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Küch, Friedrich [Bearb.]
Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Marburg (Band 1): 1918 — Marburg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.41405#0422
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Urkunden und Akten.

Reissholz. — Ob des fiele, soll man noch dem wert ufs höchst
verkaufen.
Von afterschiegen. — Afterschiege von eichen, wann sie
frisch gevallen und nit verfaulet sein, sollen vor vier cloftern vier-
zehen albus gegeben werden. Afterschiege von buchen, wann sie
frisch gevallen und gut sein, sollen vor vier clofter sechzehen albus
gegeben werden. Afterschiege von aspen, so auch frisch gevallen
und gut sein, sollen vor vier clofter vierzehen albus gegeben werden.
Afterschiege von birken soll vor vier cloftern funfzehen albus ge-
geben werden. Afterschiege von hainbuchen soll vor vier cloftern
vierzehen albus gegeben werden.
Es soll auch allewege, wann man holz hauen lest oder ver-
kauft, an einem ieden ort der rentmeister, rentschreiber oder andre
bevelchabere, auch der oberfurster darbei sein und ein jegen-
register halten.
Diese holzordenung soll auch nit lenger als acht jar stehen
und nach ausgang derselben toid, bei- und abesein. Es soll auch
diese holzordenung bei unserm g. f. und herrn mitlerzeit zu meheren
oder zu mindern stehen.
Signatum Marpurg am achten tag des monatz Maii anno etc. 53.
Reinschrift Ortsrepositur Marburg; Papier.

304. 1553 Juni 15.
Bürgermeister, Rat, Zünfte und Gemeinde su Marburg
verkaufen an Dr. Johannes Oldendorpius, Anna, seine Frau,
und Anna, Theobald und Konrad, seine Kinder, eine Jahresrente
von 30 Gulden su 26 Albus, sahlbar an Johanni (Juni 24)
für 600 Gulden auf Wiederkauf.
Am tage Viti den funfzehenten Junii 1553.
Ausfert. Stadtarchiv; Perg. mit anhängendem kleineren Siegel; auf der
Rückseite bescheinigt unterm 10. Jan, 1570 Theobaldus Oldendorpius den
Rückkauf.

305. 1553 Sept. 1.
Die Stadt Marburg an den Landgrafen Philipp.
Widerspruch gegen die Verleihung von 3 Jahrmärkten an die Stadt Homberg a. d. 0.
und von zwei Jahrmärkten an die Stadt Kirchhain.
Durchleuchtiger ... E. f. g. haben uf supplicieren der von
Homperg uf der Ohme uns gnediglichen bevolhen, e. f. g. Ursachen,
warumb die drei der gemelten von Hompergk begerte jarmarkte
dieser stadt nachteilig seien, mit widerschickunge irer supplication1)

1) Danach hatte Homberg um drei Jahrmärkte gebeten, dweil der fleck
sonsten keinen Vorrat aber bewerbung gehaben kann. Der Statthalter hatte
darauf an die umliegenden Städte geschrieben, von denen nur Marburg Ein-
spruch erhoben habe, die dan Ursachen vorgewandt, wilche unsers erachtens sie
gar nicht helfen mögen, dan wir unsere jaermarkt also zu gewonlicher zeit ge-
lagt, das wir nicht konden befinden, sie inen an iren margten behinderlich sein
mögen. Abschrift der undatierten Eingabe Ortsrepos. Marburg.
 
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