Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
— 57 —
Weise nachgeben zu dürfen. Jedoch von unserem jetzi-
gen Standpunkte aus müssen wir die Politik des sächsi-
schen Kurfürsten eine kurzsichtige und verfehlte nennen.
Denn wenn wir auch nur mit tiefer Trauer das furcht-
bare Verwüstungswerk betrachten können, das noch
weitere 13 Jahre anrichteten, so müssen wir doch mit
Genugthuung empfinden, dass dieselben zu einem andern
Resultat geführt haben, als es der Prager Friede war.
Dieser bezeichnet in der That einen Sieg der katholisch-
habsburgischen Monarchie, wenn er auch nicht so voll-
ständig war, als wie ihn Restitutionsedikt bedeutet.
Er war bestimmt durch die Gesichtspunkte der lutheri-
schen Orthodoxie. Die Reformierten, die eigentliche
ecclesia militans, welche in der Folge der katholischen
Reaktion am meisten Widerstand leistete, waren von
der Religionsfreiheit ausgeschlossen, nur die Lutheraner
wurden geduldet, welche am wenigsten geeignet waren,
der katholischen Propaganda Widerstand zu leisten.1)
Was den Besitz der Kirchengüter anlangte, so wurde
den Lutheranern der Besitz der mittelbaren bis zum
Religionsfrieden eingezogenen Güter gesichert, die
übrigen sowie die unmittelbaren Stifter sollten ihnen
nach dem Besitzstand vom Nov. 1627 auf 40 Jahre
verbleiben, innerhalb welcher Zeit das Reichskammer-
gericht über den endgültigen Besitz entscheiden sollte;
wobei jedoch die Frage über die Zusammensetzung dieses
Gerichtes unerledigt blieb. So war der Prager Friede
nur eine „Hinausschiebung des Restitutionsediktes auf
h Anm. Charakteristisch hierbei ist das Urteil der sächsischen
Theologen, welche erklärt hatten, dass das Luthertum dem Katholicis»
mus näher stünde, als den Reformierten. Geijer III S. 137-8.
 
Annotationen