Eingeglaste Pasten und Metall-Einglasungen nebst Surrogaten.
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stallglases, bildeten somit eine ähnliche Fritte, wie sie dem Desprez jun. sechs Jahre früher
patentiert worden war. Aus dieser Komposition der gut zermahlenen und gemischten
Bestandteile wurden im feuchten Zustande die einzuglasenden Pasten — natürlich haupt-
sächlich genaue Abformungen von Medaillenreliefs — hergestellt, getrocknet und leicht
gebrannt. Zur Herstellung der Objekte nahm man eine Kupferform in der Größe
des gewünschten Glasmedaillons und füllte sie zum Teil mit flüssigem Krystallglas;
dann wurde die Frittenpaste mit dem Relief nach unten eingedrückt und schließlich
weiteres Krystallglas darauf gegeben; die langsame Abkühlung geschah in der üblichen
Weise. St. Amans berechnet die Zeit für ein kleines Medaillon nach seinem Ver-
fahren (durch ein Zusammenarbeiten von drei Arbeitern) auf zwei Minuten, während
früher dazu eine Viertelstunde erforderlich gewesen sein soll; er spricht aber auch
von umständlicheren Verfahren, wenn die Paste unmittelbar in Gefäße, namentlich
Flakons oder gar — eventuell in leicht
gekrümmter Form — auf größerenVasen
angebracht werden soll, ferner wenn es
sich um vorherige Vergoldung der Pasten
(mit Blattgold oder Muschelgold), um deren
Färbung mit Porzellanfarben (die nur mit
der Hälfte der Schmelzmittel rechnen),
oder wenn es sich bei den Inkrustationen
nicht um Pasten, sondern um Glasmalereien
oder aber um Maleremail auf Platin, Gold,
Silber, Kupfer oder Stahl handelt. Ein-
zelne von diesen Schmuckarten scheinen
über die ersten Versuche nicht gediehen
zu sein, wenigstens habe ich nie ein ein-
geglastes emailliertes Platin- oder Stahl-
ornament gesehen; aber offenbar wollte
sich der Erfinder nach den verschiedensten
Richtungen vor einer möglichen Konkur-
renz schützen, schon um sein „Brevet“
recht vorteilhaft verwerten zu können. Dies
tat er denn auch bald darauf, indem er sein
Erfinderrecht an die königliche Krystall-
glasfabrik von Mont-Cenis (bei CreusotjSa-
öne-et-Loire) verkaufte, die unterLadouepe-
du-Fougerais, namentlich aber unter den Brüdern Chagot diese Spezialität besonders
pflegte und von ihren Pariser Niederlagen (in der Rue de Bondy 8 und 10 und
Boulevard Poissonniere Nr. 11) große Serien in den Handel brachte und einzelne ihrer
eingeglasten Pasten geradezu mit „Brevet de perfectionnement, Mre royale de
Montcenis“ bezeichnete. Emperauger, der zwei so signierte Stücke, nämlich einen
Kopf des Kaisers Alexander I. von Rußland nach einer Andrieumedaille von
1814 und einen Ring mit dem Bildnis des Herzogs von Berry nach einer
Gayrard-Medaille1) erwähnt, kennt keine Signatur von Saint-Amans. Und doch
werden wir gewiß nicht irren, wenn wir das brillantierte, im Museum für Kunst und
Gewerbe zu Hamburg befindliche Zylinderglas mit dem noch sehr kleinen Reliefkopf
Heinrichs IV. von Frankreich (Abb. 264), das die eingepreßte Signatur „S. A. Paris“
trägt, mit ihm in Verbindung bringen; es dürfte in der Zeit vor dem Verkauf seines
Patentes, also 1818, oder etwas früher entstanden sein. Andere, aber nicht persönlich
Abb. 264. Brillantierter Becher mit eingeglastem
Kopf Heinrichs IV., von Saint-Amans, um 1820.
(Hamburg, Museum für Kunst und Gewerbe.)
