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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

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https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0063
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dem, Gewässern, Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Bauten besitzen. Am gegenwär-
tigen Tag schenken, übergeben und übertragen wir dies alles in das Eigentums- und
Herrenrecht des Hl. N(azarius). Möge er gemäß nachfolgender Fertigung alles auf ewig
besitzen. Geschehen im Lorscher Kloster am 12. Juni im 37. Jahr (805) des Kaisers Karl.

URKUNDE 3015 (12. Juni 805? — Reg. 2928)

Schenkung von Herew(i)c, Lanther und Adel(wic) unter Abt Adalung und Kaiser Karl

(Vgl. Urk. Nr. 3765c)

In Gottes Namen wollen wir, Herewic und Lanther, für das Seelenheil des Adelwic
eine Spende entrichten. Daher bringen wir dem heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Leib
im Lorscher Kloster ruht, das sich in der Obhut des ehrwürdigen Abtes Adalung (1. X. 804
— 24. VIII. 837) befindet, eine Opfergabe dar. Wir wünschen unserer Vergabung ewigen
Bestand und erklären, daß sie auf unserem vollkommen freien Willen beruht. Wir schenken
im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf

Rodeheim (Rodheim n. Frankfurt!M.) zwanzig Joch Ackerland, eine Hofreite und
einen Wald. Urkund dessen nachfolgende Fertigung. Geschehen im Lorscher Kloster am
12. Juni im 36. Jahr des Kaisers Karl. (Statt XXXVI. Jahr ~ 804 vielleicht richtig:
XXXVII. Jahr = 805.)

URKUNDE 3016 (21. Januar 776 — Reg. 1255)

Schenkung der Gersuint in Feldheim unter König Karl und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3748a)

Im Namen Christi, am 21. Januar im 8. Jahr (776) des Königs Karl. Zu meinem
Seelenheil mache ich, Gersuint, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer ~N(azarius),
dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Gundeland geleiteten Lorscher Kloster ruht.
Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll, und bekräftige den
gänzlich freien Willen, mit dem ich sie gegeben habe. Ich schenke im Gau Wettereiba (Wet-
terau), im Dorf

Veltheim (Feldheim; Wüstung nö. Utphe sö. Gießen/ Lahn) sieben Joch Ackerland und
eine Wiese. Unter dem heutigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich dies alles aus
meinem gesetzlichen Besitz in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. ~N(aza-
rius). Möge er alles auf ewig besitzen. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen im Lorscher
Kloster. Zeit, wie oben erwähnt.

URKUNDE 3017 (30. Oktober 774? — Reg. 1493)

Schenkung der Meginburc in Rendel und Erlenbach unter König Karl

und Abt Gundeland

(Vgl. Urk. Nr. 3749b)

In Christi Namen, am 30. Oktober im 12. Jahr des Königs Karl. (Statt XII. Jahr -
779 vielleicht richtig: VII. Jahr = 774.) Zu meinem Seelenheil richte ich, Meginburc, eine
Schenkung an den heiligen Märtyrer 'N(azarius) aus. Sein Leib ruht im Lorscher Kloster,
dessen Aufseher der ehrwürdige Abt Gundeland (765—778) ist. Die Zuwendung soll, wie
ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier
 
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