Bayerns durch die Gründung der Ostmark (Ostarrichi = Österreich). Ebenso unter-
warf er die von Westslawen bewohnten Landstriche zwischen Elbe und Oder: Grün-
dung von Magdeburg als Missionszentrum der Slawenmission, der Mark Branden-
burg und der Mark Meißen (Obersachsen). 962 ordnete er das in Verfall geratene
Papsttum und erhielt in Rom die verwaiste Römische Kaiserkrone. Seitdem ist die
Würde des Römischen Kaisers mit der des Deutschen Königs unlösbar verbunden.
Seine wichtigste innenpolitische Maßnahme war die Einführung des später so ge-
nannten Ottonischen Reichskirchensystems. Er stützte sich in der Reichsverwaltung
nicht mehr auf die Herzöge und Grafen, sondern auf die Bischöfe und Äbte, denen
er für ihre Dienste unmittelbare Herrschaft in ihrer Bischofsstadt und in den umlie-
genden Landstrichen übertrug. Dadurch machte er die Erfahrung der Kirche mit
dem römischen Recht und der schriftlichen Verwaltung für das Reich nutzbar. In
den folgenden Jahrhunderten führten die Bischöfe die Regierungsgeschäfte als
Kanzler, Juristen, Gesandte und Archivare. Hofkapläne und Geistliche waren
Schreiber und Verwalter. Den Nachwuchs konnte der König aus den bischöflichen
Domschulen beziehen, wo das für die damalige Verwaltung unumgängliche Latein
gelehrt wurde. Zu all dem kam noch der große Vorteil hinzu, daß sich wegen des
Fehlens legitimer Nachkommen keine eigenständigen Dynastien bilden konnten
und das Erbe der Geistlichen immer dem König zufiel. Schließlich konnte er alle
freigewordenen Stellen ohne Rücksicht auf Erbansprüche besetzen.
Sein Sohn Otto II. (973-983) und sein Enkel Otto III. (983-1002) konnten die
Machtstellung des Kaisertums mit Mühe wahren; denn beide starben jung mit 28 und
22 Jahren. Mit dem kinderlosen Heinrich II. (1002-1024), dem Großneffen Ottos I.,
starben die Ottonen im Mannesstamm aus; ihm war es gelungen, die erschütterten
Grundlagen der Königsmacht erneut zu sichern.
Die Krone fiel nun an das fränkische Geschlecht der Salier, das um Worms und
Speyer begütert war. Mit dieser Dynastie wurde unsere engere Heimat Basis und
Zentrum der kaiserlichen Macht, was man noch heute an den romanischen Kaiser-
domen in Worms und Speyer sehen kann. Besonders Speyer erfuhr durch die Salier
größte Förderung. Der Speyerer Dom war als Grablege der Kaiser bestimmt. Unter
Konrad II. (1024-1039) und Heinrich III. (1039-1056) erreichte das Reich erneut
die Vormachtstellung in Europa. Konrad sicherte nicht nur die kaiserliche Macht in
Italien, sondern erwarb auch die Anwartschaft auf das Königreich Burgund. 1033
kam Burgund von der oberen Rhone bis zum Mittelmeer zum Reich. Seitdem be-
stand das Heilige Römische Reich, wie man nun zu sagen pflegte, aus drei Königrei-
chen: Deutschland, Italien und Burgund. Unter der Regierung Kaiser Heinrichs III.
entstand in den Klöstern eine geistliche Reform, die cluniazensische Bewegung, die
das Abendland erschüttern und die Abhängigkeit des Papsttums und der Kirche
vom Kaisertum beenden sollte. Noch 1046 konnte Heinrich III. drei um den Stuhl
Petri streitende Päpste absetzen und in Leo IX. einen frommen und würdigen Papst
einsetzen. Dieser begann jedoch bald, die Grundsätze der Kirchenreform: Zölibat,
Beseitigung der Käuflichkeit von kirchlichen Ämtern, Simonie genannt, und den
Abbau der Laieninvestitur - die Einsetzung von Bischöfen durch Könige und Kaiser
- durchzusetzen. Der sich nun zwischen Kaiser und Papst anbahnende Konflikt
flammte unter Heinrich TV. (1056-1105) im sogenannten Investiturstreit auf. 1076
wurde Kaiser Heinrich IV. von Papst Gregor VII. gebannt, ein unerhörtes, bis dahin
undenkbares Ereignis. Erst nach einer demütigenden Bußfahrt nach Canossa 1077
wurde der Kaiser vom Bann gelöst. Doch war damit der Kampf zwischen Kaisertum
und Papsttum nicht zu Ende - er sollte bis ins 14. Jahrhundert weitergehen. Ein Waf-
fenstillstand war das Wormser Konkordat von 1122, das nach langen wechselvollen
Kämpfen von Heinrich V., (1106-1125) dem Sohn Heinrichs IV., abgeschlossen
wurde. In diesem Konkordat wurde in der Streitfrage der Investitur dem König le-
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warf er die von Westslawen bewohnten Landstriche zwischen Elbe und Oder: Grün-
dung von Magdeburg als Missionszentrum der Slawenmission, der Mark Branden-
burg und der Mark Meißen (Obersachsen). 962 ordnete er das in Verfall geratene
Papsttum und erhielt in Rom die verwaiste Römische Kaiserkrone. Seitdem ist die
Würde des Römischen Kaisers mit der des Deutschen Königs unlösbar verbunden.
