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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 74.1924

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Kleine Mitteilungem
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https://doi.org/10.11588/diglit.8625#0034
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2. Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der
bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar 1907
gewährt Sdiutz den Urhebern von Werken der bildenden Künste
und rechnet zu diesen Werken nach § 2 ausdrücklich die Erzeug«
nisse des Kunstgewerbes. Als Werke der bildenden Künste sind
solche Werke anzusehen, die nach ihrem Hauptzwecke der äs-
thetischen Darstellung dienen. Dieser Zweck muß aus der Dar-
stellung erkennbar sein und verliert seine Eigenschaft nicht durch
die Benutzung des Werkes. Der Urheberschutz nach diesem Ge-
setz wird schlechthin bis zu 30 Jahren nach dem Tode des Urhebers
gewährt und ist an irgendeine Anmeldung nicht gebunden.

Die Durchführung des Schutzes begegnet jedoch häufig erheb-
lichen Schwierigkeiten, die in der Art unseres Prozeßverfahrens lie-
gen. Im ordentlichen Prozeß wird der an sich schon langsame Gang
des Verfahrens durch die Einholung von Sach-
verständigengutachten belastet, gegebenenfalls
durch Gutachten der vorgesehenen Sachverstän-
digenkammer. Auch das summarische Prozeß-
verfahren (einstweilige Verfügung) muß darun-
ter leiden, daß die Sachverständigen-Gutachten
erst im Laufe des Verfahrens beigezogen werden.
Ein derartiger Prozeß über Musterverletzungen
nimmt erfahrungsgemäß erhebliche Zeit, mit-
unter ein oder mehrere Jahre in Anspruch.

EineBesserung kann nur dadurch erzielt wer-
den, daß sofort nach der Entdeckung einer Mu-
sterverletzung an Ort und Stelle eingegriffen
wird. Wird eine solche Musterverletzung z. B.
während der Leipziger Mustermessen beobach-
tet, so muß bei dem Leipziger Gericht als dem
„forum delicti commissi" sofort ein Antrag auf
einstweilige Verfügung — gegebenenfalls auch
aul Strafverfo'gung — gestellt werden und die
Tatsache derVerletzung des Urheberrechts durch
Überreichung eines ad hoc beizuziehenden Gut-
achtens von Sachverständigen glaubhaft gemacht
werJen. Um den Meßfremden diese Glaubhaft-
machung zu erleichtern, hat das Leipziger
Meßamt einen Gutachterausschuß ins
Leben gerufen, der sich aus namhaften Künst-
lern, Kunstgewerblern und erfahrenen Fachleuten aus dem ganzen
Deutschen Reiche zusammensetzt und während der Dauer der
Leipziger Mustermessen stets zu Begutachtungen bereit ist. Glaubt
ein Aussteller, daß sein geistiges Eigentum verletzt worden sei,
so kann er sofort dem Meßamt für die Mustermessen Mitteilung
machen, und — falls es sich um eine künstlerische und geschmack-
liche Verletzung handelt — sofort ein maßgebendes Gutachten er-
halten. Gerade bei dem Zusammenströmen Tausender deutscher
Fabrikanten ist für den Künstler die Möglichkeit gegeben, in den
Musterlagern festzustellen, ob sein geistiges Eigentum nicht un-
berechtigterweise anderweitig verarbeitet worden ist. Die vor-
nehmste Aufgabe eines Kulturstaates ist es, das geistige Eigen-
tum zu schützen und dadurch den Künstler zu weiterer Tätigkeit
anzuspornen. Der beim Meßamt eingerichtete Gutachterausschuß
soll dazu beitragen, dem Künstler diesen Schut: sicherzustellen,

Volksreisebund. Wir werden um Aufnahme folgender Mit-
teilung ersucht: Unter dem Namen „Volksreisebund E.V." hat
sich in Berlin-Hessenwinkel eine politisch und religiös neutrale ge-
meinnützige Vereinigung gebildet, die die Förderung des Reisens
durch Verbilligung anstrebt. Neben Beratung, Nachweis geeigneter
Reisevorbereitung, Verschaffung verbilligter Fahr- und Unter-
kunftsgelegenheiten vermittelt der Bund hauptsächlich Tauschreisen

