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Lüthgen, Eugen
Die Ausnahme von dem Vervielfältigungsverbote im Kunstschutzgesetze vom 9. Januar 1907: Ein Beitrag zur Lehre vom Urheberrecht — Bonn, 1908

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.51385#0009
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Inhaltsverzeichnis.
A. Das Urheberrecht als Immaterialgnterracht.
Einleitung: Methode S. 5.
Notwendigkeit dicr Formulierung juristischer Grundbe-
griffe. Beschränkung auf ein Mindestmass neuer Begriffs-
bestimmungen. Bedingtheit der Methode durch den Stoff.
Die ethisch-teleologische Betrachtungsweise des Rechtes
auf Grund von Werturteilen. Gliederung des Stoffes.
Kapitel I: Der Begriff des Urheberrechts. . S. 12.
Zweckbestimmung des Urheberrechtes auf Grund der
historisch-ontogenetischen .Betrachtung: der Schutz des
Geisteswerkes in Rom, im Mittelalter, in der modernen Zeit.
Begriffsbestimmung aus den positiven Rechtssätzen: das
Geisteswerk als Kulturgut; Unterschied zwischen Entdek-
kung, Erfindung, künstlerischer Schöpfung; die mitteil-
baren, künstlerischen Kulturgüter als Gegenstand des Ur-
heberrechtes.
Kapitel II: Die Urheberrechtstheorien. . . S. 20.
Versuche der Subsumtion des Urheberrechtes unter dem
ihm übergeordneten Begriff: 1.) die Theorie vom geistigen
Eigentum, 2.) die Theorie der reinen Normverletzungen,
3.) die Theorie der Vermögensrechte, 4.) die Immatrial-
güterrechtstheorien, soweit sie in dem Urheberrechte ver-
mögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Bestandtei-
le annehmen, 5.) die Subsumtion des Urheberrechts un-
ter die Persönlichkeitsrechte.
Kapitel III: Das Wesen des Urheberrechtes. S. 29.
Das Geisteswerk als Rechtsgut: das Rechtsgüterkapital
der Gesellschaft; die Tendenz der Rechtsordnung, Motive
 
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