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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 22.1911

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Kreis, Wilhelm: Meine Gedanken zum Bismarck-Nationaldenkmal
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https://doi.org/10.11588/diglit.4361#0142

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DAS BISMARCK-NATIONALDENKMAL AM RHEIN

135

kann niemand. Die Ausschreibung
unter allen deutschen Künstlern war
notwendig, war eine nationale Sache.
Notwendig war auch ein Preisgericht,
und es ist sorgfältig ausgewählt wor-
den, wenn auch durch Zufälligkeiten,
wie Verhinderungen und dergleichen,
vielleicht gerade diejenigen gefehlt
haben, die für eine bedeutendere Auf-
fassung den Ausschlag gegeben hätten.
Vier Tage der Prüfung sind auch eine
lange Zeit, wenn man bedenkt, wie
"schwer es ist, so viele hervorragende
Männer so lange zu einer Sache zu
vereinigen, und wer je ein Preisgericht
zusammenrief, der wird davon ein Lied
singen können. Niemanden trifft die
Schuld. Ein Wettbewerb ist eben in
gewissem Sinne auch eine Lotterie. In
Voraussicht dieses ist ja auch die Wahl
des auszuführenden Entwurfs völlig
eine offene Frage geblieben. °
□ Und wenn ich schließlich den
Hauptgrund dafür angeben soll, der
mich veranlaßt hat, diese Zeilen zu
schreiben, so ist es der, einem ge-
dankenlos nachgesprochenen Schlag-
wort zu begegnen, das hier und da
als eine Folge des Urteils, wenn auch
durchaus in diesem unbeabsichtigt, an-
zusehen ist, nämlich das Schlagwort
vom »Totschlägen des Berges durch
große Masse«. Und damit dies nicht
wie eine Krankheit die große Menge
ergreift, mache ich im Vorliegenden
auf einige nicht unwichtige und zum
Verständnis einer solchen Sache er-
forderliche Oedankengänge aufmerksam.
WILHELM KREIS.

□ Das Protokoll des Preisgerichts ist
inzwischen erschienen. Sieben Wochen
mußten seit den Sitzungen der Preis-
richter verfließen, bis man sich über die
Formulierung der Urteile einigen konnte!
Das heißt: es ist immer noch zweifel-
haft, ob diese Einigung wirklich erzielt
wurde, denn am Schlüsse des Protokolls
steht nur: folgen die Unterschriften. Ob
alle oder welche folgen, wird nicht ge-
sagt. Der Schlußsatz lautet: »Wie aus
den einzelnen Urteilen hervorgeht, ist
von dem Preisgericht besonderer Wert
darauf gelegt worden, daß das Denk-
mal sich der Landschaft einfügt. Damit
ist zugleich gesagt, daß jeder Versuch,
durch übermäßige Ausdehnung eine
Wirkung zu erzielen, nicht den Beifall
des Preisgerichtes finden konnte.« Man
könnte sich über den Ausdruck »über-
mäßig« ärgern, weil er als »falschmäßig«
aufgefaßt werden könnte. Falschmäßig
wären aber Entwürfe, die in sich falsche
Maße haben, also nur durch große Aus-
dehnung eine Monumentalität Vortäu-
schen wollen. Dies trifft aber durchaus
 
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