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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Der Weg zur Krone: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,1: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34718#0296
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Heinrich VII. (1308/09)

281

aus mit der Möglichkeit einer Rückprojektion späterer Akte auf die Zeit Heinrichs VII.
gerechnet werden muss A
Zwar erwähnt keine weitere Quelle die Altarsetzung, doch kann nicht ausge-
schlossen werden, dass sich diese hinter dem et deznde dechonem zpsam dero d popido^ed-
WMS sohempnher puMzcan der kurfürstlichen Wahlanzeige verbirgt A^ Die Frage der Fak-
tizität wie auch der Bedeutung dieses rituellen Aktes kann also nicht durch die
Betrachtung lediglich eines isolierten Falles geschehen, sondern muss das gesamte
Spektrum an spätmittelalterlichen Altarsetzungen heranziehen A' ' Zu bedenken gilt es
dabei auch, dass bereits für die Erhebung Albrechts von Habsburg, Heinrichs unmittel-
barem Vorgänger, ein ähnlicher Vorgang nach dessen erster Wahl wenn nicht mit letz-
ter Sicherheit belegt, so doch zumindest glaubhaft überliefert ist: Nachdem sich näm-
lich die Kurfürsten vom Wahlort in Mainz zu dem außerhalb der Stadt lagernden
österreichischen Herzog begeben hatten, setzten sie ihn dort auf ein besonders ge-
schmücktes Pferd und sangen das Te Deum A" Ein Altar wird in Albrechts Feldlager in
Schafhausen nur schwerlich vorhanden gewesen sein. Das mit einem »teuren Tuch« be-
deckte Pferd, auf das die Kurfürsten den Neugewählten sich zu setzen »anwiesen« (pre-
ceperMnf), wurde aber offenbar durchaus als angemessene Möglichkeit angesehen, die
Wahl eines neuen Königs in besonderer Art und Weise zum Abschluss zu bringen und
durch das Absingen des Te Deum in eine sakrale Sphäre zu erhebenA'
Noch am Wahltag selbst oder am folgenden Tag bestätigte Heinrich als neu-
gewählter König seinem Bruder Balduin und der Trierer Kirche alle Privilegien, Rechte
und Schenkungen.^ Ähnliche Urkunden wurden am Tag nach der Wahl auch den
Pfalzgrafen bei Rhein ausgestellt, und außerdem die Vermählung von Heinrichs Toch-
ter Maria mit Ludwig vereinbart.^ Zum letzten Mal ist der König dann drei Tage nach
der Wahl am 30. November in Frankfurt nachweisbar, als er Herzog Friedrich von Ös-
terreich und dessen Brüdern die Verleihung ihrer gesamten Lehen und Rechte ver-
sprach.^ Hiermit verliert sich jedoch die Spur, erst mehr als einen Monat später bei
seiner Krönung tritt Heinrich wieder hervor. Gleiches gilt für die in Frankfurt anwesen-
den Kurfürsten, von denen allein der Erzbischof von Köln in der Zwischenzeit urkund-

567 Vgl. auch Bojcov, Warum pflegten deutsche Könige auf Altären zu sitzen?, S. 245.
568 MGH Const. 4, Nr. 262, S. 230, § 5.
569 Vgl. zusammenfassend unten, Kapitel 6.3.
570 Siehe oben, Kapitel 5.5.1.
571 Bojcov, Warum pflegten deutsche Könige auf Altären zu sitzen?, S. 251 verkennt meines Erach-
tens die Bedeutung dieser »Pferdsetzung« von 1298, wenn er sie als »Parallele« in die Nähe des
germanischen Brauches der Schilderhebung rückt. Dass auch zu 1298 eine Albrecht abneigend
gegenüberstehende zeitgenössische Quelle (siehe oben, Anm. 381, dazu LoRENz, Deutschlands
Geschichtsquellen im Mittelalter, Bd. 1, S. 57) von der Erhebung des Königs auf ein Fass berich-
tet, spricht ebenfalls dafür, dass es offenbar bereits vor Heinrich VII. zumindest vorstellbar war,
einen neugewählten König auf einen erhöhten Gegenstand zu erheben. Die angebliche Verwen-
dung eines Fasses anstelle eines angemesseneren Orts dürfte eine Kritik jener Erhebung dar-
stellen, was auf ein bei den Zeitgenossen vorhandenes Wissen um >richtige< und >falsche< Erhö-
hungen schließen lässt (zu einer weiteren Fasserhebung 1314 siehe unten, Kapitel 5.8.4).
572 RIVI,4,lNr.l.
573 Ebd., Nr. 2-4. Am selben Tag wurde mit dem Bischof von Straßburg ein Gütertausch vereinbart,
zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten und als Dank für dessen Verdienst um das Reich (ebd.,
Nr. 5).
574 Ebd., Nr. 6.
 
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