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Auge, Oliver; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter: der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit — Mittelalter-Forschungen, Band 28: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34741#0291
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IV. Die verfassungsrechtliche Stellung

gegnung am Innsbrucker Königshof - wie anscheinend die damalige Reise insge-
samt*^ - stellte zusammen mit weiteren Zusammenkünften*^ und der demonstrativen
wie tatkräftigen Unterstützung von Vorhaben des Königs und Anliegen des Reiches*'"
eine wichtige Voraussetzung dafür dar, das Ziel der unmittelbaren Belehnung durch
das Reichsoberhaupt zu erlangen, wie es dann 1521 unter Karl V. nur zu folgerichtig ge-
schah.**^ Der Belehnung war selbstredend im Jahr zuvor der Abschluß eines Bündnisses
Bogislaws mit Karl vorausgegangen.*'"

IV.3.3 Interessen der Fürsten - Interessen des Königs
Die positiven Auswirkungen, die den beiden Pommernherzögen persönliche Kontakte
zum König eintrugen, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Unterstützung
des Königs stets auch von dessen eigenen politischen wie finanziellen Interessen und
auch von seinen ganz persönlichen Empfindsamkeiten geleitet war. Und diese konnten
ganz und gar nicht mit denen der Fürsten übereinstimmen. Wie sehr etwa die Kontakt-
pflege zum stets geldknappen König einer konkreten materiellen Untermauerung be-
durfte, sollte der gewünschte Erfolg auch wirklich erreicht werden, zeigt das gerade be-
rührte Innsbrucker Beispiel: Bogislaw erhielt zwar die hilfreichen Privilegien, doch
wurden sie erst gegen Bezahlung einer Gebühr von 600 Gulden und zehn Gulden Trink-
geld an den königlichen Kanzler ausgestellt.*'**

124 In Nürnberg etwa empfing man Bogislaw nis einen /oMigen Fnrsienn ei es Reichs. Siehe dazu Ko-
Now 2001, S. 75, nach ÖNBW, Cod. 90135 fol. 73v. In Rom wurde er vom päpstlichen Zeremonien-
meister als Herr eines großen Landes mit 100.000 Dukaten jährlicher Einkünfte gepriesen, der
nach den Kurfürsten einer der hervorragendsten Reichsfürsten (!) sei und seinen Platz unmittel-
bar nach dem Erzherzog von Österreich habe: RI XIV.2, Nr. 8414.
125 Bogislaw sagte 1498 in Innsbruck zu, daß er nach seiner Heimkehr gleich wieder zum Reichstag
nach Freiburg aufbrechen werde: RI XIV.2, Nr. 5934.1499 jedenfalls reiste er mit seinen Vasallen
zum König nach Worms: LAG, Rep. 2 Ducalia, Nr. 427 (siehe auch die Notiz in RI XIV.3,2,
Nr. 13455 u. 13840b). Maximilian hatte am 25. Januar 1499 zu Graz das Privileg wegen des Zolls
in Wolgast bereits erweitert: LAG, Rep. 2 Ducalia, Nr. 423.
126 Bogislaw unterstützte den Italienzug des Königs 1508 mit 2.000 Gulden, 45 Reitern und 45 Mann
Fußvolk: LAG, Rep. 2 Ducalia, Nr. 452. - Siehe etwa auch die aus Nürnberg erhaltenen Emp-
fangsbestätigungen für die pommerschen Beiträge zum Unterhalt des Reichskammergerichts:
Ebda., Nr. 468 (1511,160 Rhein. Gulden), 469 (1512 80 Rhein. Gulden), 474 (1513 80 Rhein. Gulden),
477 (1514, 80 Rhein. Gulden), 483 (1515, wie 477), 488 (1516, wie 477), 498 (1517 wie 477), 502 (1518,
wie 477).
127 LAG, Rep. 2 Ducalia, Nr. 527. In Nr. 526 erfolgte die kaiserliche Anerkennung des pommerschen
Wappens. - Die Belehnung löste den sog. Sessionsstreit zwischen Pommern und Brandenburg
aus, welcher erst durch den Vertrag von Grimnitz und die feierliche Belehnung der Herzoge
Georg I. und Barnim IX. auf dem Reichstag in Augsburg am 26. Juli 1530 beigelegt wurde. Siehe
dazu DÄHNERT I, S. 47ff., Nr. 3 u. S. 55ff., Nr. 4 u. S. 54ff., Nr. 5 (Reversalien des brandenburgi-
schen Kurfürsten Joachim bzw. der pommerschen Herzoge Georg und Barnim) zum Vertrag
von Grimnitz, zur Belehnung S. 15ff., Nr. 9 (Bestätigung der pommerschen Privilegien durch
den Kaiser in S. 17ff., Nr. 10); WEHRMANN 1982, II, S. 29.
128 LAG, Rep. 2 Ducalia, Nr. 516. Siehe dazu RTA JRIII, S. 71f.
129 KoNOw 2001, S. 73ff.: SedrsirMwderf GMidtdew (Md ??ng.H. dem Gwüzeier/hr S.P.G. Bn'e/e gegeben Mud
10 GMidew Dmuclgedh nis die CoH/;'r??Mü'oH nder Pnüdegiew, MM/ den Zoi ZM Woignsf Mwd GMidew ZM
?HMHfzew. - Bei der 1497/98 anläßlich von Bogislaws Besuchen in Innsbruck virulenten Frage ei-
ner reichsunmittelbaren Belehnung ging es Maximilian immer auch um die Modalitäten des
Reichssteuereinzugs in Pommern. So berichtete Sixt von Ehenheim dem Kurfürsten Johann von
Brandenburg von einer damaligen Unterredung mit Maximilian in Füssen, bei welcher der Kö-
nig ihn gefragt habe, ob der brandenburgische Kurfürst denn auch in Pommern den Gemeinen
 
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