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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0148
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zu errichten. Sie diene dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster
in pago renensi (im Oberrheingau) liegt, sowie jenen Knechten Gottes, welche ebendort
unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihrem Dienst obliegen. Es ist unser Wille, daß
unsere Zuwendung für ewige Zeiten hingegeben sei, und wir bestätigen, daß sie durchaus
freiwillig erfolgt. Wir schenken in pago wormatfiensi = im Wormsgau), in der Gemar-
kung

Otersheim (Ottersheim nw. Grünstadt) sechs Joch Ackerland. Wir schenken, übergeben
und übertragen sie als ewiges Eigentum in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des
Hl. Nazarius. Von diesem Tag an und für alle Zukunft sollen sie jener Stätte jederzeit
erhöhten Nutzen bringen. Vertragsfertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im
Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1174 (15. März 772 — Reg. 736)

Schenkung des Ruding in der Gemarkung Ottersheim unter König

Karl und Abt Gundeland

Wir, Rudinc und Biligart, spenden im Namen Gottes ein Almosen. Wir übergeben es
dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau)
gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise jener geheiligten Versammlung von
Mönchen, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß
unsere Zuwendung für immer hingegeben sei, und wir bestätigen, daß sie auf durchaus
freiem Willen unsererseits beruht. Wir schenken in pago wormatf iensi — im Wormsgau),
und zwar in der Gemarkung

Otersheim (Ottersheim nw. Grünstadt) einen Weinberg. Wir schenken, übergeben und
übertragen ihn vom gegenwärtigen Tag an im Namen Gottes als ewiges Eigentum. Von
heute an möget ihr das Recht haben, denselben zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen
oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unum-
schränkteste Verfügungsgewalt haben. Vorliegende Schenkung soll jederzeit gefestigt und
beständig verbleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in monasterio
laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 15. März im 4. Regierungsjahr (772) des Königs
Karl. Handzeichen von Ruding und Biligard, welche diese Schenkung gemacht und ver-
langt haben, daß sie schriftlich festgelegt werde.

URKUNDE 1175 (22. Mai 770 — Reg. 489)

Schenkung der Gaila in der Gemarkung Niefernheim unter König

Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 22. Mai und im 2. Regierungsjahr (770) des Königs Karl, will
ich, Gaila, etwas zum Heile meiner Seele tun. Ich beabsichtige eine Zuwendung an den
heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) liegen-
den Lorscher Kloster ruht. Meine Gabe sei auch gewährt jenen Gottesknechten, welche
ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Ich will, daß sie von ewiger
Dauer sei, und ich bekräftige, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago
wormatf iensi — im Wormsgau), in

Niwora marca (in der Gemarkung Niefernheim w. Worms) eine Hof reite. Unter dem
heutigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich sie als ewiges Eigentum in der Weise,
 
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