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keiten einigte man sich dahin, den Schweden ganz
Vorpommern mit Rügen, Stettin und Wollin, sowie die
Anwartschaft auf Hinterpommern nach den etwaigen
Aussterben der Hohenzollern abzutreten, ferner Wismar
mit Poel und Walfisch, sowie Bremen und Verden,
sämmtliche Gebiete als deutsche Reichslehen.
Bei all’ diesen Verhandlungen hatten sich die
schwedischen Gesandten — es waren der oben oft
genannte Adler Salvius und Joh. Oxenstierna, der
Sohn des Reichskanzlers — wohl gehütet, die Ansprüche
ihrer Armee mit in den Vordergrund zu drängen: einer-
seits waren sie darüber noch nicht genügend von ihrer
Regierung und der Armee instruiert, andrerseits woll-
ten sie auch nicht durch besondere Hinweise auf diese
heikle Angelegenheit die Ansprüche der Krone schä-
digen. Indessen waren sie weit entfernt, diesen Punkt
äusser Acht zu lassen und einige gelegentliche Mahn-
ungen1) bewiesen den Ständen, dass sie wohl nicht
umhin können würden, in den saueren Apfel zu beissen,
obwohl diese wiederholt eine solche Forderung für un-
billig erklärten, da jeder seine Truppen selbst bezahlen
müsse, und das Reich auch viel zu arm sei, um noch
Geld aufzubringen.2) Jedoch die Krone war bei ihrer
bekannten finanziellen Erschöpfung viel zu sehr inter-
essiert, als dass sie hätte nachgeben können. Jetzt
war der Augenblick gekommen, wo die Armee darauf
dringen konnte, dass die Krone, welche sich so oft für
ihre Forderungen und ihre Sicherstellung nach den
h Anm. z. B. hatten die Gesandten im März 1647 den weitern
Verlauf der Verhandlungen von der vorläufigen Zahlung von 3 Mill.
Gulden für die Armee abhängig zu machen gesucht. M. IV 351.
M. III 888.
keiten einigte man sich dahin, den Schweden ganz
Vorpommern mit Rügen, Stettin und Wollin, sowie die
Anwartschaft auf Hinterpommern nach den etwaigen
Aussterben der Hohenzollern abzutreten, ferner Wismar
mit Poel und Walfisch, sowie Bremen und Verden,
sämmtliche Gebiete als deutsche Reichslehen.
Bei all’ diesen Verhandlungen hatten sich die
schwedischen Gesandten — es waren der oben oft
genannte Adler Salvius und Joh. Oxenstierna, der
Sohn des Reichskanzlers — wohl gehütet, die Ansprüche
ihrer Armee mit in den Vordergrund zu drängen: einer-
seits waren sie darüber noch nicht genügend von ihrer
Regierung und der Armee instruiert, andrerseits woll-
ten sie auch nicht durch besondere Hinweise auf diese
heikle Angelegenheit die Ansprüche der Krone schä-
digen. Indessen waren sie weit entfernt, diesen Punkt
äusser Acht zu lassen und einige gelegentliche Mahn-
ungen1) bewiesen den Ständen, dass sie wohl nicht
umhin können würden, in den saueren Apfel zu beissen,
obwohl diese wiederholt eine solche Forderung für un-
billig erklärten, da jeder seine Truppen selbst bezahlen
müsse, und das Reich auch viel zu arm sei, um noch
Geld aufzubringen.2) Jedoch die Krone war bei ihrer
bekannten finanziellen Erschöpfung viel zu sehr inter-
essiert, als dass sie hätte nachgeben können. Jetzt
war der Augenblick gekommen, wo die Armee darauf
dringen konnte, dass die Krone, welche sich so oft für
ihre Forderungen und ihre Sicherstellung nach den
h Anm. z. B. hatten die Gesandten im März 1647 den weitern
Verlauf der Verhandlungen von der vorläufigen Zahlung von 3 Mill.
Gulden für die Armee abhängig zu machen gesucht. M. IV 351.
M. III 888.