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Andermann, Kurt [Hrsg.]
"Raubritter" oder "Rechtschaffene vom Adel"?: Aspekte von Politik, Friede und Recht im späten Mittelalter — Oberrheinische Studien, Band 14: Sigmaringen: Thorbecke, 1997

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Andermann, Ulrich: Kriminalisierung und Bekämpfung ritterlicher Gewalt am Beispiel norddeutscher Hansestädte
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https://doi.org/10.11588/diglit.52732#0157
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Kriminalisierung und Bekämpfung ritterlicher Gewalt
am Beispiel norddeutscher Hansestädte

VON ULRICH ANDERMANN
Das Thema dieses Aufsatzbandes bietet mir einen späten, jedoch willkommenen Anlaß,
an ein früheres Forschungsprojekt anzuknüpfen, von dem ich glaubte, es sei mir schon
allzuweit aus dem Blick geraten, denn meine Untersuchungen des hier erörterten Pro-
blems fanden bereits im Frühjahr 1988 ihren Abschluß und sind seitdem aufgrund ande-
rer Projekte nicht weiter vorangetrieben worden. Der folgende Beitrag geht im wesent-
lichen auf die im Jahr 1991 veröffentlichten Ergebnisse1 zurück und möchte einen Teil der-
selben neuerlich zur Diskussion stellen. Wenn die anderen in diesem Band publizierten
Aufsätze ganz dem oberdeutschen Raum gewidmet sind, so hoffe ich, durch die Betrach-
tung norddeutscher Verhältnisse damit auch Anstöße zu einem überregionalen Vergleich
geben zu können.
In diesem Beitrag sollen die historisch-kriminologischen Aspekte im Vordergrund
stehen. Die straf rechts geschichtlichen Resultate, zum Beispiel zu den einzelnen verfah-
rensrechtlichen Formen einer städtischen Kriminaljustiz, werden dagegen weitgehend
ausgeblendet2. Ebenso sei einschränkend vermerkt, daß ich zwar die norddeutschen
Hansestädte als empirische Basis gewählt habe, aber dennoch keinen Beitrag zur Ge-
schichte der Hanse im engeren Sinne leisten will. Die Ausführungen basieren darüber
hinaus weniger auf Forschungen zum Adel als vielmehr zur spätmittelalterlichen Stadt-
geschichte. Entsprechend werde ich im folgenden pointiert die bürgerliche Perspektive
wählen. Näherhin geht es um die Frage, wie in der Zeit von der Mitte des 13. bis zum An-
fang des 16. Jahrhunderts die Städte der ritterlichen Gewalt begegnet sind. Oder anders
formuliert: Wie sah die kommunale Kriminalitätsbekämpfung außerhalb der Stadt-
mauern aus3? Auf diese Formulierung ließe sich sofort einwenden, ob denn angesichts
1 U. Andermann, Ritterliche Gewalt und bürgerliche Selbstbehauptung. Untersuchungen zur
Kriminalisierung und Bekämpfung des spätmittelalterlichen Raubrittertums am Beispiel norddeut-
scher Hansestädte (RechtshistReihe 91), Frankfurt a.M. u.a. 1991. Die Untersuchung wurde im
Sommersemester 1988 von der Bielefelder Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie als
Dissertation angenommen.
2 Das Thema und die Konzeption der genannten Dissertation sind aus der Mitarbeit am Lehrstuhl
für Strafrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie der Bielefelder Fakultät für Rechts-
wissenschaft hervorgegangen. Aus ihr erklären sich die interdisziplinären Fragestellungen und der
historisch-kriminologische Ansatz.
3 In der folgenden Darstellung geht es ausschließlich um das adlige Raubwesen auf dem Land.
Ausgeblendet bleibt das strukturgleiche Phänomen des Seeraubs. Hierzu: M. Puhle, Die Vitalien-
brüder. Klaus Störtebecker und die Seeräuber der Hansezeit, Frankfurt a.M. und New York 1992.
 
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