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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 54.1934

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Wagner, Paul: Neue Untersuchungen zur älteren Geschichte Nassaus und des nassauischen Grafenhauses
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https://doi.org/10.11588/diglit.62286#0211
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Neue Untersuchungen zur älteren Geschichte
Nassaus und des nassauischen Grafenhauses
Von
Paul Wagner
Inhaltsübersicht.
I. D i e Erwerbungen der Grafen von Nassau im T a u n u s g e b i e t:
1. Burg Idstein und Vogtei Bieidenstatt. 2. Reichshof und Stadt Wiesbaden. 3. Herr#
schäft Wiesbaden. Mit einem Anhang: Zur Entstehung der nassauischen Landesho#
heit in den Orten der Herrschaft.
II. Die Nordgrenze des Kö nigssun derngaus. Mit einem Anhang über
die Gemarkung von Bierstadt.

Vorbemerkung. Den Untersuchungen zur älteren Geschichte Nassaus
und des nassauischen Grafenhauses, die im 46. Bande der Nassauischen Anna#
len veröffentlicht wurden, folgen hier einige weitere. Ihrer Auswahl liegt
kein bestimmter Plan zu Grunde. Sie sind zumeist bei einer Beschäftigung
mit dem alten Königssunderngau entstanden, zu dessen Geschichte sie einen
Beitrag liefern. Insbesondere interessierte die Frage der Entwicklung des
Gaus nach dem Aufhören der Gauverfassung. Läßt sich hierfür eine halt#
bare Ansicht finden, so ist damit zugleich ein Beitrag für den Prozeß des
Uebergangs alten Reichsgutes in landesherrlichen Besitz, d. h. also der
Zersetzung des alten Reichs gewonnen. Mag er am Ende nicht wesentlich
neue Ergebnisse für die Reichsgeschichte im allgemeinen bringen, so dürfte
er doch für die Kenntnis der nassauischen Landesgeschichte nicht ohne
Wert sein. Die Untersuchungen über die Erwerbungen, die das Haus Nassau
in dem Gau machte, räumen mit seitherigen Darstellungen auf, die, auf den
gefälschten Bleidenstätter Urkunden beruhend, über ein Jahrhundert die wahre
Erkenntnis der Dinge hinderten. Die Untersuchung über die Nordgrenze des
Königssunderngaus unternimmt es, die Grenzlinie im Widerspruch zu einer
neuerlich ausgesprochenen Behauptung festzulegen und in der Begründung
auch einzelne für die Landesgeschichte sonst noch in Betracht kommende Tat#
Sachen festzustellen.
Insofern diese Untersuchungen Quellennachweise enthalten, wird für
manche früher an anderer Stelle * aufgestellte, aber nicht bewiesene Behaup#
tung der dort versprochene urkundliche Nachweis erbracht.

* Der ehemalige Landkreis Wiesbaden. Wiesbaden 1930, S. 85.

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