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Lorent, Jakob August; Lorent, Jakob August [Hrsg.]
Denkmale des Mittelalters in dem Königreiche Württemberg (1,[Text]): Maulbronn, Bebenhausen, Hirschau, Alpirsbach und Herrenalb — Mannheim: Hogrefe, 1866

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https://doi.org/10.11588/diglit.43622#0120
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von Schwaben, der Sohn des berühmten Kaisers Friedrich
Barbarossa seine Einwilligung geben, denn der Schönbuch
war Neichslehen und ohne Erlaubniß des Kaisers oder in
Ermangelung dessen, seines Stellvertreters, des Herzogs,
konnten die Pfalzgrafen nichts in die sogenannte todte
Hand vergeben, weil, was der Geistlichkeit einmal einge-
räumt worden, der weltlichen Macht entzogen blieb. Herzog
Friedrich setzte daher 1187 eine Urkunde auf, kraft welcher
die künftigen Mönche, im Schaienbuche, ihr zum Brennen
oder zum Bauen nöthige Holz holen durften; auch erlaubte
er zugleich allen seinen Unterthanen sich selbst oder ihre
Habe dem Kloster zu vermachen. Nach Beendigung dieser
Vorbereitungen verfiel der Pfalzgraf in eine gefährliche
Krankheit, da er befürchtete, daß sein Lebensende nahe sei,
ließ er seinen Bruder Hugo nebst mehrere Verwandte und
Dienstleute kommen, um denselben die Ausführung des
Werkes zu übertragen. Als die Versammlungen am Kran-
kenlager Rudolf's in der kleinen Stube hinter dem Thurme
der Burg von Tübingen beendigt waren, verkündete Graf
Burkhardt von Hohenberg, Rudolf's Schwager, im Jahre
1188 mehr als Hundert vor der Schloßkapelle versammelten
Ministerialen und Rittern die Urkunde, durch welche der
Pfalzgraf mit Beistimmung seiner Gattin Mechtilde *)

*) Nach Besold, in seinen äoournentis iwäivivis und
in den Annalen von Bebenhauscn, ist Mechlilde unrichtiger
Weise als die Tochter Berthold's III. von Eberstein, des
Gründers der Klöster Frauenalb und Hcrrenalb, angegeben.
 
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