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Drittes Buch.
Staat der Dorier.


1. Ändern wir vom Donschen Staate sprechen, müs-
sen wir gleich vornweg die Begriffe der Neuern über
Ursprung, Wesen und Zweck des Staats bei Seite
setzen, nach denen derselbe, wenn man den Meistem
folgt, eine Sicherungsanstalt der Existenz und Rechte
der in ihm enthaltenen Individuen ist. Der alten Vor-
stellung davon kommen wir näher, wenn wir uns be-
gnügen, den Staat als eine im Bewußtsein der Indi-
viduen anerkannte und durch Tätigkeiten, die auf das
Ganze Bezug haben, ausgesprochene Einheit zu fassen.
Diese Einheit kann aus keiner andern hervorgegangen
sein als einer durch Natur gegebenen, also der des
Volkes oder eines Stammes oder eines noch geringer»
Gliedes desselben: wenn auch durch geschichtliche Um-
bildung die Begriffe Staat und Volk mehr auseinan-
der treten. Je strenger die Einheit ist, um desto mehr
Lhatigkeit wird gemeinsam, um desto prägnanter der
Begriff des Staates. Wie ex dieses bei den Griechen
m Allgemeinen weit mehr war gls bei den Neuern, so
 
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