GESELLENSTÜCK
Frühjahrsprüfung 1924
Dose aus Silber mit Emailboden
und Deckel von Habersetzer,
i. Fa. K. J. Bauer

— d. h. er bringt Vereinbarungen mit In- oder Ausländern auf
gegenseitige Gewährung von Gastfreundschaft zustande — und
befaßt sich mit der Veranstaltung von Jugendreisen und Vereins-
reisen. Der monatliche Beitrag ist 50 Pfennig, außerdem werden
feste Sparbeiträge von 1,50 bis 5,50 Mark erhoben, die verzinst
und später für Reisezwecke angerechnet werden. Bis 30. Juni wird
eine besondere Aufnahmegebühr nicht erhoben. Auskünfte erteilt
Herr Albert Baumeister, Berlin-Hessenwinkel.

30 neue Museen in Amerika. Die außerordentlich lebhafte
Tätigkeit in der amerikanischen Kunstpflege wird durch die Tat-
sache beleuchtet, daß zur Zeit nicht weniger als 30 neue Museen
eben eröffnet oder im Entstehen sind. Außerdem werden von der
„Volkskunst-Hochschule" Wanderausstellungen selbst in ganz
kleinen Orten veranstaltet. Der Newyorker Mitarbeiter der be-
kannten Kunstzeitschrift „Der Cicerone", Frank
E.Wathburn Freund, macht nähere Mitteilungen
über dieses Aufblühen des Museumswesens,
das besonders die Jugend für den Kunstgenuß
zu gewinnen sucht. Die ältere Generation steht
freilich der Kunst vielfach noch fremd und ver-
ständnislos gegenüber. Das zeigt sich z. B. im
Falle des Museums von Detroit, das an großem
Geldmangel leidet, obwohl es sich in der Hei-
matstadt des „reichsten Mannes der Welt",
Henry Ford, befindet. Ford, der eine Jahresein-
nahme von ungefähr 100 Millionen Dollar hat,
kümmert sich nicht um Kunst, sondern hält sie
für Spielerei. „Viele seiner Art denken hierzu-
lande noch so", schreibt Freund, „und es wird
noch viele Zeit und Mühe kosten, ihnen klar zu
machen, welche lebenspendenden Kräfte in der
Kunst stecken und daß ihre Reichtümer ihnen
Pflichten, auch gerade auf diesem Gebiete, auf-
erlegen. Man weiß, das es vor allem darauf an-
kommt, die heranwachsende Generation zu ge-
winnen, und deshalb findet man vielfach beson-
dere Veranstaltungen für die Jugend, sei es in
Form eigener Jugend-Kunstzentren, wie z. B. in
Boston, oder in speziellen Abteilungen innerhalb
der Museen, wie es solche in den hiesigen öffent-
lichen Bibliotheken gibt. In ihnen werden sogar Kinder von klein
auf für Kunstwerke interessiert." So veranstaltete z. B. das New-
yorker Metropolitan-Museum wöchentliche „Kunststunden für
Kinder", und das Detroiter Museum besitzt ein eigenes „Kin-
dermuseum".

Von dem Newyorker Museum aus werden dauernd Verträge
veranstaltet, die sich mit allen Gebieten der Kunst und des Kunst-
gewerbes beschäftigen, außerdem Orchesterkonzerte mir anschlie-
ßender Besprechung. Jeden Sonnabend und Sonntag finden Ga-
lerievorträge statt, praktische Seminare für Kunstgewerbler,
Ladnerinnen u. s.w. werden abgehalten. Eine Reihe von Sonder-
ausstellungen zeigt die Schätze von Privatsammlern einem grö-
ßeren Publikum. Ein neuer Flügel wird an das Metropolitan-
Museum angebaut, und zwar auf Kosten des Präsidenten des
Museums Robert de Forst, der dafür 2 Millionen Dollar aus-
gesetzt hat,- hier sollen die Schätze frühamerikanischen Kunst-
gewerbes, die Kupferstich-Abteilung, sowie Teile der neuen ge-
schenkten Sammlungen zur Aufstellung kommen. In ähnlicher
Weise ist das Institute of Arts in Detroit tätig, das durch den
Ankauf von Werken der neuesten deutschen Kunst sein beson-
deres Interesse für Deutschland gezeigt hat. Die anderen Museen
vermehren sich ebenfalls durch großartige Schenkungen und Neu-

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