Nro. 88.
K.K. Majest. haben allergnädigstzu befehlen geruhet/ daß alle schm
eingekleidete Ordensgeistliche sowohl von Mönchen, als Stiftern/
welche in ihren Ordensklöstern oder Stiftern Philosophiam, oder Theo-
logiam studiren, ohne Ausnahm dahin/ wo General-Seminaria ange-
ordnet sind, unfehlbar vorschriftsmäßig bis Ende künftigen Monats Okto-
ber übersetzet, und versammlet, und mit iten November und bey An-
fang des Studienjahrs zuverläßig sich allda vorfinden, und der öffentlich
philosophisch-und theologischen Lehre obliegen, in allen Klöstern, jene
ausgenommen, wo diese junge Leute bey den Universitäten und Lycaen
versammelt sind, alle LektoreS und partikular Korrepetitors eingestellet,
von den Bischöfen von nun an ihre Alumni an diese Oerter abgeschicket,
und bis zu Standbringung der neu zu errichtenden Genera!-Seminarien
in einem Kloster, oder sonst anständigen Hause, in so weit es nur mög-
lich ist, untcrgebracht werden sollen, auf daß das so heilsame Institut der
General-Seminaren mit dem künftigen i784sten Studien-Jahr, sicher
seinen Anfang nehmen könne. Uibrigens verstehe sich von selosten, daß,
da hinfuhro alle neu aufzunehmende Kloster-und Stiftsgeistliche ihre Stu-
Via im General-Seminario, cma clerici zu verruchten haben, und nur
die derzeit bereits schon eingekleidete davon ausgenommen worden, auch
alle Klöster, und Stifts - Lektores aufzuhören haben, die Stifter und
Klöster keine neue Novttzen und Studenten aufnehmen dürfen.
Endlich befehlen Se. Majestät, daß sämmtlichen Bischöfen alle Wei-
hung von höheren Orden, nemlich Lubllinconm, Vinconnr, und Prie-
sterrhum untersaget werden solle, massen diese Orden nur jenen zu ver-
leihen sind, welche aus dem General- Seminario, und den daselbst be-
stimmten Universitäten und Lycaen die Attestat« ihrer vollzogenen Stu-
dien beybringen. Wien den 2oten August 178z-
/^eine kaiserl. königl. Majestät haben in der Vermuthung, daß man die
wahren Gesinungen, in welchen Allerhöchstdieselben die General-
Seminarien bestimmet, nicht allenthalb wohl eingenommen habe, sich des
näheren allergnädigst zu erklären geruhet, es hätten solche die vollkomme-
ne Gleichförmigkeit in den theologisch-und moralischen Lehren, und die
genaueste Aufsicht und Bildung in Stttcn, der sich dem geistlichen Stan-
de widmenden Jugend zur Aufsicht; Nach hinterlegten philosophischen
Studio, wo ein Jüngling 16 bis 17 Jahr beyläufig alt ist, wenn er
sich dem geistlichen Stande widmen will, oder von seinen Eltern darzu ein-
geleitet wird, ist zu hoffen, daß er noch unverdorbene Sitten habe.
Diese nun in der ersten gefährlichen Zeit der aufbrausender; Jugend
zu entfernen, und ihme Zugleich solche Grundsätze beyzubringen, welche
ihn nachher nach hinterlegten fünfjährigen Studio auch aus anderen Be-
wegursachen weiters bey guten Sitten erhalten, sehen gedacht Se. Ma-
jestät diese Vereinigung in Seminarien für höchst nothwendig an.
Nachdem diese junge Lerne ihre Z Jahr in dem General-Seminario
werden vollendet haben, und sich dem 2z obersten Jahr nähern werden,
S tre-
K.K. Majest. haben allergnädigstzu befehlen geruhet/ daß alle schm
eingekleidete Ordensgeistliche sowohl von Mönchen, als Stiftern/
welche in ihren Ordensklöstern oder Stiftern Philosophiam, oder Theo-
logiam studiren, ohne Ausnahm dahin/ wo General-Seminaria ange-
ordnet sind, unfehlbar vorschriftsmäßig bis Ende künftigen Monats Okto-
ber übersetzet, und versammlet, und mit iten November und bey An-
fang des Studienjahrs zuverläßig sich allda vorfinden, und der öffentlich
philosophisch-und theologischen Lehre obliegen, in allen Klöstern, jene
ausgenommen, wo diese junge Leute bey den Universitäten und Lycaen
versammelt sind, alle LektoreS und partikular Korrepetitors eingestellet,
von den Bischöfen von nun an ihre Alumni an diese Oerter abgeschicket,
und bis zu Standbringung der neu zu errichtenden Genera!-Seminarien
in einem Kloster, oder sonst anständigen Hause, in so weit es nur mög-
lich ist, untcrgebracht werden sollen, auf daß das so heilsame Institut der
General-Seminaren mit dem künftigen i784sten Studien-Jahr, sicher
seinen Anfang nehmen könne. Uibrigens verstehe sich von selosten, daß,
da hinfuhro alle neu aufzunehmende Kloster-und Stiftsgeistliche ihre Stu-
Via im General-Seminario, cma clerici zu verruchten haben, und nur
die derzeit bereits schon eingekleidete davon ausgenommen worden, auch
alle Klöster, und Stifts - Lektores aufzuhören haben, die Stifter und
Klöster keine neue Novttzen und Studenten aufnehmen dürfen.
Endlich befehlen Se. Majestät, daß sämmtlichen Bischöfen alle Wei-
hung von höheren Orden, nemlich Lubllinconm, Vinconnr, und Prie-
sterrhum untersaget werden solle, massen diese Orden nur jenen zu ver-
leihen sind, welche aus dem General- Seminario, und den daselbst be-
stimmten Universitäten und Lycaen die Attestat« ihrer vollzogenen Stu-
dien beybringen. Wien den 2oten August 178z-
/^eine kaiserl. königl. Majestät haben in der Vermuthung, daß man die
wahren Gesinungen, in welchen Allerhöchstdieselben die General-
Seminarien bestimmet, nicht allenthalb wohl eingenommen habe, sich des
näheren allergnädigst zu erklären geruhet, es hätten solche die vollkomme-
ne Gleichförmigkeit in den theologisch-und moralischen Lehren, und die
genaueste Aufsicht und Bildung in Stttcn, der sich dem geistlichen Stan-
de widmenden Jugend zur Aufsicht; Nach hinterlegten philosophischen
Studio, wo ein Jüngling 16 bis 17 Jahr beyläufig alt ist, wenn er
sich dem geistlichen Stande widmen will, oder von seinen Eltern darzu ein-
geleitet wird, ist zu hoffen, daß er noch unverdorbene Sitten habe.
Diese nun in der ersten gefährlichen Zeit der aufbrausender; Jugend
zu entfernen, und ihme Zugleich solche Grundsätze beyzubringen, welche
ihn nachher nach hinterlegten fünfjährigen Studio auch aus anderen Be-
wegursachen weiters bey guten Sitten erhalten, sehen gedacht Se. Ma-
jestät diese Vereinigung in Seminarien für höchst nothwendig an.
Nachdem diese junge Lerne ihre Z Jahr in dem General-Seminario
werden vollendet haben, und sich dem 2z obersten Jahr nähern werden,
S tre-