Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0032
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
26

Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie
oben.

URKUNDE 2925 (29. Juli 866 — Reg. 3467)

Schenkung des Wacho in demselben Dorf unter Abt Theotroch und König Ludwig

(Vgl. Urk. Nr. 3769a)

In Gottes Namen will ich, Wacho, zu meinem Seelenheil eine gute Tat vollbringen. Sie
ist bestimmt für den heiligen Märtyrer N(azarius), dessen Leib in dem im Oberrheingau
gelegenen Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Theotroch als Abt vorsteht. Die
Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten gelten und ist, wie ich beurkunde,
ganz freiwillig vorgenommen worden. Ich übergebe im Gau Wettereiba (Wetterau), im
Dorf

Cruftila (Krüftel; wie Urk. 2924) fünf Huben, drei Bifänge*, 17 Leibeigene und über-
haupt alles, was ich bisher dort besessen habe. Alles soll ewiges Eigentum sein. Wenn aber
jemand — obzwar ich nicht glaube, daß dieser Fall eintreten werde — wenn ich selbst oder
einer meiner Erben gegen diese Schenkungsurkunde anzukämpfen versuchen sollte oder
dieselbe entwerten oder verfälschen wollte, so verfalle er dem Zorne Gottes, und was er
vorbringt, soll rechtlich ohne Belang sein. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit
unerschüttert und beständig verbleiben. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher
Kloster am 29. Juli im 26. Regierungsjahr('<96'6'/) des Königs Ludwig (des Deutschen).

URKUNDE 2926 (23. Februar 790 — Reg. 2160)

Schenkung des Radolach im gleichen Dorf, in der Gemarkung Weisel
und im Dorf Feibach unter König Karl und Abt Richbod

(Vgl. Urk. Nr. 3755d)

In Christi Namen, am 23. Februar im 22. Jahr (790) des Königs Karl, will ich, Rado-
lach, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer N(azarius) vornehmen. Der Leib des Hei-

* Bifang (Bivang), laut Urk. Nr. 245 gleichbedeutend mit Haftunna: Brachland, manchmal
mit Baumbestand, Buschwerk und Unterholz besetzt, meist mit Zaun, Pfahlwerk, Hecke, Gebück,'
Erd- oder Steinwall (Zarge, Letze) umhegt, als Pferch und Weideland genutzt, diesfalls oft ganz
oder teilweise gerodet (wie in Urk. Nrn. 329 und 806) oder zur Rodung bestimmt (Urk. Nrn. 244,
261). Besonders die sonnige Lage an einer Anhöhe, einer Flugsanddüne oder auf einem Hügel
macht den Bifang auch zur Anlage eines Weinberges geeignet (Urk. 393). Unter einem in dichtem
Wald gelegenen Bifang (329) haben wir uns wohl eine Waldwiese, eine Waldlichtung vorzustellen.
Auch in Auen, zwischen Seen, Bächen, Sümpfen und Dornendickicht (244/5) gibt es Bifänge.

Ihre Größe ist sehr verschieden. Sie schwankt zwischen 14 (2575, 3535) und 200 Morgen
(3588). Recht umfangreich erscheint der „Bifang, welcher Geroldshausen genannt wird" (217). Man
darf hier sogar an eine Wohnsiedlung denken, ebenso dann, wenn die Schenkungsurkunde in dem
übergebenen Bifang selbst ausgefertigt wird (695).

Die Wertschätzung der Bifänge drückt sich auch darin aus, daß diese nicht selten von der
Schenkung ausgenommen (2538) oder nur teilweise übereignet werden: Zwei Teile eines Bifanges
(314, 2567); Y2 Bifang (3146). — Die Lage der Bifänge ist naturgemäß hauptsächlich an den Ge-
markungsgrenzen, etwa zwischen Edingen, Grenzhof und Wieblingen (695). Ein zwischen zwei
Dörfern gelegener Bifang hat geradezu die Bezeichnung „die Mitte" erhalten (3079).

Der Ausdruck Bifang (Bilon) hat sich mancherorts bis heute erhalten und bezeichnet — durch
Bedeutungswandel — u. a. hoch gewölbte Ackerbeete zwischen tiefen Bewässerungsfurchen.
 
Annotationen