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Deutschland <Deutsches Reich> / Reichs-Limeskommission [Hrsg.]
Limesblatt: Mitteilungen der Streckenkommissare bei der Reichslimeskommission — 2.1893-1894

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Nr. 7/8 (29. Januar 1894)
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https://doi.org/10.11588/diglit.8930#0017
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LIMESBLATT.

Mitteilungen der Streckenkommissare bei der Reichslimeskommission.

Erscheint Jährlich in 5-6 Nrn. zum Preise von 3 Mark.

Druck und Verlag der Fr. Lintz'schen Buchhandlung in Trier.

Nr. 7 & 8.

Ausgegeben am 29. Januar

1894.

60. Die Untersuchungen des Limes im Taunus
Strecke Grauer Berg — Alteburg - Heftrich ')•

Im Anschluss an die am 6. Juni d. J. stattge-
habte Begehung des I'fahlgrabens von der
Saallmrg bis zum Feldberg mit den Herren
Prof. Dr. Mommsen, General Popp, Prof.
Dr. Zangemeistcr und Geh. Oberschulrat
Soldan, sowie an die bemerkenswerten
Mitteilungen der beiden zuletzt genannten
im Limesblatt Nr. 4,3.-, habe ich Ende Juli
mit den im diesjährigen Programm stehen-
den Untersuchungen dieser Strecke be-
gonnen. Über die dabei gewonnenen Er-
gebnisse und die daraus gezogenen Schlüsse
soll hier berichtet werden. Ebenso wie
Herr Soldan benutze ich die bei den fol-
genden Mitteilungen in Frage kommenden
Bezeichnungen der Walddistrikte, Hügel,
Türme etc. aus dem grundlegenden Werke
der deutschen Limesforschung von A. von
Cohausen „Der Komische Grenzwall in
Deutschland", wodurch manches kürzer
gesagt werden kann und auch Irrtümer
"od Verwechslungen für jetzt und für
später vermieden werden.

Zuerst sei bemerkt, dass ich die von
den Herren Soldan und Zangemeister ge-
machten Angaben geprüft und durchgängig
richtig befunden habe. Dass das von
Herrn Soldan beschriebene Gräbchen in
irgend einem Zusammenhang mit dem
Limes stehe und in demselben die wirk-
liche Grenzlinie zu suchen sei, habe ich
bei der obenangeführten gemeinschaftlichen

1) Über diese Untersuchungen habe ich be-
reits zwei Berichte — am 15. und 20. August d. J.

"n die Direktion der Eeichslimesforschung er-
stattet und besonders auf die Auffindung der aus-
gesteinten römischen Reichsgrenze hingewiesen.
D»a damals Mitgeteilte ist, soweit es nicht durch
die weiteren Untersuchungen überholt ist, in diesen
IBfuhrlichercu Uericht mit aufgenommen.

Begehung vermutungsweise ausgesprochen
und darauf hingewiesen, dass in römischer
Zeit, im Mittelalter wie auch heute noch
Gemarkungs- und Waldgrenzen in ähn-
licher Weise äusserlich besonders durch
Gräben gekennzeichnet werden. Auch
fügte ich hinzu, dass nicht die Wallkrone,
wie gewöhnlich angenommen wird, die
eigentliche römische Grenze sein könne,
weil dann der grösste Teil der Anlage —
der halbe Wall und der ganze Graben —
auf fremdem Gebiete gelegen hätte; dieses
hätte auch nur dann der Fall sein können,
wenn derPfahlgraben eine gemeinschaftliche
Arbeit der Römer und Germanen gewesen
wäre, was wohl nicht anzunehmen sei; es
müsse daher die eigentliche Grenze vor
dem Pfahlgraben gesucht werden. —■ Meine
damaligen Vermutungen haben sich, ob-
gleich sie, wie sich später herausstellte,
von der teilweise irrtümlichen Voraus-
setzung ausgingen, dass das von Herrn
Soldan beschriebene Gräbchen (vgl. Fig. Ia
auf der folgenden Seite) überall im Taunus
ein römisches Werk sei, interessanter
Weise, wenn auch in etwas anderer Rich-
tung, vollständig bestätigt. Das Gräbchen,
welches sein verdienstvoller Entdecker,
Herr Soldan „mit einem gewissen Miss-
trauen" betrachtet hat, führte, trotzdem es,
wie unten nachgewiesen wird, in seiner
jetzigen Erscheinung wenigstens am „Weis-
senstein" und „Rosskopf", streckenweise
als ein in späterer Zeit ausgeworfener Gra-
ben auftritt, zur Auffindung der wirk-
lichen römischen Reichsgrenze.

Zum besseren Verständnis dieses Be-
richts nnd im Interesse der an anderen
Strecken des Limes vorzunehmenden Un-
tersuchungen halte ich es für angebracht,
das Ergebnis und den Weg, auf welchem
 
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