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Kamenzin, Manuel; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150-1349) — Mittelalter-Forschungen, Band 64: Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.62605#0282

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7.1.2. Albrecht I.

281

nach dem Tod seines Vaters geboren.1631 Johann wuchs in der Obhut seiner
Mutter auf, nach ihrem Tod 1296 verblieb er zunächst im habsburgischen Ein-
flussbereich. Sein Onkel Albrecht bezeichnete sich 1292 als voget des jungen
hertzogen Johannesen.1632 1299 folgte Johann seinem Onkel Wenzel II. an dessen
Hof nach Prag. Ab März 1304 ist er allerdings wieder im Gefolge seines Onkels
väterlicherseits, König Albrecht L, fassbar. Er wurde wohl gemeinsam mit dessen
Söhnen erzogen.1633
Johann hatte von seinem Vater Ansprüche auf ein unbestimmtes Fürstentum
im Süden und von seiner Mutter finanzielle Forderungen an Albrecht I. geerbt,
die nie erfüllt wurden.1634 Darüber hinaus war Johann nach dem Tod seines
Cousins König Wenzel III. der nächste lebende Anverwandte der Pfemysliden
und erhoffte sich sicherlich einen Teil bei der bevorstehenden Aufteilung des
Pfemyslidenreiches.1635 Albrecht I. erhob allerdings seinen Sohn Rudolf zum
König von Böhmen.1636 Für den Mord 1308 tat sich Johann mit einer Gruppe
Edelfreier zusammen, die er möglicherweise zum Teil auf dem Böhmenfeldzug
kennengelernt hatte.
Nach Johann nennt die Achtungsurkunde Ruodolfvon Wart.1637 Gemeint war
hiermit Rudolf III. von Wart, der, wie andere Täter auch, einem edelfreien Ge-

Grafen von Württemberg, Zotz, Art. „Schwaben, Herzogtum". In einer Urkunde, die am 1. April

1294 im Namen Johanns ausgestellt wurde, wird er als Austrie et Styrie dux etAlsacie Landgrauius

tituliert, Kopp, Geschichte, Bd. 3,1, Nr. 8, S. 279-281. Beide Beinamen sind somit irreführend.

1631 Trautz, Art. „Johann (Parricida)", S. 504.

1632 Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 6, Nr. 2202, S. 171-173, hier S. 171:[...] vuer
uns und vuer unsers bruoder seligen sun, herzogen Johannesen, des recht voget wir sin [...].

1633 Hessel, Albrecht I., S. 224.

1634 In der sogenannten Rheinfelder Hausordnung hatte Rudolf I. 1283 seinem Sohn Albrecht, dem
späteren König, die Herzogtümer Steiermark und Österreich übertragen und damit seinen viel
jüngeren Sohn Rudolf V., den Vater Johanns, ausgeschlossen. Rudolf V. sollte allerdings binnen
vier Jahren ein anderes Fürstentum im Süden erhalten oder ausbezahlt werden, sonst würden
seine Ansprüche auf Österreich Wiederaufleben. Er starb allerdings 1290, ohne dass seine An-
sprüche erfüllt wurden, so dass diese in der Auff assung der Zeitgenossen - auch wenn dies so in
der Rheinfelder Hausordnung nicht explizit vermerkt wurde - auf seinen Sohn Johann über-
gingen, MGH Const. 3, Nr. 344, S. 228-330. Hierzu Krieger, Rudolf, S. 160; ders., Habsburger,
S. 107. Darüber hinaus hatte Johanns Mutter Agnes 1295 zugestimmt, ihr Wittum von Albrecht I.
gegen Geld auslösen zu lassen. Zahlungen sind wohl nie erfolgt, so dass auch hier offene
Ansprüche Johanns gegenüber seinem Onkel blieben, Hessel, Albrecht I., S. 224 f. - Danuser,
Göllheim, S. 96 weist darauf hin, dass in den historiographischen Quellen nicht klar ist, ob
Johann von Albrecht seine Ansprüche aufgrund der Rheinfelder Hausordnung erhob oder ob er
das Wittum seiner Mutter einforderte.

1635 Dass Johann möglichweise Ansprüche auf das böhmische Königreich geltend machen konnte,
war bei den Zeitgenossen präsent, siehe die Beschreibung in den Annales Osterhovenses, siehe
S. 304 Anm. 1797. - Die von Ford, Mord, S. 144 vorgebrachte Behauptung, Johann habe einge-
fordert „noch zu Albrechts Lebzeiten zum Nachfolger ernannt zu werden" hat keinen Rückhalt
in den Quellen. - Wenzel III. war 1306 auf Feldzug gegen Polen von unbekannten Tätern
überfallen und erdolcht worden. Es wurde spekuliert, ob Albrecht in den Mordanschlag ver-
wickelt war, Krieger, Habsburger, S. 103 f.

1636 Ebd., S. 104.

1637 MGH Const. 4,1, Nr. 323, S. 282.
 
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