ß Emperauger a. a. O. S. 346.
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stallglases, bildeten somit eine ähnliche Fritte, wie sie dem Desprez jun. sechs Jahre früher
patentiert worden war. Aus dieser Komposition der gut zermahlenen und gemischten
Bestandteile wurden im feuchten Zustande die einzuglasenden Pasten — natürlich haupt-
sächlich genaue Abformungen von Medaillenreliefs — hergestellt, getrocknet und leicht
gebrannt. Zur Herstellung der Objekte nahm man eine Kupferform in der Größe
des gewünschten Glasmedaillons und füllte sie zum Teil mit flüssigem Krystallglas;
dann wurde die Frittenpaste mit dem Relief nach unten eingedrückt und schließlich
weiteres Krystallglas darauf gegeben; die langsame Abkühlung geschah in der üblichen
Weise. St. Amans berechnet die Zeit für ein kleines Medaillon nach seinem Ver-
fahren (durch ein Zusammenarbeiten von drei Arbeitern) auf zwei Minuten, während
früher dazu eine Viertelstunde erforderlich gewesen sein soll; er spricht aber auch
von umständlicheren Verfahren, wenn die Paste unmittelbar in Gefäße, namentlich
Flakons oder gar — eventuell in leicht
gekrümmter Form — auf größerenVasen
angebracht werden soll, ferner wenn es
sich um vorherige Vergoldung der Pasten
(mit Blattgold oder Muschelgold), um deren
Färbung mit Porzellanfarben (die nur mit
der Hälfte der Schmelzmittel rechnen),
oder wenn es sich bei den Inkrustationen
nicht um Pasten, sondern um Glasmalereien
oder aber um Maleremail auf Platin, Gold,
Silber, Kupfer oder Stahl handelt. Ein-
zelne von diesen Schmuckarten scheinen
über die ersten Versuche nicht gediehen
zu sein, wenigstens habe ich nie ein ein-
geglastes emailliertes Platin- oder Stahl-
ornament gesehen; aber offenbar wollte
sich der Erfinder nach den verschiedensten
Richtungen vor einer möglichen Konkur-
renz schützen, schon um sein „Brevet“
recht vorteilhaft verwerten zu können. Dies
tat er denn auch bald darauf, indem er sein
Erfinderrecht an die königliche Krystall-
glasfabrik von Mont-Cenis (bei CreusotjSa-
öne-et-Loire) verkaufte, die unterLadouepe-
du-Fougerais, namentlich aber unter den Brüdern Chagot diese Spezialität besonders
pflegte und von ihren Pariser Niederlagen (in der Rue de Bondy 8 und 10 und
Boulevard Poissonniere Nr. 11) große Serien in den Handel brachte und einzelne ihrer
eingeglasten Pasten geradezu mit „Brevet de perfectionnement, Mre royale de
Montcenis“ bezeichnete. Emperauger, der zwei so signierte Stücke, nämlich einen
Kopf des Kaisers Alexander I. von Rußland nach einer Andrieumedaille von
1814 und einen Ring mit dem Bildnis des Herzogs von Berry nach einer
Gayrard-Medaille1) erwähnt, kennt keine Signatur von Saint-Amans. Und doch
werden wir gewiß nicht irren, wenn wir das brillantierte, im Museum für Kunst und
Gewerbe zu Hamburg befindliche Zylinderglas mit dem noch sehr kleinen Reliefkopf
Heinrichs IV. von Frankreich (Abb. 264), das die eingepreßte Signatur „S. A. Paris“
trägt, mit ihm in Verbindung bringen; es dürfte in der Zeit vor dem Verkauf seines
Patentes, also 1818, oder etwas früher entstanden sein. Andere, aber nicht persönlich
Abb. 264. Brillantierter Becher mit eingeglastem
Kopf Heinrichs IV., von Saint-Amans, um 1820.
(Hamburg, Museum für Kunst und Gewerbe.)
ß Emperauger a. a. O. S. 346.