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Ortloff, Hermann
Lüge, Fälschung, Betrug: theoretisch und practisch in drei Abtheilungen dargestellt (Band 2): Rechtspolitisch und practisch dargestellt: dritte Abtheilung — Jena, 1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.19998#0013
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Einleitung.

§• 28.

Allgemeines Verhältnifs der Begriffe: Lüge, Fälschung
und Betrug.

Für die Dogmatik war die Rechtspolitik bereits an einem ande-
ren Ort1) von dem Verfasser als eine besondere Zusalzriehtung der
juristischen Methode vindicirt worden. ,,Sie hat die Aufgabe, bei
der Vergleichung der aus der rationellen Behandlung gewonnenen
Ideen mit den Erscheinungen der Wirklichkeit, mit besonderer Rück-
sicht auf die Teleologie, Reformen bestehender Zustande zu er-
zielen, also die gewonnenen, aus den rationellen Prinzipien abge-
leiteten Ideen auf das Leben anzuwenden und ihre Vorzüge vor den
geltenden Normen nachzuweisen und somit wirklich productiv zu
werden und der Rechtsgesetzgebung vorzuarbeiten. Diese Zusatz-
behandlung des Rechts ist auch eine rationell-empirische und ruht
auf dieser Darstellung, aber sie ist eine wesentlich productive
und hat den besonderen Zweck der Rechlserzeugun g und
Rechts Verbesserung, deshalb mufs sie nach diesem Zweck von
jener allgemeinen rationell-empirischen Darstellung, über welche die
Systematik nicht hinausgehen darf, unterschieden und könnte viel-
leicht ,, ,,re ch tspoli tis oh e" " Darstellung genannt werden. Ohne
dogmatische Behandlung ist sie nicht gut denkbar, aber mit dieser
mufs sie verbunden werden; dagegen ist sie von der systematischen
Behandlung, welche blofs das positive Recht zum Gegenstand hat,
fern zu halten." Der Hauptunlerschied zwischen der Systematik
und Dogmatik ist auf den Unterschied zwischen Receptiviiät und
Productivität zurückzuführen. Jene verhält sich blofs receptiv, in-

1) Vorrede zu meiner Schrift: Das Strafverfahren in seinen leitenden
Grundzätzen und Hauptformen, S. XXIV. XXV. Vergl. dazu auch meine
Schrift j Die Encyclopadie der Rechtswissenschaft in ihrer gegenwärtigen Bedeu-
tung, §. 40 — 43.
 
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