Oldenburg i. O., 1867, Oktober 11
Schreiben des Museumsinspektors Wiepken, Naturalien-Cabinet, an den sich z. Zt.
auf Reisen befindlichen Oberkammerherrn v. Alten, in dem er ihn von einem Brief
Baumeisters Kunisch in Kenntnis setzt, der um Rücksendung des Schädels und der
beiden Münzen gebeten hat. Kunisch erwarte in diesen Tagen den Geheimrat v. Quast,
dem er die Funde vorlegen möchte.
Heppens, 1867 November 9
Schreiben von Kunisch an Museumsinspektor Wiepken, Oldenburg, betr. Rückgabe
der beiden Münzfunde vom Banter Kirchhof.
Er spricht die Befürchtung aus, die Münzen könnten für das Großherzogliche Münz-
kabinett erworben werden: „. .. zugleich mit dem Bemerken, daß ich mich z. Z. selbst-
verständlich völlig außer Stande sehe, über ein Einziges der Fundstücke, am aller-
wenigsten über diese interessante Münze zu disponiren, indem dieselben vor allen
Dingen Höheren Orts zur Vorlage gelangen müssen, wenngleich es sehr leicht möglich
ist, daß späterhin Allerhöchsten Orts die Bestimmung getroffen wird, sämtliche
Fundstücke dem Oldenburgischen Museum zu überweisen. Interessieren wird es den
genannten Herrn vielleicht auch, daß noch zwei Münzen gefunden sind, von denen
die eine aus der Zeit vor Edo Wiemken dem Älteren stammt, während die andere, eine
große Kupfermünze der jüngsten Zeit (1707), jedenfalls von einem späteren Besucher
des Bandter-Kirchhofs an dieser Stelle verloren worden ist." Kunisch betont das
Erfordernis der schleunigen Rücksendung der Münzen, „... da Herr Geheimer Rath
von Quast den ge. Bericht dem Herrn Kultus-Minister vorlegen will und voraussichtlich
Allerhöchsten Orts über die Resultate der diesjährigen Ausgrabungen Vortrag gehalten
werden muß."
Heppens, 1867 November 11
Schreiben von Kunisch an den Oberkammerherrn v. Alten, in dem er sich für die Rück-
sendung der Münzen bedankt.
„Sie können sich, Hochverehrter Herr Ober Kammerherr wohl vorstellen, wie mein
Interesse zur Sache verdoppelt werden mußte als ich, wie dies geschehen, in meinen
Arbeiten neben einer gütigen Unterstützung Seitens einer anerkannten Autorität noch
den Vortheil genoß, in so anregende Beziehungen zu Persönlichkeiten zu treten, mit
denen zu verkehren ebenso genuß- als lehrreich ist. . .."
„Was ferner die Überweisung von Schädeln anbetrifft, so bin ich außer Zweifel, daß
Herr Geheimer Rath v. Quast gern auf den von Ihnen geäußerten Wunsch eingehen
wird, wenn er überhaupt erst dem Herrn Kultusminister oder Allerhöchsten Ortes über
die Resultate berichtet haben und demnächst eine Entscheidung erfolgt sein wird.
Hierzu ist jedenfalls aber zuvor die Absendung eines General Berichtes erforderlich,
den Herr Geheimer Rath v. Quast bereits von mir erwartet.
Demselben will ich alle Zeichnungen sowie die Münzen und übrigen zur Einsendung
geeigneten Materialien beifügen um ein möglichst klares Bild der erlangten Resultate
zu geben. ..." General-Landschaftsrat Jachmann (Admiralitäts-Kommissariat Olden-
burg) soll eine Abschrift erhalten. „Sollten Sie, hochgeehrter Herr Oberkammerherr,
dem vielleicht duich Interesse zur Sache sich gütigst veranlaßt fühlen, einige meinen
Bericht ergänzende Bemerkungen an Herrn Geheimen Rath v. Quast gelangen zu lassen,
so würden Sie denselben sicherlich zu dem allergrößten und verbindlichsten Danke
verpflichten."
Im Folgenden enthält der Brief noch einen Hinweis über gesellschaftliche Verbindungen
Frau Louise v. Krohns mit v, Alten. Daraus ergibt sich, daß Kunisch in Heppens im
gleichen Hause wie die Familie v. Krohn wohnte.
