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Meyer, Julius [Editor]; Nagler, Georg Kaspar [Oth.]
Allgemeines Künstler-Lexikon: unter Mitwirkung der namhaftesten Fachgelehrten des In- u. Auslandes (Band 2): Appiani - Domenico del Barbiere — Leipzig: Engelmann, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.49923#0323
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Jacques d’Arthois.

verzeichnet, äusser seinem Bruder Nicolas und
seinem Sohne Jean Baptiste, 6 Schüler von ihm:
Jean de Sainneville, 1639; Cornelius van Empel
oder van Impel, 1642; Johannes Cornelius de
Ridder, 1645; Joh. Bapt. Fabri, 1646; Peter van
Waetom, 1653 und Phil. vanDapels, 1654. Alle
sind sonst unbekannt. Nicht unmöglich ist es,
dass er noch andere Schüler gehabt; denn die
bestunterrichteten Biographen lassen auch den
Corn. Huysmans bei ihm lernen, und wir müs-
sen bemerken, dass mit dem Schlüsse 1654 das
Register der Malerkorporation sehr schlecht ge-
führt wird, und eine Menge Namen darin fehlen.
Nicolas wurde am ll.Nov. 1640 Meister,
d. h. mehr als 6^ Jahre nach Jacques, was mir
anzuzeigen scheint, dass sein künstlerischer Be-
ruf sich erst ziemlich spät entwickelt hat. Abra-
ham van Avont, 1648, und Joos Diericx, 1653,
traten nach dem Gildebuch bei ihm als Schüler
ein. Am 28. Nov. 1637 hatte er sich bereits mit
Anna van Conincxloo, die aus einer Künstlerfa-
milie stammte, vermalt.
Jean Baptiste ist als Meister unter dem
26. April 1657 verzeichnet (Jan d’Artois, Schil-
der, Sone Sr. Jacques d’Artois). — Das ist Alles,
was wir über die drei Künstler ausfindig machen
konnten.
C. de Bie hat in seinem Gulden Kabinet über
Jacques 72 Verse und sein Bildniss gebracht.
Campo Weyerman allein hat einige biographi-
sche Details gegeben, die dann von Descamps
wiederholt und etwas vervollständigt wurden.
Hieraus sind alle anderen Lebensbeschreibun-
gen entlehnt.
Die Bilder von Jacques sind offenbar mit aus-
serordentlicher Leichtigkeit gemalt; begreiflich
darum, dass er während seiner langen Laufbahn
eine beträchtliche Anzahl verfertigen konnte. Er
war thätig zugleich für große Herren und ein-
fache Privatleute , für weltliche Korporationen,
für Klöster und Kirchen. Weyerman, der Brüs-
sel am Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrh.
besuchte, will von dem Künstler mehr als 100
Bilder von großer Ausdehnung, gut gezeichnet
und gemalt, gesehen haben. Sein Talent ver-
schaffte ihm Beliebtheit; bereits im J. 1648 stach
W. Hollar nach ihm. Er liess sich gut bezahlen
und verdiente viel Geld, aber er verschwendete
es in toller Weise, weil er den Luxus liebte.
Auch starb er arm, nach dem Berichte von
Weyerman, der sicherlich diese Besonderheiten
von den Zeitgenossen des Künstlers erfahren
hatte. Wir wissen zudem durch eine von unse-
rem Kollegen Galesloot entdeckte Akte, dass
Arthois Schulden halber zu Brüssel vom 26. Okt.
bis 2. Dez. 1658 in Haft sass, obschon er am
1. Okt. einen Sicherheitsbrief für 6 Monate ge-
gen seine Gläubiger erhalten hatte. Der Prozess
dauerte noch bis 1662. Unter den Aktenstücken,
welche zum Erweis, dass Arthois genug ver-

diene , um seine Schulden bezahlen zu können,
beigebracht wurden, befindet sich das Zeugniss
vonBalthazar de Robiano, Sekretär des Geheimen
Raths, vom 6. Juli 1662, der erklärt, dem Maler
nebst seinen Unkosten 24 Gulden täglich angebo-
ten zu haben, ohne Hinzurechnung jedoch der Aus-
gaben für seine Malereien, unter der Bedingung,
dass er für ihn ein ganzes Jahr arbeite. Auf der
anderen Seite bezeugte der Prior der Karmeliter
von Brüssel, dass der Künstler für sie 10 Tage
lang an einem Bilde gearbeitet habe, wofür er aus
Frömmigkeit blos 200 fl. nehmen wollte. End-
lich versicherte der Prior von Rouge - Cloitre
(Rooden-Klooster) im Wald von Soigne schrift-
lich, dass Arthois 25 Tage lang im Kloster an der
Ausführung einer hübschen Landschaft gearbei-
tet habe, wofür er äusser seiner und seines Die-
ners Verköstigung 900 rhein. Gulden erhalten.
Damals verlor Arthois einen seiner Söhne, der
einfacher Bote von Brüssel nach Antwerpen war,
und er bat den Marquis de Caracena, General-
statthalter der Niederlande, um die Unterstützung
seines Gesuches bei der Brüsseler Stadtverwal-
tung, dass ein anderes seiner Kinder den Ver-
storbenen ersetzen dürfe. Wir haben den Origi-
nalbrief des Statthalters, Enghien den 27. April
1662, im Rentamt von Brüssel aufgefunden.
Das Jahr seines Todes ist ungewiss. Man pflegt
irrthümlich 1665 als solches anzugeben, was
aber unserer Ansicht nach erst von dem leicht-
fertigen Pilkington (1770) herrührt. Bei de Bie,
Sandrart und Houbraken findet sich eine To-
desangabe nicht, und Campo Weyerman (1729)
bemerkt, dass er das Jahr nicht in Erfahrung habe
bringen können. Wir haben vergeblich die Ur-
kunden der verschiedenen Brüsseler Pfarreien
vom J. 1665 und später nachgesehen. Es erhellt
jedoch aus einer Rechnung dieser Stadt vom
Tage Johann’s des Täufers 1683 bis zum selben
Tage 1684, wovon A. Wauters uns in Kenntniss
gesetzt, dass eine Summe von 60 fl. an Jacques
d’Arthois als Rest des Preises für ein Bild gezahlt
wurde, welches er für einen der Säle des Stadt-
hauses gemalt hatte (Voldoeninghe van eene schil-
derye berustende in de schoon camer). Wir fan-
den ausserdem einen vor dem Notar C. F. Tribels
vollzogenen Akt vom 1. April 1667, bez. Jacques
d’Arthois, worin dieser die Vollmacht zu einem
Prozesse gibt. Ebenso kommt in der Versteige-
rung der Gräfin von Albemarle (zu Amsterdam
im J. 1744) ein Bild mit dem Datum 1678 vor,
und endlich sieht man in dem Madrider Mu-
seum Ludwig XIV. zu Wagen, unter Begleitung
eines zahlreichen Gefolges, in der Umgegend
von Brüssel eine Rekognoszirung unternehmen
— eine Thatsache, die vor dem J. 1673 nicht
stattgefunden haben kann.
Seine Bilder pflegten von großen Verhältnis-
sen und häufig mit einem biblischen Gegenstände
staffirt zu sein ; derartige Werke, die man histori-
sche Landschaften nennen kann, pflegten in Kir-
chen und Klöstern aufbewahrt zu werden. Seine
 
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