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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 22.1911

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Kunstgewerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4361#0246

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GROSSHERZOGL. KUNSTGEWERBESCHULE IN WEIMAR

OQO


Kunst im Jahre 1909 war dem Kunstgewerbeverein die
Befugnis eingeräumt worden, dem Rate bezw. dem mit
der Verwaltung des Fonds betrauten gemischten Ausschuß
für das Kunstgewerbemuseum Vorschläge über die Ver-
wendung der Mittel zu machen. Von diesem Rechte machte
der Verein Gebrauch. Er stellte eine Reihe beachtens-
werter Aufgaben für die künstlerische Einrichtung und
Ausschmückung öffentlicher Gebäude und Plätze zusammen.
Von den zur Verfügung stehenden Mitteln wurde für das
Museum ein Sofa mit reich geschnitztem Rahmenwerk im
Louis XVI.-Stil aus dem Münchner Kunsthandel erworben.
— Zur Förderung des heimischen. Kunsthandwerks ladet der
Kunstgewerbeverein zu einer im November und Dezember
1911 stattfindenden Verkaufs-Ausstellung von kunstgewerb-
lichen Arbeiten der Holz- und Metallgewerbe im Städti-
schen Kunstgewerbemuseum ein. An der Ausstellung können
sich alle in Leipzig ansässigen, auf diesen Gebieten tätigen
Künstler und Handwerker ohne Rücksicht auf die Zuge-
hörigkeit zum Verein beteiligen. Es sind somit die Ver-
treter der Tischlerei, der Drechslerei wie der Schnitzerei,
Vertreter der Goldschmiede und Gürtler, des Eisen- und
Kupferschmiedehandwerks und der Gießlechniken zuge-
lassen. Verlangt werden Gegenstände, deren Verkaufs-
preise zwischen 300 und 10 Mark schwanken. Sie sind
für eine gute bürgerliche Einrichtung gedacht und sollen
sich durch Zweckmäßigkeit, geschmackvolle Form und gute
technische Arbeit auszeichnen. Zur Bedingung wird ge-
macht, daß der Einsender die Gegenstände selbst gefertigt
hat, und daß er sich einer Aufnahme-Jury unterwirft, die
besteht aus Mitgliedern der beteiligten Innungen und dem
Vorstand des Kunstgewerbevereins. Im Falle einer Nach-
bestellung sind die Verfertiger verpflichtet, die Gegenstände
zum gleichen Preise zu liefern, mit dem sie auf der Aus-

stellung ansgezeichnet sind. Zur Ausstellung besonders
geeignet erscheinen Metallarbeiten und Holzarbeiten, von
jenen im Werte von 100 bis 300 Mark: Kronleuchter,
Dielenlaternen, von 50 bis 100 Mark: Vorsatzgitter, Gürtel-
schließen, Wandbrunnen u. a. m., von 30 bis 50 Mark:
Wandleuchter mit Blaker, Tischglocken, Schmuckkasten,
Bowle, Untersatz dazu, von 10 bis 30 Mark: Tür- und
Schlüsselschilder, Tischleuchter,Visitenkartenschalen, Streich-
holzständer, Briefkästen. Von diesen im Werte von 10
bis 300 Mark: Vitrinen, Anrichten, Nähschreibtische, Dielen-
standuhren, von 50 bis 100 Mark: Spieltische, Garderoben-
ständer, Elfenbeinserviettenringe, von 30 bis 50 Mark:
Briefkästen, Bonbonnieren, Schlüssel- und Zigarrenschränk-
chen, Bücherständer, Wandkonsolen, Schachspiele, von 10
bis300 Mark: Photographierahmen, Spazierstöcke,Falzbeine,
Zigarrenspitzen, Dosen. Der Kunstgewerbeverein beab-
sichtigt bei hinreichender Beteiligung an der Ausstellung,
eine Anzahl Arbeiten anzukaufen. Die Einsendung der
Gegenstände hat bis 1. November kostenlos an das Kunst-
gewerbemuseum zu geschehen. Jeder Gegenstand ist mit
dem Namen des Verfertigers und dem Verkaufspreise zu
versehen. o
□ Magdeburg. Kunstgewerbeverein. Dasneue Ausstellungs-
gebäude in der Brandenburger Straße wird einen starken
Anziehungspunkt für die Zukunft bilden. Dem Magde-
burger Kunstgewerbe wird hier ausreichende Gelegenheit
geboten werden, seine Erzeugnisse der breiten Öffentlichkeit
vorzuführen. Im Oktober d. J. werden in der Eröffnungs-
ausstellung von Magdeburger Architekten und Firmen eine
Reihe von wohlfeilen und geschmackvollen Zimmereinrich-
tungen für den mittleren Bürgerstand gezeigt werden. Diese
Zimmer sollen den Preis von je 800^1000 Mark (die Küche
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