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Kamenzin, Manuel; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]; Universität Heidelberg [Mitarb.]
Die Tode der römisch-deutschen Könige und Kaiser (1150-1349) — Mittelalter-Forschungen, Band 64: Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.62605#0091

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6. Tod ohne Gewalteinwirkung

lässt sich eine generelle negative Konnotation von Krankheit nicht erkennen,
auch wenn es eine Forschungstradition gibt, die davon ausgeht, dass Krank-
heiten im Mittelalter als Zeichen der Sünde gesehen wurden.425 Rudolf Hiestand
vertritt die Ansicht, dass bis zur Zeit der Kreuzzüge die Krankheiten von Kö-
nigen verschwiegen worden seien, damit keine negativen Schlüsse in Bezug auf
ihr Königtum gezogen werden konnten.426 Neben der großen Zahl an bekannten
Erkrankungen sprechen allerdings auch die Todesfälle aus der Voruntersuchung
gegen diese Ansicht: Von der Mehrheit der Chronisten wurde den Königen und
Kaisern eine Krankheit als Todesursache zugeschrieben, ohne dass eine per se
negative Sicht auf den Tod durch Krankheit beobachtet werden konnte.
6.1. Heinrich (VI.): Ein junger König im Nebel der Überlieferung
Heinrich (VI.) war der Sohn König Konrads III. und wurde 1147, vor dem Auf-
bruch seines Vaters zum Zweiten Kreuzzug, im Alter von ungefähr dreizehn
lahren zum Mitkönig gewählt und gekrönt.427 In Abwesenheit Konrads III.
führte er das Reich in eingeschränktem Maße unter der Nutzung der Kanzlei
seines Vaters.428 1150 warb Konrad III. für den Schluss einer Heirat seines Sohns
mit einer Nichte des byzantinischen Kaisers und Heinrich konnte bei Flochberg
einen Sieg über Welf VI. erringen.429 Doch der junge Mitkönig verstarb noch im
selben lahr.
Der Tod Heinrichs (VI.) wurde nur von wenigen Chronisten notiert.430 Sie alle
haben gemein, dass sie auch von seiner Erhebung berichten beziehungsweise auf
sie verweisen. Der Tod des jungen Königssohns war somit nur von Interesse,
wenn die Erhebung zum Mitkönig bekannt war. So notiert die Chronica Regia
Coloniensis die Weihe zum lahr 1149 und fügt an, Heinrich sei non multo post
gestorben.431 In den Annales Aquenses wird das Alter des pingen zum Zeitpunkt
seines Todes im lahr 1150 mit 13 lahren angegeben.432 Die Annales Palidenses
berichten, Heinrich sei vergiftet worden, was angesichts der restlichen Überlie-

425 Bspw.: Rehm, Todesgedanke, S. 24; Vollmer, Sünde; Büttner, Sünde.

426 Hiestand, Kranker König.

427 RI IV,1,2, Nr. 446/458. Siehe auch Giese, Versuch, S. 32-34. - Zur Biographie Heinrichs (VI.) siehe
Ziegler, Konrad III., S. 646-650.

428 Siehe seine Urkunden MGH DD H (VI.), Nr. 1-11, S. 519-532.

429 Zu den Verhandlungen siehe Hiestand, Verhandlungen. Zum Sterbedatum ebd., S. 517-519 und
Bernhardi, Konrad III., Bd. 2, S. 852, mit Anm. 36. - Zur Schlacht bei Flochberg RI IV,1,2, Nr. 651.

430 Es existiert kein Regest zur Überlieferung, die Quellen sind im Folgenden nach Bernhardi,
Konrad III., Bd. 2, S. 852 Anm. 36 zusammengestellt und um die Quellen in S. 91 Anm. 435/436
erweitert. - Bereits Hiestand, Verhandlungen, S. 519 hat darauf hingewiesen, dass sich auffäl-
ligerweise im Briefbuch Wibalds von Stablo und Corvey keine Nennung dieses Todes findet.

431 Chronica Regia Coloniensis, S. 87: Rexfilium etiam suum Heinricum ungifecit in regem Aquisgrani,
qui non multo post obiit. Zu weiteren in dieser Untersuchung behandelten Herrschertoden in der
Chronica regia Coloniensis oder ihren Fortsetzungen siehe S. 97 Anm. 478.

432 Annales Aquenses, ad a. 1150, S. 38: Obiit Heinricus rex puer 13 annorum (übern bei Annales
Sancti Petri Erphesfurdenses, ad a. 1151, S. 20 [Codex 4]).
 
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