171
Schreiben des Museumsinspektors Wiepken, Naturalien-Cabinet, an den sich z. Zt.
auf Reisen befindlichen Oberkammerherrn v. Alten, in dem er ihn von einem Brief
Baumeisters Kunisch in Kenntnis setzt, der um Rücksendung des Schädels und der
beiden Münzen gebeten hat. Kunisch erwarte in diesen Tagen den Geheimrat v. Quast,
dem er die Funde vorlegen möchte.
Heppens, 1867 November 9
Schreiben von Kunisch an Museumsinspektor Wiepken, Oldenburg, betr. Rückgabe
der beiden Münzfunde vom Banter Kirchhof.
Er spricht die Befürchtung aus, die Münzen könnten für das Großherzogliche Münz-
kabinett erworben werden: „. .. zugleich mit dem Bemerken, daß ich mich z. Z. selbst-
verständlich völlig außer Stande sehe, über ein Einziges der Fundstücke, am aller-
wenigsten über diese interessante Münze zu disponiren, indem dieselben vor allen
Dingen Höheren Orts zur Vorlage gelangen müssen, wenngleich es sehr leicht möglich
ist, daß späterhin Allerhöchsten Orts die Bestimmung getroffen wird, sämtliche
Fundstücke dem Oldenburgischen Museum zu überweisen. Interessieren wird es den
genannten Herrn vielleicht auch, daß noch zwei Münzen gefunden sind, von denen
die eine aus der Zeit vor Edo Wiemken dem Älteren stammt, während die andere, eine
große Kupfermünze der jüngsten Zeit (1707), jedenfalls von einem späteren Besucher
des Bandter-Kirchhofs an dieser Stelle verloren worden ist." Kunisch betont das
Erfordernis der schleunigen Rücksendung der Münzen, „... da Herr Geheimer Rath
von Quast den ge. Bericht dem Herrn Kultus-Minister vorlegen will und voraussichtlich
Allerhöchsten Orts über die Resultate der diesjährigen Ausgrabungen Vortrag gehalten
werden muß."
Heppens, 1867 November 11
Schreiben von Kunisch an den Oberkammerherrn v. Alten, in dem er sich für die Rück-
sendung der Münzen bedankt.
„Sie können sich, Hochverehrter Herr Ober Kammerherr wohl vorstellen, wie mein
Interesse zur Sache verdoppelt werden mußte als ich, wie dies geschehen, in meinen
Arbeiten neben einer gütigen Unterstützung Seitens einer anerkannten Autorität noch
den Vortheil genoß, in so anregende Beziehungen zu Persönlichkeiten zu treten, mit
denen zu verkehren ebenso genuß- als lehrreich ist. . .."
„Was ferner die Überweisung von Schädeln anbetrifft, so bin ich außer Zweifel, daß
Herr Geheimer Rath v. Quast gern auf den von Ihnen geäußerten Wunsch eingehen
wird, wenn er überhaupt erst dem Herrn Kultusminister oder Allerhöchsten Ortes über
die Resultate berichtet haben und demnächst eine Entscheidung erfolgt sein wird.
Hierzu ist jedenfalls aber zuvor die Absendung eines General Berichtes erforderlich,
den Herr Geheimer Rath v. Quast bereits von mir erwartet.
Demselben will ich alle Zeichnungen sowie die Münzen und übrigen zur Einsendung
geeigneten Materialien beifügen um ein möglichst klares Bild der erlangten Resultate
zu geben. ..." General-Landschaftsrat Jachmann (Admiralitäts-Kommissariat Olden-
burg) soll eine Abschrift erhalten. „Sollten Sie, hochgeehrter Herr Oberkammerherr,
dem vielleicht duich Interesse zur Sache sich gütigst veranlaßt fühlen, einige meinen
Bericht ergänzende Bemerkungen an Herrn Geheimen Rath v. Quast gelangen zu lassen,
so würden Sie denselben sicherlich zu dem allergrößten und verbindlichsten Danke
verpflichten."
Im Folgenden enthält der Brief noch einen Hinweis über gesellschaftliche Verbindungen
Frau Louise v. Krohns mit v, Alten. Daraus ergibt sich, daß Kunisch in Heppens im
gleichen Hause wie die Familie v. Krohn wohnte.
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