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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Antikes Mobiliar des 16. - 19. Jahrhunderts: Bildwerke in Holz, Stein, Elfenbein, antike gemalte Fenster, Textilien ... ; aus verschiedenem Rheinischen Besitz ; Versteigerung: 2. und 3. November 1927 — Köln, Nr. 257.1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.17741#0008
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Verkau fs-Ord n u ng.

Mittwoch, 2. November 10—1 u. 3—6 Uhr: Nr. 1—280: Sitzmöbel, Tische, Truhen, Kommoden,

Schränke etc. — Antike farbige Qlasfenster. — Bild-
werke in Holz, Stein, Elfenbein. — Perser Teppiche,
Textilien.

Donnerstag, 3. November 10—1 u. 3 6 Uhr: Nr. 281—699: Berliner Eisenkunstguß - Arbeiten. -—

Dosen, Miniaturen. — Deutsches Porzellan. — Bronze,
Messing, Kupfer.

Freitag, 4. November 10 1 Uhr: Nr. 700 882: Zinn. — Fayence. — Steinzeug, Ton.

Auktions-Bedingungen.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung
gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Voisicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den
er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung' geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark unter fach-
männischer Leitung Unterzeichneter Firma durch einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent für Unterzeichnete
Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.

Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
auf den Ansteigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die Auktionsleitung
hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Käufers zu erfolgen; die Unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende
Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau
kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise
gewährleistet. Nach geschehenem Zuschläge können also Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt
werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen, zusammen-
zustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebote, so wird der betr.
Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln.

Kunstauktionshaus Math. Lempertz.
 
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