.
' Unsere beiden Männer-Gesangvereine haben zum Theil schon die er-
forderlichen Einleitungen getroffen, um das zur Förderung des kölner
' DombaueS versprochene Concect zu vcranstalten. Das Nahere hierüber
hoffen wir bald dort vorlegen zu köunen.
„Mit unseren besten Wünschen für das fernere Gedeihen des groß-
artigcn Unternehmens, das unter dem Segen des Himmels bis dah»
so herrlich foctgeschritten ist, haben wir die Ehre, zu zeichnen
„Eines hochvcrehrlichen Verwaltungs-Ausschuffes ergebenster Vor-
„stand des aachener Vereins für den Dombau zu Köln,
„H. Jungbluth. Kribben.
„Aachen, 5. September 1813."
Statut des Vombau-Hülksvereins Schleiden.
tz. 1. Unter dem Namen „Schleidener Hülssverein für den Domba»
zu Köln" hat sich in Schleiden «in Verein gebildet, der den ganze»
Landkreis Schleiden umfaßr, und deffen Iweck es ist, die Erhaltung und
den Fortbau der Domkirche zu Köln, des erhabensten Vorbildes deut-
schen Kunstsinnes, deutscher Eintracht und Thatkraft, durch Geldbei-
träge zu nnterstützen.
h. 2. Dieser Verein schlicßt sich dem in KLln bestehenden und durch
Allerhöchste Cabineksordre vom 8. December 1841 authoriflrten Dom-
bau-Vereine, in Gemäßheit des h. 26 der Statuten des letztern, a!S
Hülfsverein an.
h. 3. Mitglieder dieses Vereins sind diejenigen, welche sich zur Zah-
lung eines Bsittags von wenigstens zehn Silbergroschcn dis zum Wi-
derruf verpflichten, und bleiben es, so lange fie diesen Beittag leisten.
Es werden jedoch auch geringere Beiträge dankbarlich angenommerz»
dieselben begründen aber keine Mitgliedschaft des Vereins.
h. 4. Diejenigen Mitglieder des Hülfsvereins, welche einen Beittag
von einem Thaler jährlich oder ein für alle Mal cine» Beittag voa
zwanzig Thalern in die Casse des Vereins zahlen, erwerben hierdurch
neben der Mitgliedschaft im Hülfsverein zugleich die Mitgliedschaft i«
kölner Central-Vereine, respective für ein Jahr, respective für immeitz
und gelangen dadurch zum Gcnusse aller Berechtigungen der unmittel-
baren Mitgliedcr des kölner Ccntral-Vercins; namentlich haben siedaS"! .
Recht, an den Haupwersammlungen und Vereinsfesten in Köln Theil ^
zu nehmcn und in den dortigen Wahlversammlungen personlich oder
durch Vollmacht mitzuwählcn und die Gedenkzeichen zu erhalten. Eia
namentliches Verzeichniß der Mitglieder des Hülfsvereins, welche einea
Thaler sdec mehr als Jahresbcitrag gezahlt haben, wird dem köluer
Cenkral-Vereins zu diesem Zwccke alljährlich zregefertigt werden.
h. 5. Die Mittel des Vercins sind bestimmt, nach Abzug der un-
vermeidlichen Vcrwaltungskostcn und sonstigen zweckdienlichen Ausga-
ben, zu dem nach h. 9 der Statutcn des kölner Dombau-Vereins g«-
bildeten Dombau-Vereinsfonds abgeliefert zu werden. -
"" h. v.' Die Herren Pfarrer, welche dem Vereine als Mitglieder bei-
getteten sind, übersenden am 1. October jeden Zahres dem Vorstaude
die Namen der in ihren respectiven Pfarrbezirken wohnenden Vereius-
mitglieder zur Anlegung und Fortführung dec Stammliste. Die Bei-
träge der Mitqlieder des Vereins werden in diesem Jahre am nächfl-
folgenden 1. November, für die Folge aber jedes Jahr vor dem
L>ctober an den Vereins-Cassirer abgeliefert.
Das erstc Jahr des Hülfsvcrerns beginnt mit dem heutigeu Tage
und dauert bis dahiu 1843.
h. 7. Jähclich am 15. October versammeln sich alle Mitglieder deS
Hülfsvcreins in Schleiden zur Wahl des Vereins-Borstandes, um über
die Angelegenheiten des Vereins Bericht zu hören und von der Rech-
nungslage des verflossenen Jahres Einsicht zu nehmen.
h. 8. Auswartige Mitglieder können bei den Wahl-Versammlung«
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