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Kamenzin, Manuel; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150-1349) — Mittelalter-Forschungen, Band 64: Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.62605#0410

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Anhang: Bestattungen, Grablegen und Gebeine
Die Gebeine der römisch-deutschen Könige und Kaiser sind die einzigen nicht
schriftlichen Quellen zu den Toden der Herrscher. Darüber hinaus gehen diese
Quellen direkt auf die Herrschertode zurück. In dieser Untersuchung werden sie
den schriftlichen Quellen daher gegenübergestellt. Die Unterschiede und Über-
schneidungen dieser beiden Überlieferungsgruppen stellen die einzige Mög-
lichkeit dar, die große Fülle an Informationen aus der schriftlichen Überlieferung
zu hinterfragen.
Die Aussagekraft dieser Quellen hängt stark von ihrem Überlieferungszu-
stand ab. Selbst die aufwändigsten naturwissenschaftlichen Untersuchungen
können mehr als 700 Jahre alten Knochen nur wenige Informationen abgewin-
nen, wie besonders die Kontroverse um die vermeintliche Grablege und die
Gebeine König Wilhelms zeigt.2323 Der Fall König Wilhelms und auch der
Heinrichs (VII.) führen darüber hinaus vor Augen, dass die Zuordnung der
Gebeine nicht immer eindeutig sein kann.2324 Daher müssen Beisetzungen, et-
waige Umbettungen und die Geschichten der Grablegen ebenfalls aufgearbeitet
werden. Hierfür muss wiederum auf schriftliche Quellen zurückgegriffen wer-
den.
Die Beschäftigung mit den Grab legen der römisch-deutschen Herrscher hat
eine längere Forschungstradition und es existieren bereits verschiedene Über-
blicksdarstellungen. Von diesen Arbeiten unterscheiden sich folgende Ausfüh-
rungen darin, dass der Sterbeort, der Weg zur Grablege, die Beisetzung, eine
eventuelle Überführung zu einer weiteren Grablege und etwaige naturwissen-
schaftliche Untersuchungen der Gebeine vergleichend betrachtet werden.
A 1. Gebeine, deren Transport und Ziel: Die letzten
Ruhestätten und der Weg dorthin
A 1.1. Grablegen
Eine angemessene Grablege gehört zu den Anzeichen eines guten Todes,2325 der
Blick auf die letzten Ruhestätten der im Hauptteil behandelten König ergibt sich
somit direkt aus der zu untersuchenden Thematik. Für einen christlichen König
muss unter einer angemessenen Grablege eine angesehene geistliche Einrich-
tung, meist eine Kirche, mit möglichst prestigeträchtiger Tradition verstanden
werden. Die Theoriediskussion der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass
Grablegen vor allem in ihren Funktionen als Memorial- und Erinnerungsorte

2323 Siehe Kapitel A 1.1.10.

2324 Siehe die Kapitel A 1.1.6. und A 1.1.10.

2325 Siehe Kapitel 4.3.4.
 
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