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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

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https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0121
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ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet, eine Opfergabe dar. Die Ubergabe
erfolgt nach meinem Wunsch für immer und, wie ich ausdrücklich betone, aus freien
Stücken. Ich schenke im Gau Alemannien, in

Tornogavisteter marca (in der Gemarkung Dornstetten) eine Hof reite. Die Übergabe
ist durchgeführt. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.

URKUNDE 3197 (15. März 793? — Reg. 2869)

Schenkung des Wanfrit in der Dornstetter Gemarkung unter König Karl

und Abt Richbod

In Christi Namen, am 15. März im 15. Jahr des Königs Karl. (Statt XV. Jahr = 783
vielleicht richtig: XXV. J. = 793.) Ich, Wanfrit, mache eine Vergabung an den heiligen
Märtyrer N(azarius), dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Richbodo (784—804)
geleiteten Lorscher Kloster ruht. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dar-
gereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke alles,
was ich im Gau Alemannien, in

Tornigesteter marca (in der Gemarkung Dornstetten) bisher besessen habe. Vertrags-
abschluß. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.

URKUNDE 3198 (10. Juni 768? — Reg. 293)

Schenkung des Wero in der Dornstetter Gemarkung unter König Pippin

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 10. Juni im 12. Jahr des Königs Pippin. (Statt XII. Jahr = 763
eher: XVII. ]. = 768.) Wir, Wero und meine Frau Hetta, richten an den heiligen Mär-
tyrer N(azarius) eine Schenkung aus. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, in
dem der ehrwürdige Gundeland (765—778) die Abtwürde innehat. Nach unserem Willen
soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und wir versichern, daß sie vollkom-
men freiwillig gemacht wurde. Wir schenken im Gau Alemannien, in

Tornigesteter marca (in der Gemarkung Dornstetten) alles, was wir dort an Hofreiten,
Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohn- und Wirtschaftsbauten besitzen. Urkund dessen
nachstehende Fertigung. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.

URKUNDE 3199 (11. Juni 776? — Reg. 1507)

Schenkung des Sintker in der Dornstetter Gemarkung unter Abt Gundeland

und König Karl

Wir, Guntfrit und Sintker, reichen im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer ~N(aza-
rius) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen Aufseher der ehr-
würdige Abt Gundeland (765—778) ist. Wir wünschen unserer Vergabung ewigen Bestand
und erklären, daß sie auf einem vollkommen freien Willensentscheid unsererseits beruht.
Wir schenken im Gau Alemannien, in

Tornigesteter marca (in der Gemarkung Dornstetten) eine Hof reite und überhaupt
alles, was wir dort an bepflanzten und brachliegenden Ländereien, an beweglicher und
unbeweglicher Habe besitzen. Es erfolgt förmlicher Vertragsabschluß. Geschehen im Lor-
scher Kloster am 11. Juni im 13. Jahr des Königs Karl. (Statt XIII. Jahr = 781 eher:
VIII. J. = 776.)
 
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