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benutzen, vor allem dieselbe aber nicht abzudanken,
bis die Bezahlung erfolgt oder das fehlende Geld ihnen
sicher gestellt sei. Im allgemeinen waren sie aber
überhaupt nicht mit der Anzahlung zufrieden.1) Ihre
Forderung lautete auf 3 Millionen Thaler, welche kreis-
weise zusammengebracht, dem Generalissimus zur Ver-
fügung gestellt werden sollten. Die übrigen 2 Mill,
sollten in 2 Jahren gezahlt, dafür aber Schweden ein
Unterpfand gegeben werden, als welches Vechta, Klop-
penburg, Glogau und Sagan bezeichnet wurden. Der
Widerspruch der Absichten führte zu höchst erbitterten
Verhandlungen, ja es kam so weit, dass man wohl an
eine Verbindung aller deutschen Stände mit dem Kai-
ser gegen die Schweden dachte, was nur durch die
vermittelnde Haltung Brandenburgs und Schwedens
teilweise Nachgiebigkeit verhindert wurde.2) Wahrschein-
lich trug zur Verschärfung des Gegensatzes nicht wenig
der seit dem 3. Juni wieder anwesende Vertreter der
Armee Erskein bei, welcher in seiner bekannten rohen
und rücksichtslosen Weise in die Verhandlungen ein-
griff, so dass er alle Stände gegen sich erbitterte.3)
Am 17. Juli endlich traf man eine Uebereinkunft,
nach der die Hauptsache, nämlich die Exekution und
die Abdankung der Armee doch noch unsicher blieb
und auf künftige Verhandlungen zwischen den einzel-
nen Generalen verschoben ward. Hier wurde vorläufig
festgesetzt, dass zwar 3 Mill, angezahlt werden sollten,
aber nur 18 Tonnen baar; 12 Tonnen sollten auf ge-
wisse Stände angewiesen werden, welche sich darüber
b M. V 923, VI 6-7. Pfänner V § 77. 2/ vergl. Odhner 261-3.
3/ Pfänner V § 77.
 
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