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Morgenblatt für gebildete Stände / Kunstblatt — 25.1844

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https://doi.org/10.11588/diglit.3206#0086
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21.

lütt

11 s t

Dienstag, den 12. März 1844.

Jur italienischen Kunstgeschichte,
a. Raphaels Erbschaft.

Die letzten Willensverfügungen Raphael Sanzio's
werden von Vasari (icdii. Passigi! p. 513) folgender-
maßen angegeben: „Er machte sein Testament und sandte
zuerst, als Christ, seine Geliebte aus dem Hause, indem
er ihr so viel ließ, daß sie davon anständig leben konnte.
Hierauf vertheilte er seine Sachen unter seine Schüler,
Giulio Romano, den er immer sehr liebte, Giovan
Francesco ans Florenz, den man den Fattore nannte,
und einen Priester aus Urbino, seinen Verwandten, dessen
Namen ich nicht weiß. Er verordnte sodann, daß von
seinem Gelbe in Sta Maria Rotonda eines der alten
Tabernakel mittelst neuer Steine wieder hergestellt und
ein Altar mit einer Statue der Jungfrau von Marmor
errichtet werden sollte, ihm zum Grabe und als Ruhe-
stätte zu dienen. Alle seine Habe ließ er dem Giulio
und dem Giovan Francesco, indem er M. Baldassarre
da Pescia, damaligen Datar des Papstes, zu seinem
Testamentsvollzieher machte." Aus andern Nachrichten
rrgiebt sich noch, daß er dem Oheim seiner Braut, dem
berühmten Kardinal Bernardo Dovizj da Bibbiena, seine
Wohnung hinterließ, die einst Bramante'n gehörte und
von Raphael um 3000 Dukaten erkauft, dann nach eige-
nem Plane von ihm umgebaut worden war. Passa-
vant (Raphael v. Urbino I, 321, 326, 413) setzt in die
Richtigkeit dieser Nachricht Zweifel, ohne indeß zu er-
läutern, worauf sie beruhen. Als der Brief des Marc
Antonio Michiel di Ser Vettor, in dem sie enthalten,
geschrieben war, konnte man in Rom die Sache sehr
wohl wissen. Daß der Kardinal im vatikanischen Palast
starb und man, nach dem Diarium des Paris de' Graffi,
im Borgo vecchio in der Eile ein Gemach Herrichten
mußte, seine Leiche auszustcllen, „cum iu palatio papse
juoi'tiius sit nec habest propriam donmm ad quam pos-
sit deferri,“ scheint allerdings gegen die Richtigkeit der
Angabe zu sprechen. Aber der Kardinal war längere

Zeit schon krank und, nach seinen eigenen Worten in
einem Briefe an die Herzogin von Angoulüme vom
19. Mai 1520 (Documenli di storia Italiani, Flor. 1836,
Bd. i, Nr. 38), seit lange genvthigt, das Bette zu hütend
und da überdieß zur Zeit seines Todes (9. Novbr. 1520)
die Erbschaftsangelegenheiten Raphaels noch nicht geord-
net waren, so konnte er wahrscheinlich sich des Hauses
nicht bedienen. Daß aber das Haus nachmals unter
dem Namen Bibbiena's bekannt gewesen, dürfte man
aus dem Jrrthum späterer Schriftsteller schließen, welche
sagen, Raphael habe beim Kardinal gewohnt und sep in
dessen Hause gestorben. Durch Fea's Forschungen weiß
man übrigens, daß dies Haus, von welchem Ferrerio
in den Palazzi di Roma und Passava nt in den Ku-
pfertafeln zu seinem oben angeführten schätzbaren Werke
Abbildungen geben, nach denen die Fa (/ade jedenfalls
etwas überladen und keineswegs in reinem Styl erscheint,
zur Zeit wo es niedergcrissen ward, dem Priorat von
Malta gehörte und mit 1163 Sc. 34 Baj. bezahlt wurde.
— Eine andere testamentarische Verfügung war die Errich-
tung einer Kapellanei zur Lesung von Tvdtcnmeffen an
dem bezeichnete» Altar in seiner Grabkapelle. Vasari
redet nicht davon, wohl aber findet man eine Andeu-
tung bei dem Anonymus des Conivlli. Die Einkünfte
waren auf ein Haus in der Via de' Coronari angewiesen
(vgl. Passa van t a. a. O. 559, 560, und Pu n gileoni,
Elogio di ii. 8., wobei indeß zu bemerken, daß weder
von dem, bei Letzterem nach einer Angabe des P. Ver-
naccia angeführten Kaufkontrakt über das erwähnte
Haus, vom I. 1521, noch von dem bei dieser Gelegen-
heit genannten Notar Marco Garibaldi bis jetzt irgend
eine urkundliche Spur aufzusindcn gewesen ist), und jener
Priester aus Urbino, dessen Name Vasari'n entfallen,
Girolamo Vagnini, war nach derselben Notiz des Ber-
it accia der erste Kapellan. Er war cs, welcher die
von Raphael in seinem letzten Willen verfügte Inschrift
zur Erinnerung an des Malers Braut, Maria Dovizj
da Bibbiena, in Uebereinstimmung mit den Testaments-
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