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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

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https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0324
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Esperesbach (Espersbach nö. Hemsbach) ist ein Weinberg-Anteil mit einer Rentenver-
pflichtung von 2 Pfennig für die Erben (des Schenkgebers). — In

Owen (Au im Tal ö. Hemsbach) liegt ein Weinberg-Anteil, der den Erben 4 Pfennig zu
entrichten hat.

Hilteburc gab einen Weinberg-Anteil in Ugenbuhele (siehe oben), den Erben mit 4 Pfennig
rentenpflichtig.

Heinrich, der Abt (von Lorsch, 1151 bis 1167), schenkte uns den Lehenwingart genannten
Weinberg, der keinen Abgabeverpflichtungen unterliegt.

Heilicka übergab einen Weinberg-Teil auf dem Cile (Zeilberg ö. Heynsbach), mit 6 Pfennig
zugunsten der Erben belastet. — Gleichfalls auf dem

Zeilberg liegt ein Weinbergstück, den Erben (des Schenkgebers) 6 Pfennig Jahresrente be-
zahlend. — Ein weiterer Weinberg-Anteil auf dem

Zeilberg entrichtet den Erben 4 Pfennig.

Bertholt gab den Teil eines Weinberges, von dem seinen Erben 2 Pfennig auszurichten
sind. — Von einem Weinbergstück auf

Hohenloz (?) kommen den Erben 2 Pfennig (jährlich) zu. — Von einem Weinbergstück
in den

Scrannen (?) sind den Erben 2 Pfennig zu entrichten. — Ein Weingut in

Nehestenbach (Nächstenbach sö. Hemsbach), welches Godefrid, der Bruder des (Lorscher)
Abtes (Sighart, 1167 bis 1198) schenkte, liefert der Dorfmeierei Vi Malter Käse ab. —
Von 2 Weingarten-Teilen, von denen der eine auf dem

Breidensteine (?), der andere am Berndunc (Berling sö. Hemsbach?) liegt, wird den Mön-
chen ein Ohm Wein gezinst. — Auf dem

Altenberge (Altenberg sö. Hemsbach) haben wir 2 Weingut-Anteile, welche (uns) Ingram
geschenkt hat; aus ihrem Ertrag werden den Erben 4 Pfennig gezinst.

Ingram von Henscusheim (Heidelberg-Handschuhsheim), ein Dienstmann unserer Kirche,
und seine Gattin Heilika übergaben dem Hl. Nazarius einen vergoldeten Kelch zu
ihrem und ihrer verstorbenen Kinder Diepolt, Cuno und Gumbirna Seelenheil. Sie
bestimmten, daß dieser Kelch keinesfalls der Kirche jemals entfremdet werde. In keiner
Notlage soll er verpfändet werden, es sei denn, daß sie (die Schenkgeber) selbst noch
zu ihren Lebzeiten Zustimmung und Rat dazu gäben.

Ebendieselben übergaben den Mönchen den Hof in Hemmingesbach (Hemsbach) mit 3
Weinbergen zu ewigem Besitz. Aus dem Ertrag desselben soll an jedem Jahres-Ge-
denktag jedes einzelnen ihrer Kinder eine Summe von 5 Schilling dazu verwendet
werden, den Mönchen eine reichliche Mahlzeit auszurichten. Auch nach dem Hin-
scheiden (des Ehepaares) soll die vorgenannte Stiftung mit ihren Jahrtagen aufrecht-
erhalten werden.

Jahrtag des Diepolt: 16. August,

Jahrtag des Cuno: 27. Juli,

Jahrtag der Gumbirna: 16. September.
Werzo und seine Ehefrau Edelint aus Lorsch gaben ebenfalls einen Weinberg in Hem-
mingesbach (Hemsbach) mit der Bedingung, daß aus seinem Ertrag der Kirchen-
Kustos am Kirchweihtag 30 Batzen zum Unterhalt der vor dem Kreuz hängenden
 
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