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Toepke, Gustav [Hrsg.]
Die Matrikel der Universität Heidelberg (1. Teil): Von 1386 - 1553 ; nebst einem Anh. enth.: 1. Calendarium acad. vom Jahre 1387 ... — Heidelberg, 1884

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https://doi.org/10.11588/diglit.4059#0079
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ncipiunt nomina iuratorum magistrorum et scolarium eidem I.
vniuersitati in eadem rectoria ordine suo secundum
formam iuramentorum prescriptorum et primo doctorum
siue magistrorum in theologia:

N primis magister Reginaldus2, monachus monasterij de Alua,

ordinis Cisterciensis, Parisiensis.
Magister Conradus de Soltou3, eanonicus Hildesymmensis, Pra-

gensis.

1 Band I der Universitäts-Matrikel. Cod. Heid. 358, 49. 144 Blätter.
Pergament. Höhe desselben 24,3 cm, Breite 16,1 cm. Holzdeckel mit
gepresstem hellbraunen Leder überzogen. Auf dem vorderen Deckel die
fast verwischte Aufschrift aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts:
Primus (liber) intitulacionum . . . Von der Clausur sind nur noch die
messingenen Buckel und Oesen vorhanden. Der Einband stammt aus
dem Anfange des 16. Jahrhunderts; der defect gewordene Rücken ist in
neuerer Zeit durch einen darüber geklebten Pergamentstreifen gestützt
worden. Beim Wiedereinbinden des Bandes zur angegebenen Zeit sind
die Blätter beschnitten und dadurch die an den Rändern befindlichen Notizen
verstümmelt worden. Angaben von Erheblichkeit scheinen jedoch dabei nicht ver-
loren gegangen zu sein. Vermuthlich war die Handschrift ursprünglich nur mit
einem Pergamentumschlag versehen. Sie muss dann vor dem Wiedereinbinden
längere Zeit hindurch ohne Deckel gewesen sein; darauf deutet das Aussehen der
ersten und der letzten Seite (sie sind stark gebräunt, befleckt und abgenutzt) hin.
Auf den übrigen Seiten haben natürlich Zeit und Benutzung ebenfalls ihre Spuren
hinterlassen, indessen sind diese nicht der Art wie die vorher erwähnten, wenn man
von denen auf Fol. 12 und 20v absieht, über welche hinten Anh. I d. I. Th. — Der
erste Rector hat bei der Eintragung unterschieden zwischen Magistern und Scho-
laren (vergl. Ein].). Diese sind Fol. 2V sq. vermerkt, jene Fol. 1, lv in der dort
näher angegebenen Ordnung. Die nächstfolgenden Rectoren sind diesem Beispiele
zum Theil gefolgt und haben zur Aufzeichnung der von ihnen recipirten Magister
den auf Fol. 1, lv jm i. Rectorate freigebliebenen, bez. absichtlich zu diesem
Zwecke freigelassenen Raum (es war der grössere Theil) benutzt, während sie die
Scholaren in der fortlaufenden Matrikel verzeichneten. Jedoch haben eben nicht
alle qu. Rectoren diese getrennte Eintragung stattfinden lassen und diejenigen,
welche es thaten, bereits vom 3. Rector ab nicht genau in der Weise, wie der
1. Rector. Bald sind nur die Inhaber der besoldeten Lehrstühle auf Fol. 1, lv
inscribirt, bald ist ein Theil der Magister in das in Frage stehende, der andere
in das Scholaren- Verzeichniss, wie ich es zum Unterschiede von dem vorliegenden
Magister-Verzeichnisse nennen will, eingetragen, ohne dass genau erkennbar ist,
welche Grundsätze dabei obgewaltet haben; zeitweise sind alle Magister in dem
Toepke, Matrikel. I. 1
 
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