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Vederichberge (Vorderberg oder — mundartlich — Vördersberg ö. Heppenheim?) zinst
dem Nibelung* zwei Pfennig. Ein Morgen Land am
Ecgenwege (Eckweg an der Bombach) zinst zwei Pfennig. Ein Morgen auf dem
Ovenberge (Ofenberg w. Unter-Hambach) zinst zwei Pfennig. Ein Weinberg-Viertel hin-
ter der
Burchelden (Burghalde, Burgberg der Starkenburg), beim Valledor (Falltor), zinst dem
Gerung Cuchen einen Batzen. Ein Morgen auf dem
Ovenberge (wie oben), am Graben, zinst zwei Pfennig dem Heinrich von Ertal. Ein Mor-
gen auf dem
Wederichberge (w. o.) zinst zwei Pfennig dem Ditrich. Ein halber Morgen bei der Mühle
vor der
Burchelden (w. o.) bezahlt einen Pfennig dem Cunrat (Konrad), dem Sohn des Adelrat.
Cunrat der Ältere hat einen halben Morgen Land (in Pacht), liefert uns die Hälfte des
Weinertrages ab und zinst einen Pfennig; nach seinem Hinscheiden wird das Grund-
stück in das Besitzrecht der Brüder (Mönche) heimfallen.
Adelrat gab uns einen halben Morgen Land. Er zinst (trotz lebenslänglicher Nutznießung)
nichts. Vom Weinberg im
Wicigerestal (Wederichtal am Wederichberg?) im Umfang von drei Morgen wird den Brü-
dern (Mönchen) ein Malter Käse entrichtet. Ein halber Morgen im
Raburgergrunde (Rabengrund am Rabentisch bei Unter-Hambach?) bezahlt einen Pfennig.
Cunrat Wildruc hat im Herendal (Herrental?) eineinhalb Morgen inne und bezahlt dafür
zwei Pfennig; nach seinem Tode wird das Gut zur Gänze in unsere Dienstbarkeit
übergehen.
Anselm und Friderun schenkten uns ihren Weinberg-Anteil diesseits des Ecgenwege (w. o.).
Dafür werden (für Nutzungsrecht auf Lebenszeit jährlich) zwei Krüge Wein geliefert,
solange sie leben; nach ihrem Tode wird der Anteil an uns heimfallen.
Hartmut, der Gerber, gab uns ein Weinberg-Viertel bei Sulzen (w. o.) und liefert (jährlich
an Pachtzins) zwei Krüge Wein. Nach seinem Tode fällt das Grundstück an uns.
Adelburc schenkte uns einen halben Morgen auf dem Wederichberg (w. o.), wofür sie uns
(für Nutznießung) einen Krug Wein abgibt; nach ihrem Tode: Heimfall in das Besitz-
recht der Brüder (Mönche).
Erenfrit und Adeldrut zinsen einen Krug Wein.
Wobbo und Mechtihilt schenkten uns einen Weinberg-Anteil in Ecgenwede (w. o.); als
Pachtzins geben sie den Brüdern (Mönchen) zwei Krüge Wein und bezahlen einen
Pfennig; nach ihrem Tode fällt der Anteil an uns.
Godefrit, der Sohn des Wobbo, schenkte einen halben Morgen Land über der Banebach
(w. o.); den Wein teilt er mit uns und bezahlt einen Pfennig. Nach seinem Tod ist das
Gut ein für uns freigewordenes (erledigtes) Lehen.
Friderich houbet (Haupt) gab uns einen Weinberg in Erpbach (Erbach ö. Heppenheim).
Helewich und seine Gattin Gerhilt gaben dem Hl. Nazarius einen Hof mit einer halben
Hube und allem Zubehör; von diesem Gut gewährte uns unser Herr, der Abt Sigehart,
:;" Die Mönche als Grundstückseigentümer scheinen den ihnen zustehenden Pachtzins an einen
Dritten (Nibelung) zediert zu haben, ähnlich in vier weiteren Verpflichtungen (Gerung, Heinrich,
Ditrich, Konrad).
