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anfsagten und erklärten, allein mit den Welfen weiter
verhandeln zu wollen.1) Dass sie gemäss ihrer Abmach-
ungen mit den Vorgesetzten das Recht hatten an den
Verhandlungen, welche bis dahin nur eine militärische
Hilfsleistung betraf, Theil zu nehmen, ist zweifellos,
aber die Generalmajore, besonders Wran'gel, wider-
strebten desshalb so sehr, weil sich daran Fragen rein
diplomatischer Art knüpfen mussten, von denen die
Teilnahme der Obersten besonders ausgeschlossen war.
Die Gesandten der Lüneburger brachten nämlich dabei
wieder die Ratifikation des lange vorbereiteten Bünd-
nisses in Erwähnung, sowie die schlechte Behandlung,
welche sie durch die Schweden erfahren müssten, die
ihnen bereits 14mal die Ueberlieferung ihrer Festungen
sowie die Befreiung von den Contributionen versprochen
hätten. Dies sei aber ihre Bedingung für den Ab-
schluss des Bündnisses. Die Generalmajore hatten keine
Befugnis, mit Lüneburg irgend welche diplomatischen
Verträge abzuschliessen, verpflichteten sich aber schrift-
lich, zu Gunsten der Herzöge sich bei dem schwedi-
schen Bevollmächtigten Salvius in Hamburg und bei
dem künftigen Feldmarschall verwenden zu wollen.
Ihr Sträuben hatte ihnen nichts geholfen : bei all’ diesen
Verhandlungen hatten sie auf Verlangen der Obersten,
welche sich sehr für das Zustandekommen des Bünd-
nisses interessierten, 2 derselben, Cornelius Mortaigne
und Bellinghausen zulassen müssen, welche auch die
Verpflichtung mit unterschrieben. Doch genügte dies
den Gesandten der Lüneburger nicht, und so erlangten

cf, auch z. folg. Pufendorf XIII. § 20.
 
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