Seine wichtigste innenpolitische Maßnahme war die Einführung des später so ge-
nannten Ottonischen Reichskirchensystems. Er stützte sich in der Reichsverwaltung
nicht mehr auf die Herzöge und Grafen, sondern auf die Bischöfe und Äbte, denen
er für ihre Dienste unmittelbare Herrschaft in ihrer Bischofsstadt und in den umlie-
genden Landstrichen übertrug. Dadurch machte er die Erfahrung der Kirche mit
dem römischen Recht und der schriftlichen Verwaltung für das Reich nutzbar. In
den folgenden Jahrhunderten führten die Bischöfe die Regierungsgeschäfte als
Kanzler, Juristen, Gesandte und Archivare. Hofkapläne und Geistliche waren
Schreiber und Verwalter. Den Nachwuchs konnte der König aus den bischöflichen
Domschulen beziehen, wo das für die damalige Verwaltung unumgängliche Latein
gelehrt wurde. Zu all dem kam noch der große Vorteil hinzu, daß sich wegen des
Fehlens legitimer Nachkommen keine eigenständigen Dynastien bilden konnten
und das Erbe der Geistlichen immer dem König zufiel. Schließlich konnte er alle
freigewordenen Stellen ohne Rücksicht auf Erbansprüche besetzen.
Sein Sohn Otto II. (973-983) und sein Enkel Otto III. (983-1002) konnten die
Machtstellung des Kaisertums mit Mühe wahren; denn beide starben jung mit 28 und
22 Jahren. Mit dem kinderlosen Heinrich II. (1002-1024), dem Großneffen Ottos I.,
starben die Ottonen im Mannesstamm aus; ihm war es gelungen, die erschütterten
Grundlagen der Königsmacht erneut zu sichern.
Die Krone fiel nun an das fränkische Geschlecht der Salier, das um Worms und
Speyer begütert war. Mit dieser Dynastie wurde unsere engere Heimat Basis und
Zentrum der kaiserlichen Macht, was man noch heute an den romanischen Kaiser-
domen in Worms und Speyer sehen kann. Besonders Speyer erfuhr durch die Salier
größte Förderung. Der Speyerer Dom war als Grablege der Kaiser bestimmt. Unter
Konrad II. (1024-1039) und Heinrich III. (1039-1056) erreichte das Reich erneut
die Vormachtstellung in Europa. Konrad sicherte nicht nur die kaiserliche Macht in
Italien, sondern erwarb auch die Anwartschaft auf das Königreich Burgund. 1033
kam Burgund von der oberen Rhone bis zum Mittelmeer zum Reich. Seitdem be-
stand das Heilige Römische Reich, wie man nun zu sagen pflegte, aus drei Königrei-
chen: Deutschland, Italien und Burgund. Unter der Regierung Kaiser Heinrichs III.
entstand in den Klöstern eine geistliche Reform, die cluniazensische Bewegung, die
das Abendland erschüttern und die Abhängigkeit des Papsttums und der Kirche
vom Kaisertum beenden sollte. Noch 1046 konnte Heinrich III. drei um den Stuhl
Petri streitende Päpste absetzen und in Leo IX. einen frommen und würdigen Papst
einsetzen. Dieser begann jedoch bald, die Grundsätze der Kirchenreform: Zölibat,
Beseitigung der Käuflichkeit von kirchlichen Ämtern, Simonie genannt, und den
Abbau der Laieninvestitur - die Einsetzung von Bischöfen durch Könige und Kaiser
- durchzusetzen. Der sich nun zwischen Kaiser und Papst anbahnende Konflikt
flammte unter Heinrich TV. (1056-1105) im sogenannten Investiturstreit auf. 1076
wurde Kaiser Heinrich IV. von Papst Gregor VII. gebannt, ein unerhörtes, bis dahin
undenkbares Ereignis. Erst nach einer demütigenden Bußfahrt nach Canossa 1077
wurde der Kaiser vom Bann gelöst. Doch war damit der Kampf zwischen Kaisertum
und Papsttum nicht zu Ende - er sollte bis ins 14. Jahrhundert weitergehen. Ein Waf-
fenstillstand war das Wormser Konkordat von 1122, das nach langen wechselvollen
Kämpfen von Heinrich V., (1106-1125) dem Sohn Heinrichs IV., abgeschlossen
wurde. In diesem Konkordat wurde in der Streitfrage der Investitur dem König le-
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