Vederichberge (Vorderberg oder — mundartlich — Vördersberg ö. Heppenheim?) zinst
dem Nibelung* zwei Pfennig. Ein Morgen Land am
Ecgenwege (Eckweg an der Bombach) zinst zwei Pfennig. Ein Morgen auf dem
Ovenberge (Ofenberg w. Unter-Hambach) zinst zwei Pfennig. Ein Weinberg-Viertel hin-
ter der
Burchelden (Burghalde, Burgberg der Starkenburg), beim Valledor (Falltor), zinst dem
Gerung Cuchen einen Batzen. Ein Morgen auf dem
Ovenberge (wie oben), am Graben, zinst zwei Pfennig dem Heinrich von Ertal. Ein Mor-
gen auf dem
Wederichberge (w. o.) zinst zwei Pfennig dem Ditrich. Ein halber Morgen bei der Mühle
vor der
Burchelden (w. o.) bezahlt einen Pfennig dem Cunrat (Konrad), dem Sohn des Adelrat.
Cunrat der Ältere hat einen halben Morgen Land (in Pacht), liefert uns die Hälfte des
Weinertrages ab und zinst einen Pfennig; nach seinem Hinscheiden wird das Grund-
stück in das Besitzrecht der Brüder (Mönche) heimfallen.
Adelrat gab uns einen halben Morgen Land. Er zinst (trotz lebenslänglicher Nutznießung)
nichts. Vom Weinberg im
Wicigerestal (Wederichtal am Wederichberg?) im Umfang von drei Morgen wird den Brü-
dern (Mönchen) ein Malter Käse entrichtet. Ein halber Morgen im
Raburgergrunde (Rabengrund am Rabentisch bei Unter-Hambach?) bezahlt einen Pfennig.
Cunrat Wildruc hat im Herendal (Herrental?) eineinhalb Morgen inne und bezahlt dafür
zwei Pfennig; nach seinem Tode wird das Gut zur Gänze in unsere Dienstbarkeit
übergehen.
Anselm und Friderun schenkten uns ihren Weinberg-Anteil diesseits des Ecgenwege (w. o.).
Dafür werden (für Nutzungsrecht auf Lebenszeit jährlich) zwei Krüge Wein geliefert,
solange sie leben; nach ihrem Tode wird der Anteil an uns heimfallen.
Hartmut, der Gerber, gab uns ein Weinberg-Viertel bei Sulzen (w. o.) und liefert (jährlich
an Pachtzins) zwei Krüge Wein. Nach seinem Tode fällt das Grundstück an uns.
Adelburc schenkte uns einen halben Morgen auf dem Wederichberg (w. o.), wofür sie uns
(für Nutznießung) einen Krug Wein abgibt; nach ihrem Tode: Heimfall in das Besitz-
recht der Brüder (Mönche).
Erenfrit und Adeldrut zinsen einen Krug Wein.
Wobbo und Mechtihilt schenkten uns einen Weinberg-Anteil in Ecgenwede (w. o.); als
Pachtzins geben sie den Brüdern (Mönchen) zwei Krüge Wein und bezahlen einen
Pfennig; nach ihrem Tode fällt der Anteil an uns.
Godefrit, der Sohn des Wobbo, schenkte einen halben Morgen Land über der Banebach
(w. o.); den Wein teilt er mit uns und bezahlt einen Pfennig. Nach seinem Tod ist das
Gut ein für uns freigewordenes (erledigtes) Lehen.
Friderich houbet (Haupt) gab uns einen Weinberg in Erpbach (Erbach ö. Heppenheim).
Helewich und seine Gattin Gerhilt gaben dem Hl. Nazarius einen Hof mit einer halben
Hube und allem Zubehör; von diesem Gut gewährte uns unser Herr, der Abt Sigehart,
:;" Die Mönche als Grundstückseigentümer scheinen den ihnen zustehenden Pachtzins an einen
Dritten (Nibelung) zediert zu haben, ähnlich in vier weiteren Verpflichtungen (Gerung, Heinrich,
Ditrich, Konrad).