Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Ortloff, Hermann
Lüge, Fälschung, Betrug: theoretisch und practisch in drei Abtheilungen dargestellt (Band 2): Rechtspolitisch und practisch dargestellt: dritte Abtheilung — Jena, 1862

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.19998#0167
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
C. Betrug. §. 41. Im Allgemeinen. 389

deren ge- oder verfälschter derartiger Formen und Kennzeichen wird
der Fälschung gleichgeachtet.

II. Die Fälschung öffentIicher Gewährschaflen der Treue
und des Glaubens wird bestraft:

1. wenn sie an öffentlichen Urkunden, welche zum Beweis von
Rechten und Rechtsverhältnissen dienen, verübt wird, mit Arbeits-
haus — Zuchthaus;

2. wenn sie an anderen öffentlichen Urkunden verübt wird,
mit Arbeitshaus — Zuchthaus (jedoch geringer als die vorige Fäl-
schung);

3. wenn sie an öffentlichen Beglaubigungsmitteln begangen wird,
mit Arbeitshaus;

4. wenn sie an öffentlich autorisirten persönlichen Verhältnis-
sen und deren eigenthümlichen Kennzeichen verübt wird, mit Arbeits-
haus — Gefärignifs — Geldstrafe.

III. Die Fälschung privativer Gewährschaften der Treue
und'des Glaubens wird bestraft:

Ii w^enn sie an Privaturkunden, welche zum Beweis von
Rechten und Rechtsverhältnissen dienen, begangen wird , mit Ar-
beitshaus ;

2. wenn sie an anderen Privalurkunden verübt wird, mit Ar-
beitshaus — Gefängnifs;

3. wenn sie an Beglaubigungsmitteln einer Privatperson began-
gen wird, mit Arbeitshaus — Gefängnifs;

4. wenn sie an persönlichen Privatverhältnissen und deren
eigenthümlichen Kennzeichen verübt wird, mit Gefängnifs —; Geld-
strafe — Verweis.

Hiermit sehliefsen wir die Lehre von der Fälschung als selbst-
ständigem Verbrechen ab und werden auf dieselbe als Mittel zur Be-
gehung eines Betrugs später wiederholt kommen.

C. Der Betru g.

§. 41.

Im A11 g mein en.

Nachdem behufs des Darstellung der Begriffe Lüge , Fälschung
und Betrug und ihres Verhältnisses zu einander, namentlich aber
behufs der Abgränzung der Fälschung gegen den Betrug mehrfach
auf die allgemeine Natur dieses letzteren eingegangen werden mufste,
 
Annotationen