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Kauṭilya; Meyer, Johann Jakob [Editor]
Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben — Leipzig: Harrassowitz, 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.54659#0816
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722

Nachtrag.

versteht also wohl die erste Hälfte des Qloka so: „Zwischen .... Kärttika
ist die Überfahrt (gilt die Überfahrt)“, nämlich für die königlichen Boote.
Daß aber in der übrigen oder trockneren Zeit die Kähne und Schiffe des Fürsten
nicht hätten benützt werden müssen, ist undenkbar und widerspricht Kaut.’s
eigenen Worten (siehe namentlich Übers. 198, 14—17). Nun bedeutet bei
Kaut, pratyaya am Ende eines Kompos., abgesehen von der dunkeln Stelle
61, 13, wo man aber in Anbetracht von 93,15; 94, 8 mit Gan. pratyaya wird
setzen müssen, sonst immer: beruhend auf, abhängig von, entschieden
werdend durch (166,2; 176,20; 184, 3; 186, 17—is; 331,is und sonst, sowie z.B.
in M. VIII, 262; Vas. XVI, 13f.). Demnach hieße kärmikapratyaya „auf
seinen Angestellten fußend“ und sollte es in der Übersetzung meiner Anmer-
kung heißen: „das auf ihnen Fußende (d. h. das bei ihnen Eingekommene,
wie sie es ihm übermitteln)“. Nun aber könnte ich tara Fährmann und dann:
Oberaufseher der Fähren sonst nicht belegen. Am bekanntesten ist ätara
(also antarä + ätara) „Überfahrt“ und „Überfahrtsgeld“. Man lese darum
ätaram statt ätarah\ „Zwischen .... Kärttika liefere er das Überfahitsgeld
ab, wie es von seinen Angestellten kommt (weil er ja in dieser geschäftigen
Zeit besonders viele haben und sich da ganz auf sie verlassen muß), und fort-
während soll er die täglichen Einnahmen an sich ziehen.“ Oder, was noch besser
schiene: „Zwischen .... Kärttika verschaffe er (den da besonders zahl-
reichen Kunden) Überfahrt, fußend auf Angestellten (d. h. Überfahrt, die
er für alle dadurch möglich macht, daß er für den außergewöhnlich großen
Fährenverkehr genügend Leute in den Sold nimmt), und fortwährend“ usw.
Wegen dieses Schiffskapitels verweise ich besonders auf Radhakumud
Mookerjis aufschlußreiche Monographie Indian Shipping (A History of Indian
Shipping and Maritime Activity from the Earliest Times 1912). Besonders
interessant sind die aus dem Yuktikalpataru mitgeteilten Angaben über die
verschiedenen Arten der Boote und Schiffe (S. 19ff.). Leider bleibt der für
das Ganze so wichtige Sinn von räjahasta ganz dunkel. Mookerji entscheidet
sich dafür, daß räjan 16 bedeute. Über die durch Wörter ausgedrückte
Zahlenbezeichnung geben Burnell, South Indian Palaeogr. S. 77f. und Bühler,
Altind. Paläographie S. 80ff. näheren Bericht. Da sie nach Bühler nicht
nur in Inschriften und sternenkundlichen Werken, sondern vereinzelt auch
in arithmetischen und prosodischen vorkommt, könnte sie in dem recht
späten und von einem ungeschickten Gelehrten zusammengestellten Yukti-
kalpataru nicht besonders befremden. Erscheinen sie doch auch in der C'ukran.
(z. B. IV, 7,98 ist hasta — 5; IV, 4, 92 tithi = 15; IV, 4, 38i veda — 4). Aber es
ist klar, daß unter die Schiffe hier wie anderwärts auch die Kähne und Nachen
gerechnet werden. Von der kleinsten Art nun heißt es da: Räjahastamitäyämä,
tatpädaparinähinl^tävad evonnatä naukä kshudreti gaditä budhaih. Nach Mookerji
beträgt da also die Länge 24 Fuß, die Breite 6 und die Höhe ebensoviel.
Das ist undenkbar. Die Hälfte wäre vollauf genug, besonders für die Länge.
Und dann erst 6 Fuß Höhe auf 6 Fuß Breite! Im Lichte namentlich des
Gewicht- und Maßkapitels bei Kautilya und auch schon an und für sich sieht
nur „Königselle“ natürlich aus. Der gewöhnliche hasta hat bei Kautilya wie
anderwärts 18 Zoll; dann nennt er noch vier besondere Arten, von denen der
„für den Zimmermann und königliches Eigentum“ beinah zweimal so lang ist
wie der alltägliche. Setzen wir also der Einfachheit halber den räjahasta gleich
zwei gewöhnlichen, dann erhalten wir einen Kahn von 12 Fuß Länge, 3 Fuß
Breite und 3 Fuß Höhe. Das sieht weit vernünftiger aus und mag so einiger-
 
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