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Lorent, Jakob August; Lorent, Jakob August [Hrsg.]
Denkmale des Mittelalters in dem Königreiche Württemberg (1,[Text]): Maulbronn, Bebenhausen, Hirschau, Alpirsbach und Herrenalb — Mannheim: Hogrefe, 1866

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https://doi.org/10.11588/diglit.43622#0127
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Städten Eßlingen, Reutlingen und Ulm zum Besitze von
Höfen gelangt, in welchen die Mönche ihre Producte zoll-
und abgabenfrei verkaufen durften. In Ulm, wo König
Adolph von Nassau (1291 — 1298) Abt und Convent in
das Bürgerrecht der Stadt aufnahm, besaß die Abtei, außer
einem Kloster für 20 Mönche, neben ihrer St. Georgen-
Kirchc einen großen Keller. Da der Wein dort steuerfrei
verzapft wurde, war bald das Monopol des dortigen
Weinhandels in ihren Händen, doch scheinen diese Vorzüge
den Bürgern nicht besonders behagt zu haben, denn König
Albrecht I. mußte 1299 in den drei obenerwähnten Städten
den Befehl erneuern, daß die Mönche nicht verhindert
würden, ihre Früchte, ihren Wein und andere Lebensmittel
frei aus- und einzuführen und zu verkaufen. Derselbe
König Albrecht von Habsburg, welcher stets bemübt war
seine Hausmacht durch Erwerbungen von Herrschaften in
Schwaben zu vergrößern, scheint den Besitz Bebenhausens
ungebahnt zu haben, indem er 1302 den Pfalzgrafen
Gottfried zu dem eidlichen Versprechen vermochte, Burg
und Stadt Tübingen an Niemanden außer ihn, den Kaiser
oder seine Kinder, zu verkaufen oder zu verpfänden. Doch
schon vorher, 1301, hatte Gottfried Stadt und Burg
Tübingen um 8200 Pfund Heller an Betzenhausen ver-
pfändet ; beide löste er indessen um dieselbe Summe ein Jahr
später wieder ein, allein das Kloster behauptete in Nachtheil
gelangt zu sein, weil cs das Geld baar vorgeschossen hatte.
Um sich wieder mit demselben zu befreunden, versprach der
 
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