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de in Bestand gegeben und von 1575 an die Ägidienpfrunde. Beständerin der Ägi-
dienpfründe war Katharina Göllnerin Hans Göllners Wittib.23
Im Jahre 1574 wurden die ehemaligen Kaplanshäuser der Kreuzpfründe und der
Ägidienpfründe verkauft. Das Haus des Kreuzpfründners lag an der Hintergasse;
sein Garten grenzte ans Niederfeld. Es wurde für 65 fl verkauft. Auf der Hofreite lag
ein Bodenzins von 7ß alb. Eigentümer des Hauses im Jahre 1620 war Philipp Voltz.
Das Haus des ehemaligen Ägidienpfründners lag mit Hof, Scheune und Garten an
der Straße neben dem Pfarrhaus und war für 115 fl verkauft worden. Der jährliche
Bodenzins von der Hofreite betrug 7ß alb und ß Pfd Wachs.25 Inhaber im Jahre 1620
war Hans Stein. Im Jahre 1754 stand das Haus nicht mehr. Es heißt: „Der Hausplatz,
so nunmehr Acker und der Aegidipfrundt zugehörig gewesen, had 196 ruthen an der
Straßen untig dem Pfarrhoff, geforcht oberseits ein gemein Gaß neben dem Pfarrhoff,
unterseit Peter Bürckel und Heinrich Pfeffer, stost vorn auffdie Straß gegen den Lö-
wen über. "26

Trotzdem blieb dieser wichtige Teil der Reformation sehr bald im Gestrüpp der al-
ten komplizierten Rechtsverhältnisse stecken. Zwar hatte man in der Pfalz die Bi-
schöfe und Domkapitel von Speyer und Worms des pfälzischen Anteils ihrer Diöze-
sen und der geistlichen Jurisdiktion beraubt; da man aber die Bischofsstühle selbst
nicht hatte aufheben und ihre Inhaber als selbständige und gleichberechtigte Reichs-
fürsten nicht hatte beseitigen können, blieben deren altüberkommene Herrschafts-
rechte auch in den pfälzischen reformierten Gemeinden bestehen, d. h., daß in Nek-
karau nach wie vor der Wormser Bischof und das Speyerer Domkapitel ihren Anteil
am Großen Zehnten bezogen und die Bischofsäcker und das Hügelsgut in Bestand
gaben. Aber auch innerhalb der Pfalz bestand die reformierte Pflege Schönau genau
so hartnäckig auf ihren Rechten und Einnahmen wie die ehemalige Abtei Schönau.
1560 wurde die Neckarauer Pfarrkompetenz (das Diensteinkommen des Pfarrers)
wie folgt festgestellt.27

„Neckeraw hatt neunzigk Herdstellen - 90 Haushalte = 428 Einwohner, gleichzeitig wird in der Vorbe-
merkung festgestellt, daß Schönau das Besetzungsrecht habe, Jörg Serkh, der neue reformierte Pfarrer
sei, die Zehntherren der Bischof von Worms, die Pflege Schönau und die Junker von Handschuhsheim
seien und die Einnahmen der Frühmeß zu der Pfarrpfründe gezählt würden.

Einkommens Ann geht

Item 5 flll albi 5 d Presentz gelt.

Item 1 fl Lichtgelt geben die Juraten.

Item 1 flll alb. 5 dan Heller Zintz.

Item 6 albi sein drittig theil am kleinen Zehenden.

Item 6fl Wiesen Nutz, nemlich2Vi Mzur Pfarr und2Vi Mzurfrümeßgehörig.

Item 1 fl21 alb an gutem der frümeß.

Summa: 15 fl 13 albi 2 d.

Erläuterung:

Das Präsenzgeld zahlt die Kollektur, die Sammelstelle der Geistlichen Administration, wenn die Pfarrei
besetzt und der Pfarrer anwesend ist. Das Geld für die Kerzen beim Gottesdienst hatten die Kirchenge-
schworenen, in der Regel die Schöffen, zu geben. Der Hellerzins war eine Abgabe, die jeder Gemeins-
mann an den Pfarrer zu leisten hatte und dessen einzelne ursprünglichen Bestandteile im WS28 aufgeführt
sind. Die restlichen zwei Posten waren Leistungen in Bargeld, die von den BeStändern der Pfarr- und
Frühmeß-Wiesen zu leisten waren.

Einkommens Ann Korn.

Item 5 Mltr 2 Simmer Zinßkorn.

Item 2V% Mltr von der Pfarr Eckern.

Item 6 Simmer Zinßkorn von der früomeß.

Item2Vz Mltr aigen gewechs von der früomeß.

Summa: 17 Mltr. Darvon Jerlich 2 Malter außgabe, pleiben noch 9 Mltr. Thun 7fI7alb.

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