Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kamenzin, Manuel; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]
Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150-1349) — Mittelalter-Forschungen, Band 64: Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.62605#0281
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
280

7. Tod durch Gewalteinwirkung

am Beispiel des Mords Formen politischer Instrumentalisierung, wobei er auch
Bezüge zu einer früheren Studie zum Mord an Philipp II. herstellte und somit
erstmals eine vergleichende Perspektive bot.1622
Eine Urkunde und mehrere Täter
Zum Mord an Albrecht I. ist mit der Achtungsurkunde Heinrichs VII. für die
Königsmörder eine einzigartige Quelle überliefert. Sie ist datiert auf den
18. September 1309 in Speyer und ist somit auf dem großen Hoftag Heinrichs VII.
zu Beginn seiner Herrschaft entstanden, in dessen Rahmen auch der Leichnam
Albrechts, wie auch jener König Adolfs, nach Speyer umgebettet wurden.1623
Damit ist die Achtung Teil der Ausgleichsbemühungen zwischen dem Luxem-
burger und den Söhnen des ermordeten Habsburgers.1624 Dementsprechend
spricht die Urkunde auch von der clage des herzogen Friderich von Oesteriche unde
herzogen Luepoltes sines bruoderd615 Aufgrund des mort, den si getan hant an dem
Roemischen kunge Albreht seligen werden herzogen Johansen von Oesterriche, her-
zogen Rudolfes seligen sun von Oesterriche, Ruodolfen von Wart, Ruodolfen von der
Bahnen, Walthern von Eschebach die edeln luete unde Cuonraten von Tegerfelt ein[e]n
ritter verurteilt.1626 Für ihre Tat werden die Genannten ehr- und rechtlos, ihre
Frauen zu Witwen und ihre Kinder zu Waisen erklärt. Ihre Güter seien dem Reich
verfallen und jeder, der vom Mord gewusst habe, trage ebenfalls Schuld. Dies
gelte seit dem Zeitpunkt, ab dem die Täter den Mord geplant hätten.1627 Die Täter
und alle, die ihnen möglicherweise geholfen hatten, traf somit die Acht und
Friedlosigkeit.1628
Heinrich VII. verhängte für den Mord an Albrecht, seinem vorvar des ri-
ches,1629 auf Klage der Hinterbliebenen die Höchststrafe. Zur Tat an sich finden
sich in der Urkunde keine Details, der Text konzentriert sich auf die Täter und
das Strafmaß. Für das Verständnis der historiographischen Notizen und Schil-
derungen müssen zunächst diese Personen, ihre Beziehungen untereinander
und zu Albrecht I. näher betrachtet werden.
Der in der Urkunde an erster Stelle genannte herzog Johansen von Oesterriche
war der Sohn Herzog Rudolfs V. von Habsburg und Agnes' von Böhmen, der
Tochter König Ottokars II. Pfemysl.1630 Er wurde Ende 1290 oder Anfang 1291

1622 Bihrer, Mord mit Bezügen zu ders., Historiker. - Zum Mord an Philipp II. siehe Kapitel 7.1.1.
1623 MGH Const. 4,1, Nr. 323, S. 282.
1624 Siehe hierzu Kapitel A 1.2.3.
1625 MGH Const. 4,1, Nr. 323, S. 282.
1626 Ebd.
1627 Ebd. Siehe hierzu Meyer, Ermordung, S. 169.
1628 Ebd.
1629 MGH Const. 4,1, Nr. 323, S. 282.
1630 Zu Johann grundlegend: Trautz, Art. „Johann (Parricida)" sowie Dienst, Habsburger, S. 160.
Siehe auch Hessel, Albrecht I., S. 223-226. - Die beiden auch in der Forschung geläufigen
Beinamen „Parricida" und „von Schwaben" werden hier nicht genutzt. Der Beiname „Parricida"
wird in den zeitgenössischen Quellen fast nicht gebraucht (siehe hierzu S. 307 Anm. 1818). Meist
wird Johann als Herzog bezeichnet. Rudolf I. hatte zwar versucht, das Herzogtum Schwaben
wiederherzustellen und auf Johanns Vater Rudolf V. zu übertragen, scheiterte allerdings an den
 
Annotationen