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Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Katalog einer Sammlung von Gemälden älterer und neuerer Meister sowie einer Sammlung von Antiquitäten: als Stiche, Aquarelle, Buntdrucke, Miniaturen, Zeichnungen, Möbel, Arbeiten in Holz, Elfenbein, Horn, Kokosnuss, Alabaster, Bronze, Kupfer, Messing, Zinn, Silber ...; aus dem Nachlasse des Herrn Kunstmalers F. Hermesdorff aus München, des Herrn Gustavo de Mauer aus Bogotá und aus anderem Besitz; Versteigerung zu Bonn Dienstag, den 23. bis Donnerstag den 25. April 1907 — Bonn, Nr. 96.1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.33372#0002
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Y erkaufsordnung:

I. Tag’: Dienstag den 23 April: Nr. 1—337. Gemälde, Aquarelle, Stiche etc.

II. Tag: Mittwoch den 24. April: Nr. 338—650. Möbel, Arbeiten in Holz, Elfenbein, Horn,

Alabaster, Bronze, Kupfer, Messing, Zinn, Glas, Porzellan, Fayence.

III. Tag: Donnerstag den 25. April: Nr. 651 — Schluss. Porzellan, Fayence, Ton, Steingut,
Silber, Diverses.

Bedingungen.

Die Sammlungen sind in meinem Auktionslokale in Bonn, Franziskanerstrasse 6 zur
Besichtigung ausgestellt: Samstag (len 20. April von morgens 9 Uhr bis nachmittags 5 Uhr,
sowie Sonntag (len 21. April von 9 bis 2 Uhr mittags.

Nur (len mit Eintrittskarten oder Katalogen versehenen Personen ist die Besich-
tigung der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Be-
suchern wird bei der Besicbtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche
Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. be-
schädigt wdrd. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen hare Zalilmig. Ausser dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die
Zahlung des Steigpreises einschliesslich des Aufgeldes ist an Peter Hanstein, Inhaber der
Firma Math. Lempertz, Buchhaniilung und Antiquariat, zu leisten, andernfahs behält sich
der Leiter der Auktion das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen
Gegenständc auf Kosten und Get'ahr des Ansteigerers wieder zu versteigern.

Dic Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Da der Anstcigerer durch sein blosses Anbieten bekundet, dass er die Gegenstände genau
kennt, so können nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berücksichtigt
werden.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern ausser der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebotc sich ein Streit entwickeln, so wird augenblieklich der Gegenstand von neuem
ausgerufen, um jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang ge-
nommen werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.

Vorstände öffentlicher Anstalten, sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung per-
sönlich nicht beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll an' den Unterzeichneten wenden;
er wird die ihm erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der
Beteiligten erledigen. Den Auft.rägen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder
eine bare Einzahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegen-
stände geschieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.

Zu den bei mir in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehme ich Bei*
träge zu mässigen Bedingungen entgegen.

Bonn, im März 1907.

Peter Hanstein, Inhaber der Firma:

Math. Lempertz’ Buchhandlung und Antiquariat

in Bonn nnd Cöln.
 
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