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gezwungen worden, das Kloster zu verlassen, welches jetzt
schon so herabgekommen wäre, daß es kaum noch 40 Mönche
ernähren könne. Zur Entschädigung incorporirte der Pabst
dem Kloster die Kirchen von Tübingen, Oberkirch und
Altingen *). Endlich kam Bebenhausen dennoch unter
württembergische Schirmvogtei; indem Gras Ulrich von
Württemberg 1342 von den Grasen Götz und Wilhelm
von Tübingen deren Schloß und Stadt nebst allem
Zugehör um 20,000 Pfund Heller kaufte, wobei die
Verkäufer sich nur die Hundelege und die Jagd im Schön-
buch vorbehielten. Die Grasen von Württemberg traten
nun Bebenhausen gegenüber, welches bei der ganzen
Verhandlung nicht einmal zu Rathe gezogen worden war,
in dasselbe Verhältniß, in welchem bisher die Pfalzgrasen
von Tübingen gestanden hatten. 1344 verzichteten die
Tübinger Grafen gegen die Summe von 250 Pfund
guter Pfennige auch aus das Recht der Hundelege in den
klösterlichen Dörfern im Schönbuch, worunter Weil besonders
genannt wird, und für 2000 Pfund Heller verkauften sie
den Grafen von Württemberg nebst mehreren Gütern den
Wildbann in dem Schönbuch und in dem Glemswalde.
Die Nachkommen des Stifters von Bebenhausen
waren jetzt durch ihre Verschwendung und fortdauernde
Freigebigkeit gegen die Abtei, welche Erbe aller ihrer
*) Die Einverleibung der Kirchen brachte der Abtei
den Nutzen, daß sie den Pfarrzehnten sich selbst entrichtete.
gezwungen worden, das Kloster zu verlassen, welches jetzt
schon so herabgekommen wäre, daß es kaum noch 40 Mönche
ernähren könne. Zur Entschädigung incorporirte der Pabst
dem Kloster die Kirchen von Tübingen, Oberkirch und
Altingen *). Endlich kam Bebenhausen dennoch unter
württembergische Schirmvogtei; indem Gras Ulrich von
Württemberg 1342 von den Grasen Götz und Wilhelm
von Tübingen deren Schloß und Stadt nebst allem
Zugehör um 20,000 Pfund Heller kaufte, wobei die
Verkäufer sich nur die Hundelege und die Jagd im Schön-
buch vorbehielten. Die Grasen von Württemberg traten
nun Bebenhausen gegenüber, welches bei der ganzen
Verhandlung nicht einmal zu Rathe gezogen worden war,
in dasselbe Verhältniß, in welchem bisher die Pfalzgrasen
von Tübingen gestanden hatten. 1344 verzichteten die
Tübinger Grafen gegen die Summe von 250 Pfund
guter Pfennige auch aus das Recht der Hundelege in den
klösterlichen Dörfern im Schönbuch, worunter Weil besonders
genannt wird, und für 2000 Pfund Heller verkauften sie
den Grafen von Württemberg nebst mehreren Gütern den
Wildbann in dem Schönbuch und in dem Glemswalde.
Die Nachkommen des Stifters von Bebenhausen
waren jetzt durch ihre Verschwendung und fortdauernde
Freigebigkeit gegen die Abtei, welche Erbe aller ihrer
*) Die Einverleibung der Kirchen brachte der Abtei
den Nutzen, daß sie den Pfarrzehnten sich selbst entrichtete.